Einlagensicherung und Staatsgarantie-Intro

Einlagensicherung

Schutz der Kundeneinlagen durch die Einlagensicherung und die Staatsgarantie

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Schutz der Einlagen durch die Einlagensicherung esisuisse

Die Einlagensicherung schützt Guthaben auf Konten von Privat- und Firmenkunden im Konkurs einer Bank oder eines Wertpapierhauses. Die Sicherung ist gesetzlich geregelt. Die Sicherung ist auf höchstens 100'000 Franken pro Kunde und Institut beschränkt. Mehrere Konten werden zusammengezählt. esisuisse garantiert die Deckung der gesicherten Guthaben im Rahmen der Selbstregulierung der Schweizer Banken und Wertpapierhäuser. Guthaben bei der Luzerner Kantonalbank AG sind durch die Einlagensicherung gesichert. Detaillierte Informationen finden Sie auf www.esisuisse.ch.

Schutz der Einlagen durch die Staatsgarantie

Die LUKB verfügt über eine Staatsgarantie. Dadurch haftet der Kanton Luzern für alle Verbindlichkeiten der LUKB, soweit deren eigene Mittel nicht ausreichen.

Im Rahmen der Staatsgarantie haftet der Kanton Luzern somit beispielsweise für Einlagen auf Privat- und Sparkonten sowie für Festgeldanlagen bei der LUKB, aber auch für Verbindlichkeiten der LUKB aus Kassenobligationen. Die Staatsgarantie des Kantons Luzern geht damit über die für alle Schweizer Banken geltende Einlagensicherung hinaus.

Abgeltung der Staatsgarantie

Die LUKB leistet dem Kanton Luzern für die Staatsgarantie eine jährliche Abgeltung. Diese Abgeltung beträgt 0.2% des gesetzlichen Eigenmittelbedarfs zuzüglich 2.0% des Zwischenergebnisses gemäss der eidgenössischen Bankenverordnung. Depotwerte (Obligationen von Drittschuldnern, Aktien, Anlagefonds, Derivate, strukturierte Produkte usw.) würden im Konkursfall einer Bank ausgesondert. Sie fallen somit nicht in die Konkursmasse, sondern verbleiben im Eigentum des Kunden. Für die Marktentwicklung solcher Depotwerte inklusive Bonität von Drittschuldnern besteht keine Staatsgarantie.