AIA-Automatischer-Informationsaustausch-Intro

AIA — Automatischer Informationsaustausch

Internationaler Standard für den gegenseitigen Austausch von Informationen über Finanzkonten, um grenzüberschreitende Steuerhinterziehung zu verhindern.

AIA-Automatischer-Informationsaustausch-Details

Was ist der AIA?

Beim automatischen Informationsaustausch (AIA) handelt es sich um einen internationalen Meldestandard, der festlegt, wie die Steuerbehörden von teilnehmenden Staaten untereinander Informationen zu ausländischen Bankkonten und Depots von Steuerpflichtigen des jeweils anderen Partnerstaates austauschen. Der AIA-Standard wurde von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) entwickelt und herausgegeben. Die Schweiz hat sich zur Umsetzung des AIA-Standard in Steuerfragen verpflichtet. Der AIA-Standard wurde durch das per 1. Januar 2017 in Kraft getretene Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA-Gesetz) umgesetzt.

Bereits haben sich mehr als hundert Länder zur Umsetzung dieses Standards verpflichtet, darunter auch die Schweiz. Als Schweizer Finanzinstitut ist die LUKB verpflichtet, bei all ihren Kundinnen und Kunden das aktuell gültige Steuerdomizil festzustellen. Ferner ist die LUKB verpflichtet, der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) jährlich Informationen zu den Konten von Kundinnen und Kunden mit ausländischem Steuerdomizil zu melden. Voraussetzung für eine Meldung ist ein AIA-Abkommen zwischen der Schweiz und dem betroffenen Partnerstaat.

Was sind die Auswirkungen des AIA für die Kunden der LUKB?                

Seit der Einführung des AIA in der Schweiz am 1. Januar 2017 werden alle Kundinnen und Kunden bei einer Neueröffnung einer Geschäftsbeziehung oder bei einer Änderung der Gegebenheiten (z.B. bei einem länderübergreifenden Domizilwechsel) aufgefordert, ihr Steuerdomizil gegenüber der LUKB zu bestätigen. Die Bekanntgabe des Steuerdomizils erfolgt mittels einer vom Kunden auszufüllenden Selbstauskunft.

Welche Kunden der LUKB sind vom AIA betroffen?                

Vom AIA sind Kundinnen und Kunden betroffen, deren Steuerdomizil in einem Staat liegt, mit dem die Schweiz ein AIA-Abkommen abgeschlossen hat. Kundinnen und Kunden mit Steuerdomizil Schweiz müssen möglicherweise ihr Schweizer Steuerdomizil gegenüber der LUKB mittels Selbstauskunft bestätigen, sind vom AIA jedoch nicht betroffen.

Mit welchen Partnerstaaten hat die Schweiz ein AIA-Abkommen abgeschlossen?                

Die Liste der Partnerstaaten, mit denen die Schweiz ein AIA-Abkommen abgeschlossen hat, wird vom Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) geführt und laufend aktualisiert.

Liste der Partnerstaaten

Welche Informationen werden zwischen den Partnerstaaten ausgetauscht?                

Im Fall einer Meldung werden den Steuerbehörden des Landes, in dem die Kundin oder Kunde sein Steuerdomizil hat, folgende Informationen zur Verfügung gestellt:

  • Daten zur eindeutigen Identifikation der meldepflichtigen Person (Name, Adresse, Steueridentifikationsnummer, Geburtsdatum, usw.)
  • Finanzinformationen (Kontonummer, Gesamtsaldo oder -wert des Kontos per Ende eines Kalenderjahres, Gesamtbruttoertrag von Dividenden, Zinsen und übrigen Einkünften, Gesamtbruttoerlös aus der Veräusserung von Vermögenswerten)

Wo finden Sie weitere Informationen zum AIA?                

AIA-Automatischer-Informationsaustausch-Text

Die Webseite stellt keine Steuerberatung dar. Bei weiteren Fragen oder Unklarheiten konsultieren Sie bitte einen spezialisierten Steuerberater.