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News-Kapitalherabsetzung durch Nennwertrückzahlung 2020 (ad hoc)

Kapitalherabsetzung durch Nennwertrückzahlung

Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 Kotierungsreglement (KR)

Die ordentliche Generalversammlung der LUKB vom 8. April 2020 hat eine Kapitalherabsetzung durch Nennwertreduktion beschlossen. Das Aktienkapital der LUKB wird dadurch um 12.50 Franken von 31.00 Franken auf 18.50 Franken pro Namenaktie herabgesetzt. Die Auszahlung des Herabsetzungsbetrages an die Aktionäre erfolgt am 24. Juli 2020.

Mit dieser Kapitalherabsetzung reduziert sich das Aktienkapital der LUKB mit total 8.5 Millionen Namenaktien von 263.5 Millionen Franken auf 157.25 Millionen Franken.

Auszahlungstermin

Der Herabsetzungsbetrag von 12.50 Franken pro Namenaktie wird den Aktionären am 24. Juli 2020 (Pay-Date) ausbezahlt. Die Aktionärinnen und Aktionäre müssen dafür nichts unternehmen. Die Depotbank nimmt die Auszahlung bei Fälligkeit automatisch vor. Die Nennwertrückzahlung erfolgt ohne Verrechnungssteuerabzug und ist für natürliche Personen mit Wohnsitz in der Schweiz in der Regel steuerfrei, sofern die Aktien im Privatvermögen gehalten werden.

Börsentermine

Ab dem 22. Juli 2020 werden die Namenaktien der LUKB an der SIX Swiss Exchange mit dem tieferen Nennwert von 18.50 Franken gehandelt. Die Valorennummer bleibt gleich.
Zahlstelle ist die Luzerner Kantonalbank AG.

Valorennummer  ISIN-Nummer Tickersymbole
1 169 360 CH001 169 3600 LUKN (Telekurs und Bloomberg)
LUKN.S (Reuters)

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