Vorsorgeauftrag

Wer handelt für Sie, wenn Sie es selbst nicht mehr können? Sorgen Sie rechtzeitig vor - für sich und Ihre Liebsten.

Was ist ein Vorsorgeauftrag?

Mit einem Vorsorgeauftrag können Sie eine oder mehrere Personen ermächtigen, für den Fall Ihrer Urteilsunfähigkeit die Sorge für Sie und/oder Ihr Vermögen zu übernehmen oder Sie im Rechtsverkehr zu vertreten. Mit unserem Konfigurator Vorsorgeauftrag können Sie kostenlos eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Vorlage für einen Vorsorgeauftrag erstellen. 


Verantwortlichkeiten frühzeitig regeln

Solange wir gesund sind, neigen wir dazu, unangenehme Themen beiseite zu schieben. Ein Unfall oder eine Krankheit kann aber jeden zu jeder Zeit treffen. Daher ist es wichtig, Verantwortlichkeiten im Falle einer Urteilsunfähigkeit frühzeitig mit einem Vorsorgeauftrag zu regeln.


Für wen eignet sich ein Vorsorgeauftrag?

Ein Vorsorgeauftrag macht für jede volljährige Person Sinn. Eine Urteilsunfähigkeit kann unerwartet eintreffen, z.B. bei einem Unfall oder einer schweren Krankheit. Obwohl Ehegatten gesetzlich ein gegenseitiges Vertretungsrecht für Alltagsaufgaben haben, macht ein Vorsorgeauftrag bei verheirateten Personen ebenfalls Sinn. Bei komplexeren Vertretungshandlungen, z.B. Liegenschaftsverkäufen, ist ein Vorsorgeauftrag sogar unumgänglich, da eine Mitwirkung der KESB sonst praktisch unvermeidbar wird. Insbesondere ist auch daran zu denken, eine Ersatzperson zu bestimmen, falls die erstgenannte Person verhindert ist.


Im Gegensatz zu einem durch die KESB eingesetzten Beistand besteht für den Vorsorgebeauftragten grundsätzlich keine Rechenschafts- und Buchführungspflicht.


Was beinhaltet ein Vorsorgeauftrag?

Sie selbst bestimmen, wer im Falle einer Urteilsunfähigkeit für Sie entscheiden soll. Wenn kein gültiger Vorsorgeauftrag vorliegt und wichtige Entscheidungen zu treffen sind, muss unter Umständen die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) einbezogen und allenfalls eine Beistandschaft angeordnet werden.

Bestimmen Sie, wer für Sie Sorge trägt. Sogenannte Vorsorgebeauftragte können natürliche oder juristische Personen sein. Beispielsweise sind dies der Ehe- oder Lebenspartner, der Treuhänder oder eine gemeinnützige Organisation. Wenn jemand seine Urteilsfähigkeit verliert, sorgen die definierten Personen oder Organisationen für das persönliche Wohl der kranken oder verunfallten Person und übernehmen auch die Vermögensverwaltung.


Wie erstelle ich einen Vorsorgeauftrag?

Der Vorsorgeauftrag muss wie ein Testament von Anfang bis Ende eigenhändig geschrieben, mit Ort und Datum versehen und unterzeichnet werden. Die Beurkundung des Vorsorgeauftrages können Sie durch die LUKB organisieren lassen. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung.

  • 1. Persönliche Vorbereitung

    Machen Sie sich Gedanken zu folgenden Themen und halten Sie folgende Informationen bereit:

    • Wen möchte ich beauftragen, der/die für mich und mein Vermögen sorgt, falls ich einmal urteilsunfähig werde? Halten Sie dazu die Personalien der gewünschten Person bereit: Vorname Name, Geburtsdatum, Adresse.
    • Möchte ich mehr als eine Person einsetzen? Wenn dies der Fall ist, halten Sie die zusätzlichen Angaben der Personen bereit.
    • Existieren bereits amtliche Dokumente wie eine Patientenverfügung, ein Testament, ein Ehe- und Erbvertrag und/oder Erbvertrag? Sollte dies der Fall sein, notieren Sie sich die Art und das Erstellungsdatum.
  • 2. Vorlage mittels Konfigurator Vorsorgeauftrag erstellen

    Mit dem Konfigurator Vorsorgeauftrag können Sie Ihren individuellen Vorsorgeauftrag anhand einer Vorlage schnell und einfach erstellen.

    Zum «Konfigurator Vorsorgeauftrag»

  • 3. Vorsorgeauftrag handschriftlich erstellen

    Das Dokument muss anschliessend von Hand abgeschrieben oder durch einen Notar öffentlich beurkundet werden.

  • 4. Aufbewahrungsort festlegen

    Der Vorsorgeauftrag kann je nach Kanton gegen Gebühr bei einer zentralen Stelle hinterlegt werden (z.B. KESB oder Gemeinde). Im Kanton Luzern ist die Hinterlegung nicht möglich, die Existenz und der Hinterlegungsort können jedoch beim Zivilstandsamt eingetragen werden. Es ist sinnvoll, den Aufbewahrungsort des Vorsorgeauftrages einer Vertrauensperson mitzuteilen und dieser eine Kopie auszuhändigen.

Wann ist ein Vorsorgeauftrag rechtsgültig?

Damit das Dokument Gültigkeit erlangt, müssen Sie dieses entweder handschriftlich abfassen (kostenlos) oder öffentlich beurkunden lassen (kostenpflichtig).

Erfährt die KESB, dass jemand urteilsunfähig geworden ist und liegt ein Vorsorgeauftrag vor, prüft sie, ob dieser gültig errichtet worden ist und ob die Urteilsunfähigkeit eingetreten ist. Sodann wird geprüft, ob die beauftragte Person geeignet erscheint und auch bereit ist, den Auftrag anzunehmen. Bei Erfüllung der Voraussetzungen wird der Vorsorgeauftrag durch die Behörde für wirksam erklärt (Validierung).



Dieses Verfahren kann einige Zeit in Anspruch nehmen und wir empfehlen Ihnen zusätzliche Vollmachten zu erstellen (z.B. Bankvollmachten und Generalvollmachten).

  • Was, wenn kein Vorsorgeauftrag vorliegt?

    Liegt kein Vorsorgeauftrag vor, ordnet die KESB entsprechende Massnahmen an (z.B. eine Beistandschaft). Immerhin verfügen Ehegatten untereinander bereits über ein gesetzliches Vertretungsrecht. Dieses umfasst jedoch nur diejenigen Handlungen, die zur Deckung des Unterhalts und für die Verwaltung von Einkommen und Vermögen im Alltag notwendig sind und muss ebenfalls durch die KESB bestätigt werden. Für ausserordentliche Vertretungshandlungen, beispielsweise der Verkauf einer Liegenschaft, ist jedoch wiederum die KESB beizuziehen. Ein Vorsorgeauftrag lohnt sich somit auch für Ehegatten. In der Regel können so Massnahmen der KESB, die meist mit zusätzlichem Aufwand verbunden sind, vermieden werden.

Konditionen

Vorsorgeauftrag handschriftlich verfassen Mit dem «Konfigurator Vorsorgeauftrag» ist die Verfassung kostenlos.
Vorsorgeauftrag beurkunden Statt den Vorsorgeauftrag handschriftlich zu verfassen, können Sie diesen öffentlich beurkunden lassen. Die mit dem Konfigurator erstellte PDF-Vorlage dient dabei als Grundlage. Bei der Beurkundung Ihres Vorsorgeauftrags unterstützen wir Sie gerne. Sie müssen dabei mit Kosten von mindestens 300 Franken zuzüglich MWST rechnen.

Webinar «Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung»

«Es passierte ganz plötzlich. Gestern noch fit – und plötzlich ging nichts mehr. Zum Glück hatte ich nicht nur finanziell vorgesorgt, sondern auch einen Vorsorgeauftrag und eine Patientenverfügung verfasst. Damit habe ich meinen Angehörigen vieles erspart.» Und Sie? Haben Sie sich und Ihre Liebsten für den Fall der Fälle abgesichert? Am Webinar «Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung» unterstützen wir Sie mit dem nötigen «Rüstzeug» und beantworten Ihnen u.a. folgende Fragen:

  • Welche formellen und rechtlichen Aspekte muss ich bei der Erstellung eines Vorsorgeauftrags und einer Patientenverfügung beachten?
  • Was passiert, wenn ich keinen Vorsorgeauftrag und keine Patientenverfügung habe?
  • Was muss ich beachten, wenn ich nicht verheiratet bin?
  • Wen kann ich als Vertretungsperson einsetzen?
Webinar (kostenlos)

14. November 2024, 17.00-18.00 Uhr



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