Revisionsstelle-Intro

Revisionsstelle

PwC – unser Partner in Sachen Revision

Seit 2012 ist PricewaterhouseCoopers AG (PwC), Luzern, die bankengesetzliche Prüfgesellschaft und obligationenrechtliche Revisionsstelle der LUKB.

Revisionsstelle-Text-Gemäss-Statuten

Gemäss Statuten der LUKB wird die Revisionsstelle jeweils für eine Amtsdauer von einem Jahr gewählt.

Als Revisionsstelle prüft PwC insbesondere, ob die Buchführung, die Jahresrechnung, der Antrag über die Verwendung des Bilanzgewinns sowie die Konzernrechnung Gesetz und Statuten entsprechen. Sie berichtet der Generalversammlung der Gesellschaft über das Ergebnis ihrer Prüfung. Gemäss Art. 26 Abs. 2 der Statuten der LUKB und im Einklang mit dem Umwandlungsgesetz erstattet die Revisionsstelle dem Regierungsrat des Kantons Luzern jährlich Bericht über die Eigenmittel- und Risikosituation der Gesellschaft. 

Die Prüfberichte der Revisionsstelle sind im Geschäftsbericht auf folgenden Seiten zu finden:

  • Seite 114 und 142, Finanzbericht Konzern und Stammhaus
  • Seite 174, Vergütungsbericht

Der aktuelle Geschäftsbericht der LUKB enthält im Teil Corporate Governance weitere Informationen zur Revisionsstelle - insbesondere über das Revisionshonorar und die Informationsinstrumente der externen Revision.

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