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Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen Sperrung der Luzerner Bahnhofstrasse

– Die LUKB hat beim Luzerner Kantonsgericht eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen die von der Stadt Luzern im Kantonsblatt vom 13. April 2019 publizierte neue Verkehrsanordnung der Luzerner Bahnhofstrasse eingereicht.

Die LUKB fordert bei der Sperrung der Bahnhofstrasse in Luzern flankierende Massnahmen, damit während der Spitzenzeiten (16 bis 19 Uhr) im von der Schliessung der Bahnhofstrasse betroffenen Quartier weiterhin eine flüssige Verkehrsführung gewährleistet ist. Die isolierten, neuen Verkehrsanordnungen, die von der Stadt Luzern am 13. April 2019 publiziert wurden, werden die Verkehrsflüsse innerhalb und ausserhalb des Hirschmattquartiers stark negativ beeinflussen.