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Pensionierungsplanung

Fünf Tipps zur finanziellen Vorbereitung auf die Pensionierung

Beim Eintritt in die nachberufliche Zeit ändert sich mit dem neuen Lebensabschnitt auch die finanzielle Situation. Wir geben Ihnen Tipps, wie die finanzielle Vorbereitung auf die Pensionierung gut gelingt.

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Wer auf die goldigen Sechziger zusteuert, sieht die Pensionierung Schritt für Schritt näher rücken. Das wirft verschiedene Fragen auf: Wie gestalte ich meine neue freie Zeit? Möchte ich die Zeit von zu Hause aus geniessen oder zieht es mich auf eine Reise? Bei diesen Entscheidungen spielt auch das Geld eine Rolle. Kann ich mir die Verwirklichung meiner Träume leisten? Ist es möglich, meinen bisherigen Lebensstandard finanziell zu halten?

Ein Drehbuch für die finanzielle Vorbereitung

Mit der Pensionierung ändert sich die finanzielle Situation grundlegend. Deshalb ist es sinnvoll, wenn Sie sich bereits einige Jahre vorher mit Themen wie Vorsorgeoptimierung, Steuerplanung, Einkommenssicherstellung und Vermögensorganisation auseinandersetzen. Entscheiden Sie frühzeitig, in welcher Form Sie beispielsweise Ihre Pensionskassenleistung beziehen oder Ihre zukünftige Wohnsituation gestalten möchten. Wir empfehlen Ihnen dafür ein Drehbuch zu erstellen, in dem Sie festlegen, was Sie bis wann entscheiden wollen oder müssen. Beachten Sie die folgenden Tipps:

Tipp #1: Nutzen Sie die Vorteile einer Pensionskasse 

Wenn Sie in eine Pensionskasse einzahlen, können Sie Ihre Vorsorgeleistungen verbessern und gleichzeitig Ihre Steuern optimieren. Wichtig ist, dass Sie die Qualität sowie das Einkaufspotenzial Ihrer Pensionskasse prüfen, bevor Sie einen Einkauf tätigen. Und achten Sie unbedingt auf die steuer- und vorsorgerechtlichen Rahmenbedingungen. Wollen Sie bei Pensionierung über einen Kapitalbezug entscheiden, dürfen die letzten drei vollen Jahre keine Einzahlungen getätigt werden.

Mehr dazu in unserem Ratgeber «Tipps zum Einkauf in die Pensionskasse».

Tipp #2: Entscheiden Sie sich frühzeitig, wie Sie das Alterskapital beziehen wollen

Vor dem Erreichen des Referenzalters dürfen Sie unter Einhaltung der reglementarischen Bedingungen Ihrer Pensionskasse einmalig festlegen, wie Sie das angesparte Alterskapital beziehen wollen: Als volle Rente, als Teilrente mit entsprechendem Kapitalbezug oder je nach Reglement als vollen Kapitalbezug. Für diesen Entscheid müssen Sie den Termin der Anmeldefrist gemäss Ihrem Pensionskassenreglement einhalten. Kriterien für den Entscheid sind dabei Ihre persönliche Renditeerwartung, Ihre Steuersensibilität sowie Ihr eigenes Sicherheitsbedürfnis.

Mehr dazu in unserem Ratgeber «Rente oder Kapital?».

Tipp #3: Beziehen Sie die gebundene Vorsorge gestaffelt

Sofern Sie mehrere Vorsorgekonten der Säule 3a besitzen, sollten Sie diese Gelder in unterschiedlichen Jahren beziehen, um so die Steuerprogression zu brechen. Das ist frühestens fünf Jahre vor dem Erreichen des Referenzalters möglich. Zum Zeitpunkt des Bezugs wird das angesparte 3a-Kapital separat vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz besteuert. Beachten Sie auch die kantonalen Bestimmungen. Falls Sie verheiratet sind oder in eingetragener Partnerschaft leben, stimmen Sie den gestaffelten Bezug aller 3a-Konten am besten untereinander ab.

Tipp #4: Planen und budgetieren Sie

Erstellen Sie ein Budget, damit Sie einen Überblick über Ihre Ausgaben erhalten. Oftmals reichen die Leistungen aus der AHV und der Pensionskasse nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard weiterhin finanzieren zu können. In diesem Fall greifen Sie auf Ihre Ersparnisse zurück und setzen diese gezielt ein. Der Bewirtschaftung dieser Ersparnisse und dem Einsatz dieser Gelder zur Deckung der Ausgaben gilt es hohe Beachtung zu schenken.

Die Auseinandersetzung mit Ihren Finanzen im Vorfeld der Pensionierung ist wichtig und gibt Ihnen Sicherheit. Wir unterstützen Sie bei der finanziellen Vorbereitung auf Ihre Pensionierung und begleiten Sie gerne.

Leistungsübersicht über die 1. & 2. Säule

Tipp #5: Denken Sie an Ihre Unfalldeckung

Mit dem Austritt aus dem Erwerbsleben sind Sie nicht mehr über Ihren Arbeitgeber gegen Unfall abgesichert. Gemäss Gesetz müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse die Unfalldeckung wieder einschliessen. 

 

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