Corona-Hilfe: Informationen für Unternehmen
Informationen zu COVID-19-Überbrückungskrediten für Unternehmen, aktualisiert per 02.02.2022.
Die Frist für die Einreichung von Anträgen für COVID-19-Überbrückungskredite ist am 31. Juli 2020 abgelaufen. Wichtige Informationen zu den mit dem COVID-19-Darlehen verbundenen Verpflichtungen und Rückzahlungsmöglichkeiten sowie Antworten auf wesentliche Fragen (FAQ) haben wir hier für Sie zusammengefasst. Zudem finden Sie Informationen zur Härtefallmassnahme des Kantons Luzern in Kooperation mit dem Bund.
Unterstützung Härtefälle
Luzerner Härtefallhilfe in Kooperation mit der Albert Koechlin Stiftung (AKS), endete am 31.12.2020
Für die Zeitdauer von Oktober bis Dezember 2020 wurde eine Übergangslösung des Kantons Luzern in Zusammenarbeit mit der Albert Koechlin Stiftung (AKS) bereitgestellt. Anträge konnten bis am 31. Dezember 2020 eingereicht werden.
Härtefallmassnahme in Kooperation mit dem Bund, endete am 01.12.2021
Der Kanton Luzern unterstützte gemeinsam mit dem Bund Luzerner Unternehmen, die von der Coronakrise besonders hart getroffen sind, mit einer Härtefallfinanzierung. Anträge konnten vom 15. Dezember 2020 bis 1. Dezember 2021 eingereicht werden. Weitere Informationen sind auf der Website des Kantons Luzern zu finden.
Weiterführende Informationen für Unternehmen
Wir haben für Sie eine Auswahl an Links mit Informationen zu unternehmensrelevanten Themen zusammengestellt, die für Sie hilfreich sein können:
Information zur aktuellen Lage
Bundesamt für Gesundheit (BAG)
SECO
Bürgschaften für KMU
SECO Bürgschaften für KMU
BG Mitte Bürgschaftsgenossenschaften für KMU
Bürgschaftsgenossenschaft SAFFE, für Frauen