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Auch 2020 Lohngleichheit zwischen den Geschlechtern

– Die LUKB stellt auch für das Jahr 2020 die Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern unter Beweis. Sie führt diese Analyse jährlich seit 2014 mit dem Standard-Analyse-Tool des Bundes («Logib») durch und war in jenem Jahr die erste Schweizer Bank, welche die Lohngleichheit zwischen den Geschlechtern offiziell belegen konnte.

Das revidierte Gleichstellungsgesetz (GlG), das am 1. Juli 2020 in Kraft getreten ist, verpflichtet Aktiengesellschaften mit 100 und mehr Mitarbeitenden, alle vier Jahre eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen, überprüfen zu lassen und die Resultate intern und extern zu publizieren.

Die LUKB hat bereits im Jahr 2014 begonnen, die Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern jährlich systematisch zu überprüfen. Wie in den Vorjahren ergibt auch die Analyse des Lohngefüges 2020 bei der LUKB keinen Geschlechtseffekt: Die unerklärte geschlechtsspezifische Lohndifferenz liegt seit Beginn der Überprüfung im Jahr 2014 jeweils unter 1 Prozent – dies bei einer Toleranzgrenze von maximal 5 Prozent.

Die Lohngleichheit bei der LUKB ist gemäss Beat Bieri, Leiter Personalcontrolling, eine direkte Folge des Salärsystems, das bei der LUKB seit Mitte der 90er Jahre in Betrieb ist: «In diesem System spielt das Geschlecht explizit keine Rolle. Mit der jährlichen Analyse der Löhne nach der Salärrunde überprüfen wir, dass das System in der Praxis korrekt umgesetzt wird.» Die LUKB wird die Lohngleichheitsanalyse darum auch in Zukunft jedes Jahr durchführen und die Resultate veröffentlichen.


Zusatzinformation

Listen von Unternehmen, welche die Lohngleichheit unter Beweis gestellt haben, sind unter den folgenden Internet-Adressen abrufbar:

Ansprechpersonen für Medienschaffende

Dr. Daniel von Arx
Leiter Kommunikation
und Mediensprecher

041 206 30 30
xbzzhavxngvba@yhxo.pu

Ursi Ineichen
Stv. Leiterin Kommunikation
und Mediensprecherin

041 206 30 33
xbzzhavxngvba@yhxo.pu