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Hilfe zu Volljährigkeit

Was passiert, wenn ich volljährig werde?

Zum 18. Geburtstag erhalten Sie automatisch neue Basisdokumente inklusive Vollmachtsformular zugestellt. Aufgrund der besonderen Sorgfaltspflicht für Banken benötigen wir von Ihnen eine echtheitsbestätigte Kopie eines amtlichen Ausweises (mit Foto) oder Sie kommen mit Ihrem Ausweis (Reisepass, ID, schweizerischer Führerausweis) bei einer unserer Geschäftsstellen vorbei, damit wir eine Kopie ab Original erstellen können. Aus Sicherheitsgründen dürfen wir keine selbsterstellten Kopien per Post entgegennehmen.
Sofern Sie keine Schweizer Staatsangehörigkeit haben, bringen Sie bitte Ihre gültige Aufenthaltsbewilligung mit.

Mit Erreichen der Volljährigkeit erlöschen sämtliche Rechte allfälliger Drittpersonen (beispielsweise Eltern) auf den Konten. Betroffen davon sind vorhandene Vollmachten, E-Banking-Berechtigungen und der Versand von physischen und/oder elektronischen Bankbelegen.