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Die wichtigsten Abzüge und fünf Tipps zum Steuern sparen:
Von Steuerabzügen profitiert nur, wer diese geltend macht. Viele wissen nicht, dass sie bei berufsorientierten Aus- und Weiterbildungskosten nicht nur die effektiven Kurs- oder Seminarkosten angeben können, sondern auch Fahr- und Verpflegungskosten sowie Anschaffungen, die für die Weiterbildung benötigt werden.
Krankheits- und Unfallkosten gehen ebenfalls häufig vergessen. Dazu gehören ärztlich verordnete Medikamente, Hörgeräte, Sehhilfen, Zahnarztkosten oder Arztbesuche – sofern sie nicht von der Krankenkasse bezahlt worden sind. Diese Kosten unterliegen einem steuerlichen Selbstbehalt, das heisst, ein gewisser Anteil wird Ihnen als Lebenshaltungskosten angerechnet. Was darüber liegt, wird von der Steuerlast abgezogen. Die Krankheits- und Unfallkosten sind nicht zu verwechseln mit den Krankenkassenprämien.
Den grössten Effekt erzielen Sie mit Investitionen in Ihr Alterskapital. Einzahlungen in die Säule 3a können Sie bis zu einem Höchstbetrag von 7'056 Franken (Stand 2023) von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen. Selbstständigerwerbende können bis zu 20 Prozent des Erwerbseinkommens (maximal 35'280 Franken im Jahr 2023) abziehen. Diese Höchstbeträge variieren jährlich – informieren Sie sich vor der Einzahlung.
Auch Einkäufe in die Pensionskasse sind steuerlich abzugsfähig. Ihr Einkaufspotenzial finden Sie auf Ihrem Pensionskassenausweis. Bei freiwilligen Einzahlungen ist allerdings Vorsicht geboten. Prüfen Sie, ob Ihre Vorsorgeeinrichtung ausreichend gesund ist. Schliesslich ist Ihr Geld im Normalfall bis zur Rente dort gebunden.
Bezahlen Sie Unterhaltungskosten für Ihre Liegenschaft im laufenden Jahr. Für den steuerlichen Abzug ist grundsätzlich das Zahlungsdatum ausschlaggebend, nicht das Rechnungsdatum. Planen Sie Renovationen so, dass Sie grosse Kosten auf zwei Jahre aufteilen können – so profitieren Sie in beiden Jahren von der steuerlichen Abzugsfähigkeit. Wenn Sie Stockwerkeigentum besitzen: Auch Beiträge an den Erneuerungsfonds sind abzugsfähig.
Füllen Sie Ihre Steuererklärung mit einer Software aus. Sie werden automatisch zu den relevanten Abzügen befragt. Weitere Informationen finden Sie im Steuerbuch.
Erstellen Sie nach der Einreichung eine Liste mit allen Abzügen, die Sie geltend gemacht haben. Dies hilft Ihnen bei der nächsten Steuererklärung.
Die Seite 3 der Steuererklärung zeigt in zusammengefasster Form die meisten Abzüge. Eine Erklärung dazu finden Sie in der Wegleitung zur Steuererklärung und in detaillierter Form im Steuerbuch der kantonalen Steuerverwaltung (steuerbuch.lu.ch). Wenn Sie unsicher sind, ob Sie beispielsweise eine berufsbegleitende Weiterbildung steuerlich abziehen können, fragen Sie entweder bei einer Steuerexpertin/einem Steuerexperten oder bei der Steuerverwaltung nach.