Lernen Sie die Merkmale und Risiken von hybriden Finanzinstrumenten kennen.
Hybride Finanzinstrumente sind Effekten, die aus Kombinationen von zwei oder mehreren Anlageprodukten bestehen. Die Ausgestaltung der Kombination erfolgt jedoch nicht durch den Anleger selbst, sondern bereits vor der Markteinführung (Emission) durch den Emittenten.
Aufgrund der vielfältigen Kombinationsmöglichkeiten erhält jeder Hybride ein eigenes Risikoprofil, da die spezifischen Risiken der einzelnen Elemente entweder ganz oder teilweise eliminiert bzw. verstärkt werden. Für den Kunden ist es folglich von grösster Bedeutung, sich vor dem Erwerb eines Hybriden genau über dessen Risiken zu informieren.
Die nachfolgende Abhandlung geht auf Hybriden mit Kapitalschutz ein.
Derartige Hybriden ermöglichen es, an der Entwicklung eines oder mehrerer Basiswerte (Vermögenswerte, Referenzsätze) zu partizipieren und gleichzeitig das Verlustpotential zu verringern (Kapitalschutz). Der Kapitalschutzteil und der Partizipationsteil können je nach Hybride voneinander getrennt (gesplittet) werden. Dies ermöglicht es dem Erwerber, die einzelnen Komponenten unabhängig voneinander zu halten oder zu veräussern. Dabei ist zu beachten, dass ein Splitting oder der Verkauf einzelner Komponenten das Risikoprofil der Kombination stark verändern kann.
Unabhängig von der Entwicklung des Partizipationsteils bestimmt der Kapitalschutz, in welchem Umfang der Nominalwert des hybriden Instrumentes und gegebenenfalls welche minimale Rendite des Nominalwertes dem Erwerber bei Verfall ausbezahlt wird. Der Kapitalschutz bezieht sich auf den Nominalwert und nicht auf den Emissions- oder Kaufpreis in einem allfälligen Sekundärmarkt. Er wird demnach in Prozenten des investierten Kapitals geringer/höher, falls der Kauf- oder Emissionspreis über/unter dem Nominalwert liegt.
Der Partizipationsteil definiert die Art sowie den Umfang der Teilnahme an der Entwicklung des Basiswertes. Insofern bestimmt er das über den Kapitalschutz hinausgehende Gewinnpotential. Je nach Kursentwicklung der Basiswerte kann der Partizipationsteil wertlos verfallen. Die nachstehenden Beispiele zeigen einige mögliche Formen der Partizipation. Der Einfachheit halber zeigen sie nur Szenarien auf, wenn ein Hybride bis zum Verfall gehalten wird.
Hier ist der Erwerber proportional an der Kursentwicklung der Basiswerte beteiligt. Sein prozentualer Anteil an dieser Entwicklung hängt unter anderem davon ab, wie stark das investierte Kapital abgesichert ist. Die Partizipation kann sich dabei entweder linear, progressiv oder degressiv im Verhältnis zur Entwicklung des Basiswertes verhalten.
Hier ist der Erwerber bis zu einer bestimmten Grenze an der Entwicklung der Basiswerte beteiligt. Bewegen sich die Basiswerte darüber hinaus, ist er nicht mehr beteiligt. Dafür wird aber die Beteiligung bis zu dieser Grenze in der Regel stärker sein als bei einem Hybriden mit unbegrenztem Gewinnpotential.
Diese bieten dem Erwerber zuzüglich zum abgesicherten Kapital eine bestimmte Auszahlung, falls die Basiswerte am Verfalltag oder an bestimmten Stichtagen zum voraus festgelegte Schwellenwerte erreichen, über- oder unterschreiten oder sich die Basiswerte am Verfalltag, an bestimmten Stichtagen oder während der gesamten Laufzeit innerhalb einer definierten Bandbreiten bewegen. Dies bedeutet, dass der Käufer dieser Produkte Erwartungen sowohl zur Kursentwicklung der Basiswerte als auch zu den möglichen Kursausschlägen während der massgebenden Laufzeit haben muss.