Teilnahme- und Nutzungsbedingungen
Bestimmungen für den Wettbewerb «LUKB-Zukunftspreis» der Luzerner Kantonalbank AG, Änderungen bleiben der LUKB vorbehalten.
Projekteinreichung
1. Allgemeines
Der Projekt-Wettbewerb «LUKB-Zukunftspreis» wird von der Luzerner Kantonalbank AG (LUKB) durchgeführt. Die Luzerner Kantonalbank engagiert sich für eine nachhaltige Zukunft im Wirtschaftsraum Luzern und finanziert Projekte, die nachhaltiges Handeln in sozialen oder ökologischen Bereichen unterstützen. Mit der Teilnahme am Wettbewerb akzeptieren die Teilnehmenden ausdrücklich die vorliegenden Teilnahme- und Nutzungsbedingungen.
2. Teilnahme am Wettbewerb
Zur Teilnahme berechtigt sind:
- Einzelpersonen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in der Schweiz.
- Gruppen, deren Mitglieder in der Schweiz wohnhaft sind. Gruppen müssen von einer hauptverantwortlichen Person vertreten werden, die als Ansprechperson für die LUKB fungiert und die Verantwortung für die ordnungsgemässe Einhaltung der vorliegenden Teilnahme- und Nutzungsbedingungen trägt.
- Juristische Personen oder Gruppen juristischer Personen mit Sitz in der Schweiz.
Ausgeschlossen von der Teilnahme sind Mitarbeitende der LUKB, der Beirat sowie dem Beirat nahestehende Personen. Jede Person ist nur einmal teilnahmeberechtigt. Die Teilnahme ist kostenfrei und freiwillig. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.
3. Projektkriterien
Gesucht werden Projekte, welche die nachhaltige Entwicklung im Kanton Luzern und das Bewusstsein für einen nachhaltigen Umgang mit Natur, Umwelt sowie Gesellschaft fördern. Das Projekt muss mindestens eines der folgenden Nachhaltigkeitsziele (SDGs) der Vereinten Nationen verfolgen:
- Gesundheit und Wohlergehen
- Bezahlbare und saubere Energie
- Nachhaltige Städte und Gemeinden
- Verantwortungsvoller Konsum und Produktion
- Massnahmen zum Klimaschutz
- Leben an Land
Das Projekt muss einen verbindlichen Terminplan enthalten, der klare Meilensteine definiert. Der Projektstart muss innerhalb von 12 Monaten nach Sprechung der finanziellen Mittel erfolgen und das Projekt muss innerhalb von 24 Monaten nach Start eine Wirkung erzielen.
4. Projekteinreichung
Die Teilnahmeberechtigten dürfen maximal ein Projekt einreichen. Die Teilnehmenden reichen ihr Projekt zwischen dem 2. Februar bis spätestens am 27. Mai 2026 über das Online-Bewerbungsformular auf der Website der LUKB (lukb.ch/zukunftspreis) ein. Folgende Informationen werden benötigt:
- Projektbeschreibung / Businessplan
- Budget inkl. Angaben zu weiteren Geldgebern
- Ziele des Projekts – Nutzen / nachhaltige Wirkung
- UNO-Nachhaltigkeitsziel
- Zuweisung Kategorie «Technologie & Innovation», «Soziales Engagement» oder «Ökologie»
- Zeitplan
Für die Teilnahme am Wettbewerb muss das Bewerbungsformular vollständig und korrekt ausgefüllt werden. Die Angaben müssen wahrheitsgemäss und aktuell sein. Allfällige Änderungen sind der LUKB unverzüglich mitzuteilen.
Die Unterstützung durch weitere Geldgeber, Sponsoren oder Spender ist erwünscht und ausdrücklich erlaubt. Diese Beiträge müssen im Zuge der Projektbewerbung unter der Rubrik «Projekt-Budget» angegeben werden.
Die Teilnehmenden garantieren die Korrektheit der Angaben und stellen sicher, dass die Projekteingabe von einer zur Vertretung der Gruppe/juristischen Person und zur Freigabe von Daten berechtigten Person eingereicht wird.
Verspätet eingereichte Projekte werden nicht berücksichtigt.
Die LUKB behält sich das Recht vor, eine Verlängerung der Bewerbungsfrist nach eigenem Ermessen für alle Teilnehmenden vorzunehmen.
5. Projektkategorie
Unbesehen der im Rahmen der Projekteinreichung durch die Teilnehmenden vorgenommenen Zuweisung in die Kategorien «Technologie & Innovation», «Soziales Engagement» oder «Ökologie» steht es im Ermessen des Beirats, das Projekt nach Einreichung einer anderen der genannten Kategorien zuzuweisen und in dieser Kategorie zu bewerten.
6. Ausschluss
Eingereichte Projekte dürfen nicht gegen schweizerisches Recht verstossen und keine Immaterialgüterrechte Dritter verletzen. Sie dürfen insbesondere keinen rassistischen, obszönen, diskriminierenden, fremdenfeindlichen, beleidigenden, pornographischen, persönlichkeitsverletzend oder ähnlichen Inhalt aufweisen und dürfen keine politischen oder religiösen Zwecke verfolgen. Projekte, die gegen diese Kriterien verstossen, werden von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen.
Die LUKB behält sich zudem das Recht vor, Teilnehmende bei Vorliegen wesentlicher Gründe wie z. B. Verstoss gegen die Teilnahmebedingung, Verstoss gegen die Netiquette, Mehrfachteilnahme, Manipulation etc. mit sofortiger Wirkung vom Wettbewerb auszuschliessen. Bei einem nachträglichen Ausschluss können allfällige Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.
7. Beirat
Die eingereichten Projekte werden durch einen Beirat, bestehend aus externen Fachleuten und Mitarbeitern der LUKB beurteilt.
Der Beirat setzt sich wie folgt zusammen:
Anina Hille, Ökonomin, IFZ/Hochschule Luzern
Katrin Muff, Director, The Institute for Business Sustainability
Daniel von Arx, Senior Communications Advisor, Luzerner Kantonalbank AG
Roland Wöhr, Leiter Nachhaltigkeit Asset Management, Luzerner Kantonalbank AG
Die LUKB behält sich das Recht vor, Änderungen in der personellen Zusammensetzung des Beirats vorzunehmen.
8. Ablauf des Wettbewerbs
Alle bis zum 27. Mai 2026 eingereichten Projekte werden zunächst von einem Beirat geprüft und bewertet. Der Beirat wählt maximal neun Projekte aus, die auf der Plattform (lukb.ch/zukunftspreis) vorgestellt werden.
Die ausgewählten Projekte werden in drei Kategorien eingeteilt: «Technologie & Innovation», «Soziales Engagement» sowie «Ökologie». Pro Kategorie werden maximal drei Projekte nominiert. Jedes Projekt kann nur in einer Kategorie nominiert werden.
Unter den ausgewählten Projekten findet im Zeitraum vom 21. September bis 5. Oktober 2026 ein öffentliches Voting auf dieser Plattform statt, mit dem die Bevölkerung entscheidet, welches Projekt in jeder Kategorie als Siegerprojekt gekürt wird. Das Projekt, das in der jeweiligen Kategorie die meisten Stimmen erhält, wird von der LUKB finanziell unterstützt werden. Bei Stimmengleichheit wird der Betrag hälftig geteilt.
9. Veröffentlichung und Datenschutz
Die LUKB ist berechtigt, die eingereichten Projekte, Daten, Bilder und sonstigen Informationen (nachfolgend alle zusammen als «Informationen» bezeichnet), ausgenommen sind Business-Pläne, zu veröffentlichen und sie insbesondere für die Publikation der nominierten Projekte und deren Initianten, das Publikums-Voting, die Preisverleihung, die Publikation der Sieger und Siegerinnen bzw. der Siegerprojekte, die Berichterstattung über die Weiterentwicklung der Siegerprojekte und künftige Marketingmassnahmen im Zusammenhang mit dem Wettbewerb zu verwenden (z.B. auf der Website der LUKB, auf Social Media oder in Printmedien). Die LUKB ist weiter berechtigt, die Teilnehmenden sowie die Sieger und Siegerinnen namentlich zu nennen, Bilder von ihnen zu erstellen und diese ebenfalls zu veröffentlichen.
Die Entscheidung über Umfang, Art und Dauer der Veröffentlichung liegt im Ermessen der LUKB. Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht. Die LUKB behält sich zudem vor, eine erfolgte Veröffentlichung von Informationen rückgängig zu machen, insbesondere wenn ein Teilnehmer oder eine Teilnehmerin gegen die Teilnahme- und Nutzungsbestimmungen verstösst.
Die von den Teilnehmenden eingereichten Personendaten werden für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des Wettbewerbs sowie für Marketingzwecke im Zusammenhang mit dem Wettbewerb bearbeitet und verwendet. Für weiterführende Informationen zum Datenschutz verweisen wir Sie auf unsere Datenschutzerklärungen sowie auf die Bedingungen für den Zugriff auf Websites und andere digitale Kanäle.
10. Urheber- und Nutzungsrechte
Die Teilnehmenden erklären, dass die eingereichten Informationen, ausgenommen sind Business-Pläne, nicht vertraulich sind und dass sie die erforderlichen Rechte an den Informationen besitzen, um am Wettbewerb teilzunehmen.
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen tragen die Verantwortung und garantieren, dass sie alleinige Rechte (insb. Urheber- und Persönlichkeitsrechte) an allen eingereichten Informationen besitzen und keine Rechte Dritter verletzen. Es dürfen insbesondere keine Marken, geschützte Kennzeichen, gewerbliche Schutzrechte, urheber- oder leistungsschutzrechtlich geschützte Werke oder sonstiges geistiges Eigentum Dritter ohne die ausdrückliche Zustimmung des Rechtsinhabers oder der Rechtsinhaberin verwendet werden. Die Teilnehmenden stellen sicher, dass alle erforderlichen Lizenzen, Genehmigungen oder Rechte für die Verwendung von Drittinhalten oder sonstigen Rechten vorliegen.
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen stellen die LUKB von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer Verletzung von Rechten Dritter (z.B. Urheberrecht) oder anderen Rechtsverletzungen geltend gemacht werden.
11. Community Richtlinien
Es ist erwünscht, dass die Teilnehmenden in der Votingphase auf verschiedenen Kanälen über das Projekt kommunizieren und Voter und Voterinnen gewinnen. Dabei sind sie gehalten die Community Richtlinien («Netiquette») einzuhalten. Folgende Handlungen zu Beiträgen der LUKB auf Meta, LinkedIn, TikTok und X sind insbesondere zu unterlassen:
- Versand von Spam-Nachrichten
- Posten von Projektlinks auf Projektpinnwänden von anderen nominierten Projekten
- Posten von rassistischen, obszönen oder persönlichkeitsverletzenden Inhalten
Ein Verstoss gegen die Netiquette kann zum Ausschluss aus dem Wettbewerb führen.
12. Gewinn
Die LUKB unterstützt den Gewinner oder die Gewinnerin in jeder Kategorie mit einem maximalen Förderbeitrag von 40'000 Franken. Falls der Finanzierungsbedarf eines der erstplatzierten Projekte weniger als 40'000 Franken beträgt, werden die verbleibenden Mittel an das nächstplatzierte Projekt in derselben Kategorie ausbezahlt – jedoch nur bis zur Höhe des von diesem Projekt benötigten Betrags. Sollte auch dann noch ein Restbetrag verbleiben, wird dieser wiederum an das nächstplatzierte Projekt vergeben, ebenfalls bis zur Höhe des dort benötigten Betrags.
13. Jurypreis
Zusätzlich zu den durch das öffentliche Voting ermittelten Gewinnerprojekten vergibt der Beirat einen Jurypreis. Dieser Preis kann entweder dem beantragten Förderbeitrag entsprechen oder einen Betrag von maximal 30'000 Franken umfassen und wird an ein nominiertes Projekt vergeben, das im Voting in keiner der Kategorien den ersten Platz erreicht hat.
Der Beirat erstellt vor Beginn des Votings ein Ranking aller nominierten Projekte und bestimmt jene, die seiner Einschätzung nach den Jurypreis besonders verdienen. Sollte das bestplatzierte Projekt aus dem Ranking jedoch im öffentlichen Voting in seiner Kategorie gewinnen, geht der Jurypreis automatisch an das nächstgereihte Projekt des vom Beirat erstellten Rankings.
14. Preisverleihung
Die Preisverleihung der Gewinner und Gewinnerinnen der jeweiligen Kategorien sowie die Vergabe des Jurypreis findet am 23. Oktober 2026 statt.
15. Auszahlung der Förderbeträge
Mit den Verantwortlichen der Siegerprojekte werden die Auszahlungsmodalitäten in einer Vereinbarung festgelegt. Die Auszahlung erfolgt nach Projektstart und orientiert sich am Finanzierungsplan.
16. Änderungen oder Absage des Wettbewerbs
Die LUKB ist berechtigt, den Wettbewerb jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern, zu unterbrechen oder ganz abzubrechen, insbesondere wenn eine ordnungsgemässe Durchführung aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet werden kann.
17. Kosten und Steuern
Für allfällige mit dem Bewerbungsprozess, der Teilnahme und/oder dem Gewinn des Wettbewerbs zusammenhängende Aufwendungen, Steuern und Kosten sind von den Teilnehmenden zu tragen. Ein Anspruch auf Erstattung durch die LUKB besteht nicht.
18. Rechtsweg und Haftung
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Ein einklagbarer Anspruch auf Vergabe und Auszahlung des Gewinns besteht nicht.
Soweit gesetzlich zulässig, schliesst die LUKB jegliche Haftung im Zusammenhang mit dem Wettbewerb aus.
Die Haftung der LUKB wird insbesondre für leichte Fahrlässigkeit, indirekte Schäden, Folgeschäden oder für Handlungen von Hilfspersonen wegbedungen. Dies gilt insbesondere auch für Schäden infolge technischer Störungen, Übermittlungsfehler, Datenverluste, mangelnder Verfügbarkeit der Webseite oder rechtswidriger Eingriffe Dritter, etc.
Die LUKB übernimmt weiter keine Haftung im Zusammenhang mit der Änderung oder Absage des Wettbewerbs oder des Ausschlusses von Teilnehmer und Teilnehmerinnen vom Wettbewerb.
19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die Teilnahmebedingungen unterliegen ausschliesslich dem Schweizer Recht. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Wettbewerb ist Luzern, Kanton Luzern.
20. Fragen & Antworten
Haben Sie weitere Fragen? Wir stehen Ihnen gerne unter zukunftspreis@lukb.ch für weitere Auskünfte zur Verfügung.
Voting
1. Veranstalterin
Veranstalterin des Projekt-Wettbewerbs «LUKB-Zukunftspreis» ist die Luzerner Kantonalbank AG (LUKB).
2. Teilnehmerinnen und Teilnehmer
Am Voting teilnehmen können natürliche Personen mit Wohnsitz in der Schweiz. Minderjährige benötigen die Erlaubnis des Inhabers oder der Inhaberin der elterlichen Sorge. Vom Voting ausgeschlossen sind insbesondere der Beirat vom LUKB-Zukunftspreis, Gewinnspielvereine und automatisierte Gewinnspiel-Dienste. Der Ausschluss weiterer Voting-Teilnehmer bleibt vorbehalten, insbesondere bei Verdacht auf gefälschte Identität, die Verwendung von Identitäten Dritter, Betrug oder Manipulation.
3. Voting Richtlinien
Das Voting findet vom 21. September bis 5. Oktober 2026 statt und ist kostenlos. Jede Voting-Teilnehmerin und jeder Voting-Teilnehmer darf nur einmal am Voting teilnehmen und pro Kategorie «Technologie & Innovation», «Soziales Engagement» und «Ökologie» einem Projekt seine/ihre Stimme abgeben.
Bitte beachten Sie, dass Sie zwecks Verifikation Ihre Schweizer Mobiltelefonnummer für das Voting angeben müssen. Jede Voting-Teilnehmerin und jeder Voting-Teilnehmer ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass er/sie berechtigt ist, die Mobiltelefonnummer zu verwenden.
Klicken Sie in der jeweiligen Kategorie auf das gewünschte Projekt oder auf der Detailseite zum Projekt auf den Button «Jetzt voten» und geben Sie anschliessend Ihren Namen und Ihre Mobiltelefonnummer ein. Sie erhalten eine SMS-Nachricht vom Absender «LUKB» mit einem 6-stelligen Code, den Sie im Feld «6-stelliger Code» eingeben. Klicken Sie danach auf den Button «Bestätigen».
Ihre Stimmabgabe können Sie während des Votings ändern. Klicken Sie einfach auf «Jetzt voten» beim neu gewünschten Projekt.
Während der Abstimmungsphase werden die Anzahl der abgegebenen Stimmen im Zeitraum vom 21. September 2026 bis zum 28. September 2026, 12.00 Uhr, öffentlich angezeigt. Für den Zeitraum vom 21. September 2026, ab 12:00 Uhr bis einschliesslich 5. Oktober 2026 erfolgt keine Veröffentlichung der Stimmenanzahl pro Projekt.
Das Voting endet am 5. Oktober 2026, 12.00 Uhr. Im Anschluss werden die Siegerprojekte ermittelt und an der Preisverleihung vom 23. Oktober 2026 bekannt gegeben. Die Projekte, welche pro Kategorie die meisten Stimmen erhalten haben, gewinnen. Bei Stimmengleichheit wird der Betrag hälftig geteilt.
4. Datenschutz
Die durch die Teilnahme am Voting eingegebenen Daten werden nur für dieses Voting verwendet und gemäss den gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet. Die Mobiltelefonnummer wird zum Zweck der Verifikation an VADIAN.NET AG gesendet. Für das SMS-Voting gelten die Bedingungen von VADIAN.NET AG.
5. Weitere Bestimmungen
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Teilnahmebedingungen unterliegen ausschliesslich dem Schweizer Recht, Gerichtsstand ist Luzern. Die Veranstalterin ist berechtigt, jederzeit Anpassungen an diesen Bedingungen oder am Voting-Verfahren vorzunehmen sowie beim Vorliegen wichtiger Gründe das Voting abzubrechen oder auszusetzen. Jede Haftung der Veranstalterin ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen, insbesondere für Dienstleistungsunterbrechungen, technische Ausfälle oder Fehlfunktionen.
6. Einverständniserklärung
Mit der Teilnahme am Voting akzeptiert die Voting-Teilnehmerin bzw. der Voting-Teilnehmer diese Teilnahme- und Nutzungsbedingungen.