Freizügigkeitskonto 2. Säule

Wenn Sie Ihr Pensionskassenguthaben kurzfristig oder vorübergehend (z.B. zwischen zwei Anstellungen ohne PK-Anschluss) sicher anlegen oder «parkieren» möchten.

Ihre Vorteile

Wenn Sie keiner Pensionskasse angeschlossen sind oder überschüssiges Pensionskassenguthaben anlegen wollen, eignet sich das Freizügigkeitskonto 2. Säule. Ihr Freizügigkeitsguthaben ist durch die Staatsgarantie geschützt.
  


Konditionen

Zinssatz

0.250%

Kontoführung

Kostenlos

Dienstleistungen und Preise

siehe Reglement Seiten 5 & 6

Zu beachten

Es gelten die Auszahlungsbestimmungen gemäss Reglement der Freizügigkeitsstiftung 2. Säule der LUKB.
 


Begünstigung im Todesfall

Das Vorsorgeguthaben wird mit dem Tod des Vorsorgenehmers fällig. Die Ansprüche auf das Vorsorgeguthaben sind gesetzlich geregelt und im Reglement unter Ziffer 3.2 festgehalten. Der Vorsorgenehmer kann, unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, begünstigte Personen bestimmen und deren Ansprüche näher bezeichnen. 

Jetzt Begünstigung im Todesfall regeln. 

Kategorie 1

Ehepartner/in oder eingetragene/r Partner/in und Nachkommen
  • Kein Ausschluss von begünstigten Personen möglich
  • Individuelle Zuweisung der Ansprüche, ansonsten Verteilung nach Köpfen zu gleichen Teilen
  • Begünstigte können mit Personen aus der Kategorie 2 erweitert werden

Kategorie 2

Für die Unterhaltspflicht aufkommende Person (der gemeinsamen Kinder)
  • Als Erweiterung oder bei Fehlen von begünstigten Personen aus Kategorie 1
  • Kein Ausschluss von begünstigten Personen möglich
  • Individuelle Zuweisung der Ansprüche, ansonsten Verteilung nach Köpfen zu gleichen Teilen

Kategorie 3

Übrige Nachkommen (nicht unter Kategorie 1)
  • Bei Fehlen einer begünstigten Person aus Kategorie 1 und 2 
  • Definierte Reihenfolge: 1. übrige Nachkommen, 2. Eltern, 3. Geschwister
  • Kein Ausschluss von begünstigten Personen möglich 
  • Individuelle Zuweisung der Ansprüche, ansonsten Verteilung nach Köpfen zu gleichen Teilen

Kategorie 4

Übrige gesetzliche Erben (unter Ausschluss des Gemeinwesens)
  • Bei Fehlen einer begünstigten Person aus Kategorie 1 bis 3 
  • Kein Ausschluss von begünstigten Personen möglich 
  • Individuelle Zuweisung der Ansprüche, ansonsten Verteilung nach Köpfen zu gleichen Teilen


Ergänzende Lösungen

LUKB Expert-Vorsorge
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