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Wer handelt für Sie, wenn Sie es selbst nicht mehr können? Sorgen Sie rechtzeitig vor - für sich und Ihre Liebsten.
Nutzen Sie unseren kostenlosen Konfigurator und erstellen Sie eine Vorlage für Ihren persönlichen Vorsorgeauftrag.
Mit einem Vorsorgeauftrag können Sie eine oder mehrere Personen ermächtigen, für den Fall Ihrer Urteilsunfähigkeit die Sorge für Sie und/oder Ihr Vermögen zu übernehmen oder Sie im Rechtsverkehr zu vertreten. Mit unserem Konfigurator Vorsorgeauftrag können Sie kostenlos eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Vorlage für einen Vorsorgeauftrag erstellen.
Bestimmen Sie, wer für Sie im Fall einer Urteilsunfähigkeit entscheidet. Mit einem Vorsorgeauftrag können Sie in der Regel behördliches Eingreifen der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) verhindern.
Sie erstellen eine auf Ihre Anliegen und Wünsche angepasste Vorlage für einen eigenhändigen Vorsorgeauftrag.
Ein Vorsorgeauftrag verhindert nicht nur die Beistandschaft durch eine fremde Drittperson, er entlastet auch Ihre Liebsten. Indem Sie darin Ihre Wünsche festhalten, wissen Ihre Bezugspersonen genau, welche Entscheidungen sie für Sie treffen sollen.
Solange wir gesund sind, neigen wir dazu, unangenehme Themen beiseite zu schieben. Ein Unfall oder eine Krankheit kann aber jeden zu jeder Zeit treffen. Daher ist es wichtig, Verantwortlichkeiten im Falle einer Urteilsunfähigkeit frühzeitig mit einem Vorsorgeauftrag zu regeln.
Ein Vorsorgeauftrag macht für jede volljährige Person Sinn. Eine Urteilsunfähigkeit kann unerwartet eintreffen, z.B. bei einem Unfall oder einer schweren Krankheit. Obwohl Ehegatten gesetzlich ein gegenseitiges Vertretungsrecht für Alltagsaufgaben haben, macht ein Vorsorgeauftrag bei verheirateten Personen ebenfalls Sinn. Bei komplexeren Vertretungshandlungen, z.B. Liegenschaftsverkäufen, ist ein Vorsorgeauftrag sogar unumgänglich, da eine Mitwirkung der KESB sonst praktisch unvermeidbar wird. Insbesondere ist auch daran zu denken, eine Ersatzperson zu bestimmen, falls die erstgenannte Person verhindert ist.
Im Gegensatz zu einem durch die KESB eingesetzten Beistand besteht für den Vorsorgebeauftragten grundsätzlich keine Rechenschafts- und Buchführungspflicht.
Sie selbst bestimmen, wer im Falle einer Urteilsunfähigkeit für Sie entscheiden soll. Wenn kein gültiger Vorsorgeauftrag vorliegt und wichtige Entscheidungen zu treffen sind, muss unter Umständen die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) einbezogen und allenfalls eine Beistandschaft angeordnet werden.
Bestimmen Sie, wer für Sie Sorge trägt. Sogenannte Vorsorgebeauftragte können natürliche oder juristische Personen sein. Beispielsweise sind dies der Ehe- oder Lebenspartner, der Treuhänder oder eine gemeinnützige Organisation. Wenn jemand seine Urteilsfähigkeit verliert, sorgen die definierten Personen oder Organisationen für das persönliche Wohl der kranken oder verunfallten Person und übernehmen auch die Vermögensverwaltung.
Der Vorsorgeauftrag muss wie ein Testament von Anfang bis Ende eigenhändig geschrieben, mit Ort und Datum versehen und unterzeichnet werden. Die Beurkundung des Vorsorgeauftrages können Sie durch die LUKB organisieren lassen. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung.
Machen Sie sich Gedanken zu folgenden Themen und halten Sie folgende Informationen bereit:
Mit dem Konfigurator Vorsorgeauftrag können Sie Ihren individuellen Vorsorgeauftrag anhand einer Vorlage schnell und einfach erstellen.
Das Dokument muss anschliessend von Hand abgeschrieben oder durch einen Notar öffentlich beurkundet werden.
Der Vorsorgeauftrag kann je nach Kanton gegen Gebühr bei einer zentralen Stelle hinterlegt werden (z.B. KESB oder Gemeinde). Im Kanton Luzern ist die Hinterlegung nicht möglich, die Existenz und der Hinterlegungsort können jedoch beim Zivilstandsamt eingetragen werden. Es ist sinnvoll, den Aufbewahrungsort des Vorsorgeauftrages einer Vertrauensperson mitzuteilen und dieser eine Kopie auszuhändigen.
Damit das Dokument Gültigkeit erlangt, müssen Sie dieses entweder handschriftlich abfassen (kostenlos) oder öffentlich beurkunden lassen (kostenpflichtig).
Erfährt die KESB, dass jemand urteilsunfähig geworden ist und liegt ein Vorsorgeauftrag vor, prüft sie, ob dieser gültig errichtet worden ist und ob die Urteilsunfähigkeit eingetreten ist. Sodann wird geprüft, ob die beauftragte Person geeignet erscheint und auch bereit ist, den Auftrag anzunehmen. Bei Erfüllung der Voraussetzungen wird der Vorsorgeauftrag durch die Behörde für wirksam erklärt (Validierung).
Dieses Verfahren kann einige Zeit in Anspruch nehmen und wir empfehlen Ihnen zusätzliche Vollmachten zu erstellen (z.B. Bankvollmachten und Generalvollmachten).
Vorsorgeauftrag handschriftlich verfassen | Mit dem «Konfigurator Vorsorgeauftrag» ist die Verfassung kostenlos. |
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Vorsorgeauftrag beurkunden | Statt den Vorsorgeauftrag handschriftlich zu verfassen, können Sie diesen öffentlich beurkunden lassen. Die mit dem Konfigurator erstellte PDF-Vorlage dient dabei als Grundlage. Bei der Beurkundung Ihres Vorsorgeauftrags unterstützen wir Sie gerne. Sie müssen dabei mit Kosten von mindestens 300 Franken zuzüglich MWST rechnen. |
«Es passierte ganz plötzlich. Gestern noch fit – und plötzlich ging nichts mehr. Zum Glück hatte ich nicht nur finanziell vorgesorgt, sondern auch einen Vorsorgeauftrag und eine Patientenverfügung verfasst. Damit habe ich meinen Angehörigen vieles erspart.» Und Sie? Haben Sie sich und Ihre Liebsten für den Fall der Fälle abgesichert? Am Webinar «Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung» unterstützen wir Sie mit dem nötigen «Rüstzeug» und beantworten Ihnen unter anderem folgende Fragen: