Dossier-Unternehmer-Richtige Pensionskasse-Intro

Die richtige Pensionskassenlösung

Die Wahl der richtigen Pensionskassenlösung ist für ein KMU eine komplexe Angelegenheit. Der Beizug eines Experten und ein strukturierter Prozess helfen, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Die Bedürfnisse der Firma und der Versicherten stehen dabei im Fokus.

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Prozess

Um eine aktuelle Pensionskassenlösung im Rahmen eines Marktvergleichs überprüfen zu können, sind umfangreiche Aspekte zu berücksichtigen. Aus diesem Grund sind ein strukturierter Prozess und der Beizug von Experten unumgänglich. Die Materie ist vielschichtig und komplex. Durch eine klare Erfassung der Bedürfnisse können die richtigen Entscheidungen getroffen werden. Dadurch profitieren sowohl das Unternehmen als auch die einzelnen versicherten Personen. Die LUKB teilt den Prozess in fünf Phasen auf:

  1. Vorprüfung
  2. Modellwahl / Vorsorgeplan
  3. Ausschreibung 
  4. Entscheid
  5. Umsetzung / Überwachung

Seit der Einführung der obligatorischen beruflichen Vorsorge haben sich wesentliche Aspekte verändert. Unter anderem ist hier der demographische Wandel, als auch das langanhaltende Tiefzinsniveau zu erwähnen. Einerseits ist die Lebenserwartung stark angestiegen, andererseits ist das Zinsniveau stark gesunken. Die BVG-Branche ist einem starken Wettbewerb ausgesetzt. Bei der Neukundengewinnung gehen die meisten Pensionskassen sehr selektiv vor.

Vorprüfung

Um die Destinatäre zu schützen, werden Neuofferten bei allen PK's einer Prüfung unterzogen. Die Prüfungskriterien der einzelnen Stiftungen können sehr unterschiedlich sein. Dabei werden insbesondere zwei Faktoren analysiert: Die Erwerbsunfähigkeitsfälle der letzten Jahre und die Altersstruktur der versicherten Personen. Eine Häufung von Krankheitsfällen oder ein Mitarbeiterbestand mit hohem Altersdurchschnitt führen dazu, dass PK's weniger offerieren oder sogar auf die Abgabe eines Angebots verzichten. In der Vorprüfung analysieren die Experten der LUKB den Versichertenbestand und schätzen ein, wie attraktiv das KMU für Pensionskassen ist und wie die Chancen für attraktive Offerten stehen.

Modellwahl und Vorsorgeplan

Sofern sich bei der Vorprüfung herausstellt, dass die Firma für eine PK grundsätzlich attraktiv ist, kann der Ausschreibungsprozess fortgeführt werden. In dieser Phase müssen zwei Fragen geklärt werden:

  • Welches Vorsorgemodell kommt in Zukunft in Frage?
  • Wie soll der Vorsorgeplan (Spar- und Risikoleistung) ausgestaltet sein?

Beide Fragen müssen seriös mit einer Bedürfnisanalyse geklärt werden. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Risikoaufklärung. Die Vorsorgekommission muss über die einzelnen Vorsorgemodelle und deren Eigenschaften Bescheid wissen. Die Wahl des richtigen Vorsorgemodells ist mitunter eine der wichtigsten Entscheidungen im ganzen Prozess.
Um die spätere Vergleichbarkeit sicherstellen zu können, ist der Vorsorgeplan (Leistungen) klar zu definieren. Dabei muss der aktuelle Risikoschutz im Falle einer Invalidität und im Todesfall, sowie die Sparbeiträge für die Altersvorsorge den Bedürfnissen gegenüber gestellt werden. Natürlich spielen dabei auch die finanziellen Möglichkeiten des KMU eine Rolle.

Ausschreibung 

Für die effektive Ausschreibung wird definiert, welche Kassen die erforderten Kriterien erfüllen. In einer Vorselektion wird eine gewisse Anzahl Stiftungen festgelegt, welche für die Ausschreibung berücksichtigt werden.

Nach Erhalt der Offerten gilt es diese zu prüfen und zu analysieren. Hat die Pensionskasse wirklich die angefragten Leistungen offeriert und können die einzelnen Angebote miteinander verglichen werden? In diesem Schritt geht es wesentlich um die Analyse des Datenmaterials. 
Schlussendlich gilt es eine Vielzahl von Informationen zu verarbeiten: Kosten, Verzinsung, Sicherheit, Umwandlungssatz, um nur einige zu nennen. Mit Hilfe dieser Entscheidungsgrundlagen und einer entsprechenden Begleitung durch einen Experten muss die Vorsorgekommission in der Lage sein, einen Vorentscheid zu fällen.

Entscheid

Das Personal hat beim Wechsel der Pensionskassenlösung ein Mitspracherecht und muss deshalb in den Prozess involviert werden. Sinnvollerweise erfolgt dies nach der Vorentscheidung der Vorsorgekommission. Dadurch können sich die Mitarbeitenden auf die wesentlichen Offerten fokussieren, was eine Entscheidung einfacher macht. 
Eine Kündigung ist nur gültig, wenn die Zustimmung durch das Personal für den Wechsel erfolgt ist. Die Prüfung dieser Zustimmung obliegt der PK, welche die Firma verlassen wird. In der Regel erfolgt die Bestätigung über die Vorsorgekommission. KMU sind aber gut beraten, den Entscheid des Personals schriftlich festzuhalten.
Sofern die Zustimmung des Personals erfolgt ist und alle weiteren Formalitäten (z.B. Deckungszusage der neuen PK) geklärt sind, kann die Kündigung des Anschlusses erfolgen.

Umsetzung und Überwachung

Gegen Ende Jahr müssen der neuen Pensionskasse die Personaldaten und die neuen Löhne zur Verfügung gestellt werden. Zwischen Januar und März des Folgejahres wird die bisherige PK den Vertrag definitiv auflösen und die Vorsorgegelder an die neue Stiftung übertragen. Mit diesen beiden Schritten ist der Pensionskassenwechsel formell abgeschlossen. 
In den ersten Monaten werden Versicherte häufiger Fragen zur neuen PK haben. Für deren Beantwortung sollte ausreichend Zeit berücksichtigt werden, damit das Vertrauen in die Lösung gestärkt wird. Nur wenn auch die Mitarbeitenden glücklich sind, kann von einem erfolgreichen Wechsel die Rede sein.

Stefan Arnold, Experte für berufliche Vorsorge
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