Nutzungsbestimmungen technischer Schnittstellen

Informationen zur Nutzung technischer Schnittstellen mit Dritten


Diese «Besonderen Bestimmungen» stellen einen integrierenden Bestandteil der Basisdokumente der LUKB dar. Im Falle von Widersprüchen sind diese «Besonderen Bestimmungen» massgebend. Sofern in diesen «Besonderen Bestimmungen» nicht abweichend definiert, haben die verwendeten Begriffe dieselbe Bedeutung wie in den Basisdokumenten.

  1. Mit der von der Luzerner Kantonalbank («LUKB») angebotenen Dienstleistung können Sie technische Schnittstellen (z.B. Application Programming Interfaces, APIs) aktivieren. Diese Schnittstellen ermöglichen Ihnen Software sowie andere technische Lösungen und Dienstleistungen gewisser, durch die LUKB unterstützter Drittanbieter («Drittanbieter-Lösung»), in Verbindung mit LUKB E-Banking zu nutzen.
     
  2. Mit Freischaltung der technischen Schnittstelle tauschen Sie mit der Drittanbieter-Lösung Daten zu den in LUKB E-Banking eingebunden LUKB-Produkten und -Dienstleistungen von Ihnen bzw. vom Vertragspartner aus, um gewisse Schnittstellen-Services zu nutzen. Diese Schnittstellen-Services umfassen z.B. (i) die Übermittlung von Kontodaten (z.B. IBAN, Kontoinhaber, Kontostand und Transaktionen) an die Drittanbieter-Lösung und (ii) die Entgegennahme von Daten bzw. Instruktionen über die Schnittstelle (z.B. Zahlungsaufträge). Bei LUKB über die Schnittstelle eingehende Aufträge gelten als von Ihnen bzw. vom Vertragspartner verfasst und werden ohne weitere Prüfung der Echtheit oder Richtigkeit ausgeführt, nachdem diese gemäss den bestehenden Berechtigungen in LUKB E-Banking freigeben wurden.
     
  3. Indem Sie die «Besonderen Bestimmungen» akzeptieren, bestätigen Sie, dass Sie zur Freischaltung und Nutzung der Schnittstelle ermächtigt sind. Dies beinhaltet, dass Sie im Rahmen des von der LUKB unterstützten Schnittstellen-Services, insbesondere (i) den Drittanbieter bzw. die Drittanbieter-Lösung, (ii) den Umfang des Schnittstellen-Services (z.B. Übermittlung Kontoinformationen oder Entgegennahme von Zahlungsaufträgen) und (iii) die LUKB-Produkte (z.B. Konten), die in den Schnittstellen-Service eingebunden werden sollen, eigenständig festlegen können.
     
  4. Der Datenaustausch erfolgt über die von der SIX BBS AG betriebene Plattform «bLink». Die durch die LUKB erbrachte Dienstleistung beschränkt sich darauf, Ihre Daten bzw. die Daten des Vertragspartners mittels technischer Schnittstelle der Drittanbieter-Lösung (über SIX BBS AG) zur Verfügung zu stellen oder von dieser entgegenzunehmen. Es besteht keine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung die technisch sicherstellt, dass keine Dritten auf die übermittelten Daten zugreifen können. «bLink» und die von Ihnen genutzten Drittanbieter-Lösungen sind keine LUKB-Produkte oder -Dienstleistungen, sondern eigenständige durch SIX BBS AG bzw. den jeweiligen Drittanbieter erbrachte Dienstleistungen. Mit Nutzung des Schnittstellen-Services werden Ihre Daten bzw. Daten des Vertragspartners dem Drittanbieter und gegebenenfalls SIX BBS AG zugänglich gemacht und gelangen somit auf Systeme, die nicht der Kontrolle der LUKB unterstehen und sich auch im Ausland befinden können. LUKB hat damit keinen Einfluss auf die Sicherheit der Drittanbieter-Lösung und welche Personen über die Drittanbieter-Lösung auf die Daten des LUKB E-Bankings zugreifen bzw. Aufträge an die LUKB übermitteln können, oder ob Daten ins Ausland übermittelt werden. Die Nutzung von Drittanbieter-Lösungen liegt in Ihrer Verantwortung bzw. der Verantwortung des Vertragspartners. Die Sorgfaltspflichten gemäss  C.1.3, C.2.4 und C.2.5 aus dem Basisdokument gelten namentlich auch bei der Nutzung von Drittanbieter-Lösungen. Sie akzeptieren die in diesen Ziffern aufgeführten Risiken und entbinden die LUKB von jeglicher Haftung für Schäden aus einer Nutzung der technischen Schnittstelle, der Schnittstellen-Services und der Drittanbieter-Lösung, soweit dies das Gesetz erlaubt.
     
  5. Zwecks Erbringung des Schnittstellen-Services tauscht die LUKB die oben erwähnten Daten mit dem Drittanbieter und der «bLink»-Plattform mit SIX BBS AG aus. Sie entbinden die LUKB in diesem Umfang von der Pflicht zur Wahrung des Bankkundengeheimnisses. SIX BBS AG bearbeitet diese Daten, um den Schnittstellen-Service und damit den Austausch von Daten zwischen dem Drittanbieter und Ihnen bzw. dem Vertragspartner zu ermöglichen. SIX BBS AG kann zur Erfüllung ihrer Aufgabe Dritte beiziehen. Sie nehmen zur Kenntnis, dass die LUKB und die Drittanbieter bezüglich der Bearbeitung von Daten voneinander unabhängig und eigenständige Verantwortliche sind. Die LUKB ist ermächtigt, sämtliche Daten im Zusammenhang mit der Nutzung der Schnittstelle gemäss A.4.3 der Basisdokumente zu bearbeiten.
     
  6. Die LUKB ist ermächtigt, den Umfang der durch die LUKB unterstützten Schnittstellen-Services nach eigenem Ermessen zu ändern oder die Dienstleistung ganz einzustellen. Im Übrigen bestimmt die LUKB das Angebot und die Update-Zyklen selbstständig.
     
  7. Bezüglich Haftung und Gewährleistung der Dienstleistung wird explizit auf C.1.5 der Basisdokumente erwiesen. Dies betrifft sowohl ein Verhalten der LUKB wie auch des Drittanbieters. Die LUKB übernimmt keine Haftung für Fehlverhalten seitens Drittanbieter.
     
  8. Die LUKB kann von den Drittanbietern Entgelte für die Bereitstellung der Schnittstelle erhalten. Die Höhe des Entgelts ist abhängig von der Art und Häufigkeit der Nutzung der Schnittstelle durch den Drittanbieter. Solche Entgelte können bei der LUKB zu Interessenkonflikten führen. Die LUKB hat angemessene organisatorische Massnahmen getroffen um diesbezügliche Risiken, welche aus Interessenkonflikten resultieren, zu minimieren. Sie erklären sich damit einverstanden, dass die LUKB solche Entgelte vollumfänglich einbehält und Sie verzichten hiermit ausdrücklich auf die Weitergabe dieser Entgelte an Sie. Sie nehmen zur Kenntnis, dass diese Regelung von der vorgesehenen Erstattungspflicht gemäss Art. 400 Absatz 1 des Schweizerischen Obligationenrechts oder einer anderen gesetzlichen Vorschrift mit ähnlichem Inhalt abweicht.
     
  9. Bezüglich Kündigung gelten die Bestimmungen von C.1.10 der Basisdokumente. Darüber hinaus kann die Bank den Zugang ohne Kündigung sperren, wenn die vorliegende elektronische Dienstleistung während einer Dauer von mindestens 60 Tagen nicht benutzt worden ist.
     
  10. Die Zustimmung (Consent) für die Freigabe der Daten an Drittanbieter-Lösungen bzw. die Verbindung zu diesen kann direkt in der Drittanbieter-Lösung oder via LUKB E-Banking Support entzogen/unterbrochen werden.