Wohneigentum absichern

Schützen Sie sich, Ihre Liebsten und Ihr Eigenheim vor Risiken, indem Sie frühzeitig Vorkehrungen treffen.

Podcast

«Vorsorge und Absicherung beim Eigenheimkauf»

Ermitteln Sie nach dem Eigenheimkauf passende Vorsorge- und Versicherungslösungen für sich und Ihre Familie. Anna-Maria Einsiedler-Willi, Leiterin Erbrecht/Willensvollstreckung und Guido Fuchs, Experte für Finanzplanung, erklären, wie Sie vorgehen.

Finanzielle Vorkehrungen

So sichern Sie Ihr Eigenheim und Ihre Angehörigen ab:

  1. Sicherstellung der langfristigen Tragbarkeit
    Die Liegenschaftsaufwendungen (Hypothekarzins kalkulatorisch zu 4.5%, Amortisationen sowie Unterhalts- und Nebenkosten) sollen ⅓ Ihres Einkommens (netto) nicht überschreiten. Dies gilt es, für den Fall einer Erwerbsunfähigkeit, im Todesfall und in der nachberuflichen Zeit sicherzustellen.
    Tipp: Unter Annahme eines Hypothekarzinses von rund 3% und des kalkulatorischen Zinssatzes von 4.5% beträgt die Differenz 1.5%. Bei einer Hypothekarsumme vom 500'000 Franken ergibt dies eine Zinsdifferenz und somit ein Sparpotential von 7'500 Franken pro Jahr. Legen Sie diese Zinsersparnisse zur Seite, z. B. in Form von einem Fondssparplan.
  2. Reduktion der Einkommen
    Durch eine Einkommensveränderung (wie z. B. Familiengründung, Teilzeitarbeit, Frühpensionierung) können die Kosten für das Eigenheim im Verhältnis zu den tieferen Einnahmen zur Belastung werden. Eine frühzeitige Planung ist hierbei besonders wichtig. Wir empfehlen Ihnen, sich mit einer Budgetplanung einen Überblick über Ihre Finanzen zu verschaffen. Wer seine Einnahmen und Ausgaben kennt, kann besser beurteilen, welche Reduktion des Arbeitspensums finanziell möglich ist. Unser Budget- und Sparrechner hilft Ihnen dabei.
  3. Schutz des eingesetzten Kapitals
    Neben der Sicherstellung der Tragbarkeit ist es wichtig, das eingesetzte Kapital zu schützen. Prüfenswert sind neben der obligatorischen Gebäudeversicherung (z.B. Feuer, Hagel oder Überschwemmung) auch Zusatzdeckungen, insbesondere der Schutz gegen Haftpflichtforderungen und nicht gedeckte Risiken von Naturgefahren wie z.B. Erdbeben.
    Weitere Informationen zu gedeckten und ungedeckten Versicherungsleistungen finden Sie bei der kantonalen Gebäudeversicherung Luzern.
  4. Auswirkungen eines Vorbezugs von Vorsorgeguthaben
    Der Bezug von Pensionskassengeldern hat Auswirkungen auf die Leistungen im Alter, bei Invalidität oder Tod. Dies gilt sowohl für den obligatorischen Teil der Vorsorge als auch für den überobligatorischen Teil. Die Leistungseinbusse bei Erwerbsunfähigkeit oder im Todesfall kann durch eine ergänzende Risikoversicherung optimiert werden. So deckt beispielsweise unsere Kollektiv-Todesfallversicherung bei Abschluss einer LUKB-Hypothek 20% der Hypothekarsumme für das selbstbewohnte Eigenheim ab und hilft Hinterbliebenen, finanzielle Engpässe zu überbrücken. Weiter ist beim Bezug aus der Pensionskasse zu berücksichtigen, dass dieser bis zur Erwerbsaufgabe wieder aufgebaut werden muss. Als Alternative bietet sich die Verpfändung der PK-Guthaben an. Weitere Informationen, wie Vorsorgeguthaben für Wohneigentum eingesetzt werden kann und welche Bedingungen dabei gelten, erfahren Sie in unserem Ratgeber «Vorsorgegeld für Wohneigentum einsetzen».

Empfehlung

Wir empfehlen die Risiken abzusichern, welche finanzielle Schwierigkeiten nach sich ziehen können. Bevor Sie jedoch Versicherungslösungen abschliessen, lohnt sich eine Beratung durch einen Experten. Dabei wird anhand der persönlichen Situation überprüft, welche Leistungen im Falle einer Erwerbsunfähigkeit oder im Todesfall zu erwarten sind. Mit einer Vorsorgeberatung kann festgestellt werden, ob diese Leistungen ausreichen oder ob ein zusätzlicher Schutz notwendig ist.


Erbrechtliche Vorkehrungen

Treffen Sie frühzeitig rechtsgültige Massnahmen, damit bei einer allfälligen Urteilsunfähigkeit oder im Todesfall in Ihrem Sinne gehandelt wird.

  1. Regelung bei Urteilsunfähigkeit
    Was soll geschehen, wenn Sie nicht mehr urteilsfähig sind? Wer soll und darf für Sie Entscheidungen treffen? Auch wenn Sie verheiratet sind, darf Ihr Ehepartner/Ihre Ehepartnerin Sie bspw. in Bezug auf den Verkauf der gemeinsamen Liegenschaft oder der Errichtung eines Registerschuldbriefs nicht vertreten, sofern Sie keine Vorkehrungen getroffen haben.
    Mit einem Vorsorgeauftrag können Sie für den Fall Ihrer Urteilsunfähigkeit bestimmen, welche Vertrauensperson für Sie sämtliche Entscheidungen trifft, z.B. in finanziellen Angelegenheiten, Unterbringung, Vertretung vor Behörden und auch Liegenschaften. Ganz wichtig ist dabei, die Formvorschriften zu beachten, nämlich vollständige Handschriftlichkeit oder öffentliche Beurkundung. Der Vorsorgeauftrag ist erst ab Eintritt der Urteilsunfähigkeit und nach Validierung durch die KESB gültig.
  2. Einfluss auf die Nachlassregelung
    Der Erwerb und Besitz von Wohneigentum hat auch Einfluss auf die Nachlassregelung. Ohne Vorkehrungen gibt das Gesetz vor, wer welchen rechnerischen Anteil erbt. Mit einem Ehe- und/oder Erbvertrag oder einem Testament können Sie von der gesetzlichen Regelung abweichen und Ihren Partner/Ihre Partnerin zusätzlich finanziell absichern. Welche Variante schlussendlich die Richtige ist, hängt von der jeweiligen Situation ab:

    • Über welche Vermögenswerte verfügen Sie neben der Liegenschaft noch?
    • Haben Sie Kinder? Sind diese noch minderjährig?
    • Sind Sie verheiratet, in eingetragener Partnerschaft oder leben Sie im Konkubinat?

Empfehlung

Auch bei (erb-)rechtlichen Vorkehrungen empfiehlt es sich, die persönliche Situation durch einen Experten beurteilen zu lassen. Wir begleiten und unterstützen Sie gerne bei Ihren Entscheidungen, beraten Sie persönlich und erstellen auf Wunsch individuelle Vorlagen und Verträge. Mehr über die Beratung Nachlassplanung.

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Übertragung von Wohneigentum frühzeitig regeln

Treffen Sie frühzeitig fundierte Entscheidungen für die Übergabe Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung und vermeiden Sie dank unserer professionellen Beratung familiäre Konflikte.


Konkubinat: zusätzliche Vorkehrungen

Wer im Konkubinat lebt, geniesst nicht den gleichen rechtlichen Schutz wie ein verheiratetes Paar oder ein Paar in einer eingetragenen Partnerschaft. Beim Kauf von gemeinsamen Wohneigentum ist es deshalb ratsam, Vorkehrungen zu treffen.

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