Dossier-Unternehmer-Schutz vor Umverteilung in der Pensionskasse-Intro

Schutz vor Umverteilung in der Pensionskasse

Zu hohe Rentenversprechen führen zu einer Umverteilung von Jung zu Alt. Aktiv-Versicherte bezahlen die Kosten über eine tiefe Verzinsung. Mit einzelnen Vorsorgemodellen können Versicherte vor Umverteilung geschützt werden.

Dossier-Für Sie als Unternehmer-Schutz vor Umverteilung in der Pensionskasse-Text
Stefan Arnold, Experte für berufliche Vorsorge

Ursachen und Kosten

Wer sich mit der Thematik der Pensionskasse beschäftigt, kommt wohl kaum um das Schlagwort «Umverteilung» herum. Die Umverteilung macht deutlich, welche Dringlichkeit die Reform der 2. Säule hat.

Es gibt zwei Hauptursachen der Umverteilung. Der wichtigste Faktor dabei ist der Umwandlungssatz. Neurentner profitieren von einem zu hohen Umwandlungssatz, welcher die aktuelle Anlagerendite und Lebenserwartung nicht korrekt berücksichtigt. Dadurch entstehen bei jeder Pensionierung sogenannte Pensionierungsverluste. Das vorhandene Kapital reicht nicht aus, um das Rentenversprechen zum Zeitpunkt der Pensionierung nachhaltig zu finanzieren.

Als zweiter Faktor hat die Bewertung des notwendigen Vorsorgekapitals der bisherigen Altersrentner einen grossen Einfluss. Sämtliche Rentnerverpflichtungen werden mit einem «technischen Zins» diskontiert. In den vergangenen Jahren haben viele Stiftungen diesen technischen Zins aufgrund des sinkenden Zinsniveaus reduziert. Durch diesen Vorgang erhöht sich die Verpflichtung in der Bilanz.

Der überhöhte Umwandlungssatz und der sinkende technische Zins sind die beiden Hauptfaktoren für die heutige Umverteilung. Da die Altersrente im heutigen System garantiert ist, tragen die Folgen die Aktiv-Versicherten. «Aktuelle Schätzungen für das Berichtsjahr 2019 zeigen, dass sich die Umverteilung von 5.1 Milliarden Franken im Jahr 2018 auf aktuell 7.2 Milliarden Franken im Jahr 2019 deutlich erhöht hat» (Medienmitteilung OAK 12.05.2020).

Folgen für die Aktiv-Versicherten

Durch die Umverteilung kann bei den Aktiv-Versicherten nur eine reduzierte Verzinsung gutgeschrieben werden. Wesentliche Teile der Anlagerendite müssen für die Pensionierungsverluste und die Senkung des technischen Zinssatzes verwendet werden. Da der Zinseszinseffekt in der 2. Säule eine wesentliche Rolle spielt, wirkt sich das negativ auf das Altersguthaben und somit auf die Altersrente aus.

Ein Beispiel:

Einzahlung ab Alter 25, jährlicher Sparbeitrag von 12'000 Franken, Alterskapital mit Alter 65

Zinssatz Alterskapital Umwandlungssatz Jahresrente
3.5% 1'014'603 Franken   60'876 Franken
2.5% 808'831 Franken 6.0% 48'530 Franken
1.5% 651'215 Franken   39'073 Franken

In unserem Beispiel beträgt die Jahresrente mit einem Umwandlungssatz von 6.0% mit einer Verzinsung von 3.5% 60'876 Franken. Fällt die Verzinsung 1% tiefer aus, reduziert sich die Altersrente um 12'346 Franken pro Jahr. Bei einer Reduktion um 2.0% sogar um 21'803 Franken pro Jahr.

Schutz vor Umverteilung

Unternehmen, welche sich einer Sammel- oder Gemeinschaftseinrichtung anschliessen, tragen direkt keine Umverteilungsrisiken. Möchte die Unternehmung die Attraktivität als Arbeitgeber steigern, sollten Lösungen für die Vermeidung der Umverteilung zu Gunsten der Versicherten angestrebt werden.

Bei einer Gemeinschaftseinrichtung ist die Höhe der Umverteilung stark von der Altersstruktur, den aktuellen Faktoren (technischer Zins und Umwandlungssatz) und der Bilanzstruktur abhängig. Der Stiftungsrat entscheidet über diese Faktoren und ist dadurch teilweise mitverantwortlich für die Umverteilung.

Mit der Wahl des richtigen Pensionskassen-Modells, kann die Umverteilung teilweise eliminiert werden. Bei einer Sammeleinrichtung mit individuellem Vorsorgewerk wird eine Jahresrechnung auf der Stufe der Firma erstellt und es findet keine Quersubventionierung zwischen Firmen statt. Die Anlagestrategie wird durch die firmeneigene Vorsorgekommission festgelegt. Dieses Modell ist insbesondere für Unternehmungen mit einem jungen Bestand und wenig potentiellen Neurentner in den nächsten Jahren interessant. Somit kann die Performance entweder zur Stärkung des eigenen Vorsorgewerkes verwendet oder als Verzinsung ausgeschüttet werden. 

Alternativ kann für Lohnteile über 132'200 Franken (Stand 2024) eine 1e-Lösung implementiert werden. Jede versicherte Person ist dabei in einer Basis-Pensionskasse und in einem Kaderplan 1e. Für die Lohnteile im 1e-Plan definiert die versicherte Person selber die Anlagestrategie und trägt Chancen als auch Risiken zu 100% selbst. Die Umverteilung wird dadurch vollständig eliminiert.

Es ist davon auszugehen, dass sich die Situation weiter zuspitzen wird. Umso mehr ist die Politik gefordert, die notwendigen Reformen in der Altersvorsorge rasch umzusetzen. Unternehmen ihrerseits sollten bei der Wahl der Vorsorgelösung auch der Thematik Umverteilung genügend Beachtung schenken. 

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