Ratgeber-Vorsorge-Bezug-PK-Geld-Intro

Bezug von PK-Geldern

Worauf müssen Ehepaare achten und welche Optionen gibt es?

Ratgeber-Vorsorge-Bezug-PK-Geld-Text

Bei der Finanzierung der nachberuflichen Zeit kommen die drei Säulen des schweizerischen Vorsorgesystems zum Tragen. Als wichtigstes Vorsorgewerk bildet die AHV (1. Säule) eine solide Rentenbasis. Sie wird durch die Berufliche Vorsorge BVG (2. Säule) mit der Möglichkeit einer Rente oder auch einem Kapitalbezug ergänzt. Abgerundet wird das Vorsorgesystem mit der freiwilligen 3. Säule, wo man in eigener Initiative – und zum Teil mit steuerlichen Anreizen –  zusätzliches Sparkapital aufbauen und für die Finanzierung der Pension einsetzen kann.

Umfang der Erwerbstätigkeit beeinflusst PK-Guthaben

Die Höhe des in der 2. Säule angesparten Kapitals (Pensionskasse) hängt vom Versicherungsplan, von der Höhe des versicherten Gehalts und der Anzahl Beitragsjahre ab. Bei zahlreichen Ehepaaren, die in den nächsten 10 bis 15 Jahren in Pension gehen, zeigt sich das folgende Bild: Weil die Frau ihre Erwerbstätigkeit während der Zeit, als die Kinder klein waren, vielfach in Teilzeit ausgeübt oder für eine gewisse Zeit ganz eingestellt hat, verfügt sie über ein wesentlich tieferes PK-Vorsorgekapital als ihr Ehemann. Oft stellt sich dann auch die Frage, ob die Frau vor diesem Hintergrund ihr PK-Guthaben beim Erreichen der Pensionskasse gleich vollständig in Kapitalform beziehen soll. Diese Überlegung alleine wird der Frage «Rente oder Kapital?» jedoch nicht gerecht.

Zahlreiche Parameter zu berücksichtigen

Ob man bei der Pensionierung eine Rente oder das Kapital aus der PK beziehen soll, hängt von zahlreichen weiteren Parametern ab. Dazu gehören insbesondere:

  • Höhe der AHV-Renten während der Ehe und für Witwe bzw. Witwer
  • Reglementarische Rahmenbedingungen für einen Kapitalbezug aus der Pensionskasse
  • Höhe des angesparten Pensionskassenkapitals zum Zeitpunkt der Pension
  • Höhe der Pensionskassen-Renten während der Ehe und für Witwe bzw. Witwer
  • Einkünfte, die unabhängig von der ersten und zweiten Säule sind (Beispiel: Mieterträge bei Liegenschaften)
  • Vermögenssituation und Anwartschaften
  • Ausgabenbudget ab Zeitpunkt der Pension
  • Persönliche Präferenzen

Das folgende Berechnungsbeispiel zeigt die Mechanismen auf, wie sich der Entscheid «Rente oder Kapital?» auf die Rentensituation für die Ehepartner und die Witwen bzw. Witwer auswirkt. Das Beispiel basiert auf den folgenden finanziellen Annahmen:

Das Ehepaar darf mit den maximalen AHV-Renten von gemeinsam 43'000 Franken rechnen. Die zu erwartenden Pensionskassenrenten betragen für den Mann 30'000 Franken und für die Frau aufgrund des tieferen PK-Kapitals 5'000 Franken. Beim Tod einer Person wird die AHV-Rente für die überlebende Person 28'000 Franken betragen. Die Witwen- bzw. Witwerrente aus der Pensionskasse beträgt 60% der jeweiligen Altersrente.

PK-Bezug Variante #1: Mann 100% Rente, Frau 100% Rente

Gemeinsame Rente Rente für Mann
(Frau vorverstorben)
Rente für Frau (Mann vorverstorben)
  • AHV-Rente: 43'000 CHF
  • PK-Renten: 35'000 CHF
  • Total Renten: 78'000 CHF
  • AHV-Rente: 28'000 CHF
  • PK-Renten: 33'000 CHF
  • Total Renten: 61'000 CHF
  • AHV-Rente: 28'000 CHF
  • PK-Renten: 23'000 CHF
  • Total Renten: 51'000 CHF

 

PK-Bezug Variante #2: Mann 100% Rente, Frau 100% Kapital

Gemeinsame Rente Rente für Mann
(Frau vorverstorben)
Rente für Frau (Mann vorverstorben)
  • AHV-Rente: 43'000 CHF
  • PK-Renten: 30'000 CHF
  • Total Renten: 73'000 CHF
  • AHV-Rente: 28'000 CHF
  • PK-Renten: 30'000 CHF
  • Total Renten: 58'000 CHF
  • AHV-Rente: 28'000 CHF
  • PK-Renten: 18'000 CHF
  • Total Renten: 46'000 CHF

 

PK-Bezug Variante #3: Mann 100% Kapital, Frau 100% Rente

Gemeinsame Rente Rente für Mann
(Frau vorverstorben)
Rente für Frau (Mann vorverstorben)
  • AHV-Rente: 43'000 CHF
  • PK-Renten: 5'000 CHF
  • Total Renten: 48'000 CHF
  • AHV-Rente: 28'000 CHF
  • PK-Renten: 3'000 CHF
  • Total Renten: 31'000 CHF
  • AHV-Rente: 28'000 CHF
  • PK-Renten: 5'000 CHF
  • Total Renten: 33'000 CHF

 

PK-Bezug Variante #4: Mann 100% Kapital, Frau 100% Kapital

Gemeinsame Rente Rente für Mann
(Frau vorverstorben)
Rente für Frau (Mann vorverstorben)
  • AHV-Rente: 43'000 CHF
  • PK-Renten: 0 CHF
  • Total Renten: 43'000 CHF
  • AHV-Rente: 28'000 CHF
  • PK-Renten: 0 CHF
  • Total Renten: 28'000 CHF
  • AHV-Rente: 28'000 CHF
  • PK-Renten: 0 CHF
  • Total Renten: 28'000 CHF

 

Ergänzend zu den Renten stehen zur Deckung der Ausgaben die vorhandenen Vermögenswerte zur Verfügung: Kontoguthaben, Wertschriften, erfolgte Kapitalbezüge aus Pensionskasse, Fälligkeiten aus der 3. Säule usw.

Vorgängiger Abgleich mit dem Ausgabenbudget notwendig

Aus den Berechnungsbeispielen in der Tabelle lässt sich folgendes Fazit ziehen: Beim Bezug von PK-Guthaben in Form von Kapital sinken die zu erwartenden Rentenleistungen grundsätzlich. Es braucht darum zwingend den vorgängigen Abgleich mit dem eigenen Budget für die Zeit nach Aufgabe der Erwerbstätigkeit sowie eine Analyse, welche zusätzlichen Mittel aus dem vorhandenen Vermögen für die Deckung der Bedürfnisse eingesetzt werden sollen. In einem zweiten Schritt folgt der Entscheid «Kapital oder Rente oder eine Kombination davon?». Es empfiehlt sich, die Frage, aus welchem PK-Topf ein allfälliger Kapitalbezug erfolgen soll, erst nachgelagert zu beantworten. 

 

Alle Ratgeber zum Thema «Vorsorge treffen»

Ratgeber-Vorsorge-Bezug-PK-Geld-Störer

Haben Sie noch Fragen zum Thema? Wir beraten Sie gerne.

Ratgeber-Vorsorge-Bezug-PK-Geld-Mehr zum Thema

Mehr zum Thema

INVALID URL: The content has been hidden because it has an invalid internal URL reference.