Fluch oder Segen? Eine 1e-Kadervorsorge kann eine attraktive Ergänzung zur Basis-Pensionskasse sein.
Das Namensmerkmal «1e» bezieht sich auf den Artikel in der Verordnung über die berufliche Vorsorge (BVV2). Dabei handelt es sich um eine Pensionskassen-Kaderlösung für Lohnteile über dem anderthalbfachen oberen Grenzbetrag nach BVG (Jahr 2024; 132’300 Franken).
Diese Variante ist demnach nur in Kombination mit einer Basis-Pensionskasse möglich.
Für das einbezahlte Kapital kann die versicherte Person die Anlagestrategie selber definieren. Dabei kann auf eine Auswahl von maximal 10 Standardstrategien zurückgegriffen werden. Die versicherte Person partizipiert zu 100% an den positiven und den negativen Anlageerträgen. Eine Kapitalgarantie gibt es nicht, dafür sind die Renditeaussichten je nach Anlageprofil interessanter als in anderen Pensionskassenlösungen.
Mit einem 1e-Plan kann die Umverteilung vollständig eliminiert werden. Die Vorsorgepläne sehen zum Zeitpunkt der Pensionierung in der Regel den reinen Kapitalbezug vor. Deshalb entstehen auch keine Pensionierungsverluste. Die aktiv Versicherten sind somit nicht Risikoträger in einem Kollektiv oder für bestehende Altersrentner. Die Wahl der Anlagestrategie kann auf die private Vermögensorganisation abgestimmt werden.
Für Unternehmen, welche nach den internationalen Rechnungslegungsstandards bilanzieren, bieten 1e-Pläne einen grossen Vorteil. Sie gelten als Beitragsprimats-Pläne und reduzieren die Verpflichtung in der Bilanz. Die Attraktivität als Arbeitgeber mit einer flexiblen und interessanten Vorsorge kann ebenfalls gestärkt werden.
Nachteilig ist, dass die maximale Altersgutschrift bei 25% liegt und für die Berechnung des Einkaufspotentials keine Verzinsung berücksichtigt werden kann. Diese beiden Ergänzungen sind per 1. Oktober 2017 in Kraft getreten und haben die Attraktivität der 1e-Lösung etwas gemindert.
Aufgrund der erwähnten Vor- und Nachteile bietet sich der 1e-Plan sowohl für KMU als auch für Grosskonzerne an. Voraussetzung dafür ist, dass mindestens eine Person mit einem Jahreseinkommen von rund 150’000 Franken zu versichern ist. Unter dieser Schwelle ist der Nutzen aufgrund des gering versicherten Einkommens nicht gegeben.
Bei grösseren Firmen ist in der Regel der Arbeitgeber die treibende Kraft für den 1e-Plan. Für Inhaberinnen und Inhaber eines KMU ist auch die Affinität zum Thema Wertschriften ein entscheidender Faktor.
Bis vor einigen Jahren gab es in der Schweiz nur wenige Pioniere im Bereich der 1e-Lösungen. Inzwischen haben aber mehrere Anbieter innovative und attraktive Lösungen auf den Markt gebracht, was Fachwissen bei der Wahl der passenden Lösung erfordert.
Zunächst sollte die Abstimmung mit der Basis-Pensionskasse erfolgen. Für KMU ohne firmeneigene Pensionskasse kann insbesondere die clevere Kombination der Basis- und Kadervorsorge einen entscheidenden Mehrwert bieten.
1e-Lösungen haben in der Regel tiefe Risiko- und Verwaltungskosten. Dies liegt daran, dass die Risikoleistungen oftmals zu attraktiven Konditionen im Kollektiv rückversichert werden. Viel relevanter für Versicherte sind hingegen die Stiftungsgebühren und die Vermögensverwaltungskosten. Aufgrund des vorhandenen Guthabens fallen diese Kosten eher ins Gewicht. Deshalb ist die passende Wahl der Anlageprodukte entscheidend.
Wie bei der Basis-Pensionskasse spielt auch bei der 1e-Lösung der Grad der Digitalisierung eine wichtige Rolle. Die Abwicklung und die Strategiewahl sollten digital erfolgen können. Ein Wechsel der Anlagestrategie muss einfach möglich sein und auch die stetige Verfügbarkeit der Depotinformationen darf vorausgesetzt werden.
Sind bei einer Firma Personen mit einem Einkommen über 150'000 Franken versichert, sollte die Umsetzung einer 1e-Lösung auf jeden Fall geprüft werden. Je nach Bedürfnis kann damit die Attraktivität der Vorsorge sowohl für die Firma als auch für versicherten Personen massiv gesteigert werden. Lassen Sie sich bei dieser Entscheidung durch einen Experten begleiten.