Ratgeber-Vorsorge-Quiz-Intro

Wissen Sie, wie hoch die Maximalrente der AHV ist?

Wie gut kennen Sie sich zu Vorsorgethemen aus? Testen Sie in unserem Vorsorgequiz Ihr Wissen!

Ratgeber-Vorsorge-Quiz-Text #1

#1. Wie viele Personen haben 2020 eine Altersrente der AHV bezogen (in % der Schweizer Bevölkerung)?

  • 28% 
  • 43% 
  • 18%
Ratgeber-Vorsorge-Quiz-Akkordeon #1

Antwort zur Frage 1 «Bezug Altersrente»                

Im Jahr 2020 wurde an rund 2'439'000 Personen eine Altersrente der AHV ausbezahlt. Im Verhältnis zur Schweizer Bevölkerung entspricht dies 28% Rentenbezüger. Davon lebten rund 780'000 Personen im Ausland. Die monatliche Durchschnittsrente betrug dabei 1’862 Franken. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Anzahl der Altersrenten-Bezüge um 1.5%. 

Ratgeber-Vorsorge-Quiz-Text #2

#2. Wie hoch sind seit 2021 die Minimal- und Maximalrenten der AHV pro Person und Monat? 

  • 995 CHF und 3’500 CHF 
  • 1’195 CHF und 2’390 CHF 
  • 1’800 CHF und 3’990 CHF 
Ratgeber-Vorsorge-Quiz-Akkordeon #2

Antwort zur Frage 2 «Minimal- und Maximalbetrag»                

Die Minimalrente für Alleinstehende beträgt aktuell 1’195, die Maximalrente 2’390 Franken pro Monat. Die Einzelrenten eines Ehepaares dürfen kumuliert nicht mehr als 150% der Maximalrente betragen, also höchstens 3’585 Franken pro Monat. 

Ratgeber-Vorsorge-Quiz-Text #3

#3. In welcher Form können Sie bei der Pensionierung Ihr Geld aus der Pensionskasse beziehen? 

  • Nur als einmaliger Kapitalbezug
  • Nur als Rente
  • Als Kapitalbezug und/oder Rente 
Ratgeber-Vorsorge-Quiz-Akkordeon #3

Antwort zur Frage 3 «Pensionskassenbezug»                

Wenn Sie pensioniert werden, können Sie Ihr angespartes Geld als lebenslange Rente, einmaliges Kapital oder als eine Kombination aus beidem beziehen. Die Pensionskasse kann jedoch abweichende Regelungen treffen. Im Vorfeld gilt es, die Vor- und Nachteile aller Varianten gut zu prüfen. 

Ratgeber-Vorsorge-Quiz-Text #4

#4. Als Faustregel: Wie viel Prozent des vormaligen Erwerbseinkommens sollten die AHV und Pensionskasse in der Regel zusammen abdecken?

  • ca. 60%
  • ca. 80%
  • ca. 90% 
Ratgeber-Vorsorge-Quiz-Akkordeon #4

Antwort zur Frage 4 «AHV- und Pensionskassengelder»                

Die 1. und 2. Säule haben zum Ziel, die gewohnte Lebenshaltung in angemessener Weise sicherzustellen, dies entspricht ab Pensionierung zirka 60% des letzten Lohnes. Diese Regel gilt bis zu einem Erwerbseinkommen von aktuell 86’040 Franken. In die 3. Säule zahlt man ein, um die mögliche Einkommenslücke zwischen den 60% und den effektiven Lebenshaltungskosten zu schliessen. 

Ratgeber-Vorsorge-Quiz-Text #5

#5. Wozu dient die 3. Säule? 

  • Zur beruflichen Vorsorge
  • Zur staatlichen Vorsorge
  • Zur privaten Vorsorge 
Ratgeber-Vorsorge-Quiz-Akkordeon #5

Antwort zur Frage 5 «Dritte Säule»                

Die freiwillige 3. Säule bildet die Ergänzung zur staatlichen (1. Säule) und beruflichen (2. Säule) Vorsorge. Sie dient dazu, den individuellen Vorsorgebedarf zu verbessern. Sei dies als weitere Absicherung bei Erwerbsunfähigkeit und Tod oder als gezielter Vermögensaufbau zur Sicherstellung des gewohnten Lebensstandards im Alter. Unter gewissen Voraussetzungen können Sie das Vorsorgekapital bereits vor Erreichen der Altersgrenze beziehen, etwa beim Erwerb von selbstbewohntem Wohneigentum. Einzahlungen auf ein Säule-3a-Konto lassen sich zudem im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten von den Steuern abziehen. 

Ratgeber-Vorsorge-Quiz-Text #6

#6. Wie viel Steuern spare ich jedes Jahr ungefähr, wenn ich den Maximalbetrag von 6’883 Fr. in die Säule 3a einzahle?*

* Annahme: verheiratet, römisch-katholisch, wohnhaft in der Stadt Luzern, Bruttojahreslohn 100'000 Franken, steuerbares Einkommen: rund 80’000 Franken. 

  • 700 CHF
  • 1'400 CHF
  • 200 CHF
Ratgeber-Vorsorge-Quiz-Akkordeon #6

Antwort zur Frage 6 «Steuerersparnis Säule 3a»                

Bei diesem Rechenbeispiel sparen Sie in nur einem Jahr insgesamt 1’400 Franken Steuern. Nebst der Altersvorsorge lohnt sich ein Säule-3a-Konto also bereits jetzt für Ihr Portemonnaie. Je nach Steuerdomizil weichen die gerechneten Werte ab. 

Ratgeber-Vorsorge-Quiz-Text #7

#7. Wieso lohnt es sich, in mehrere Vorsorgekonten einzuzahlen?

  • Um die Steuerlast beim Bezug der Vorsorgegelder zu reduzieren
  • Um das Risiko zu verteilen
  • Um höhere Sparzinsen zu erzielen 
Ratgeber-Vorsorge-Quiz-Akkordeon #7

Antwort zur Frage 7 «Mehrere Vorsorgekonten»                

Wer sein Geld auf mehreren Säule-3a-Konten anspart, kann es später gestaffelt – also in unterschiedlichen Steuerjahren – beziehen und so beim Kapitalbezug Steuern sparen. Als Faustregel gilt: Ab 40’000 Franken lohnt sich eine weitere Kontoeröffnung. Auch hier ist jedoch das Steuerdomizil mitentscheidend. 

Ratgeber-Vorsorge-Quiz-Text #8

#8. Was ist Wertschriftensparen im Rahmen der 3. Säule?

  • Eine direkte Investition in Aktien
  • Investition in einen Vorsorgefonds
  • Investition in ein Vorsorgekonto
Ratgeber-Vorsorge-Quiz-Akkordeon #8

Antwort zur Frage 8 «Wertschriftensparen»                

Beim Wertschriftensparen investieren Sie Ihr Geld in Form eines Vorsorgefonds in Aktien und Wertpapiere. Im Vergleich zum Vorsorgekonto haben Sie zwar ein gewisses Risiko, aber auch die Chance auf langfristig höhere Renditen. Viele Vorsorgestiftungen bieten Anlagefonds mit unterschiedlichem Risiko an. 

Ratgeber-Vorsorge-Quiz-Text #9

#9. Wie viele Schweizerinnen und Schweizer haben keine 3. Säule? 

  • Knapp ein Viertel
  • Rund die Hälfte
  • Zirka ein Drittel 
Ratgeber-Vorsorge-Quiz-Akkordeon #9

Antwort zur Frage 9 «Anteil private Vorsorge»                

Laut Bundesamt für Statistik haben 2019 mit 62% weniger als zwei Drittel der erwerbstätigen Schweizer Bevölkerung in eine Säule 3a eingezahlt. Auch in den Vorjahren lag diese Zahl auf ähnlichem Niveau. 

Ratgeber-Vorsorge-Quiz-Text #10

#10. Ab welchem Alter ist in der Schweiz eine Frühpension gesetzlich möglich?

  • Mit 58 Jahren
  • Mit 60 Jahren
  • Mit 62 Jahren 
Ratgeber-Vorsorge-Quiz-Akkordeon #10

Antwort zur Frage 10 «Frühpension»                

Gemäss Gesetz dürfen Pensionskassen ab dem Alter von 58 Jahren eine Früh- oder Teilpensionierung vorsehen. Ob dies auch bei Ihrer Pensionskasse möglich ist, entnehmen Sie dem Reglement. Bei einer Frühpensionierung entstehen in jedem Fall Rentenkürzungen. Die Altersrente der AHV dürfen Sie ein oder zwei Jahre vor dem gesetzlich festgelegten Pensionierungsalter beziehen. Der AHV-Rentenvorbezug ist nicht abhängig von der Erwerbsaufgabe und führt ebenfalls zu einer lebenslangen Rentenkürzung.