Kanton Luzern verabschiedet Eignerstrategie 2025 der Luzerner Kantonalbank AG

Dienstag, 22. April 2025

Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 Kotierungsreglement (KR)

Der Kanton Luzern ist per Gesetz Mehrheitsaktionär der Luzerner Kantonalbank AG (LUKB). In einer Eignerstrategie hält er fest, welche Absichten mit der Beteiligung an der LUKB verfolgt werden. Sie wird alle vier Jahre erneuert. Am 17. April 2025 hat der Regierungsrat des Kantons Luzern die neue Eignerstrategie 2025 verabschiedet.

In seinen Eignerstrategien hält der Kanton Luzern fest, welche Absichten er mit seinen Beteiligungen verfolgt. Bei der Luzerner Kantonalbank AG (LUKB), an welcher der Kanton Luzern per Gesetz mindestens 51 Prozent der Aktien hält, dient die Eignerstrategie der Konkretisierung der gesetzlichen Grundlage («Umwandlungsgesetz»). Darin ist festgehalten, dass die LUKB als gewinnorientierte Universalbank zu betreiben ist und dabei besonders die Bedürfnisse der Bevölkerung und der Wirtschaft des Kantons Luzern berücksichtigt.

Der Kanton Luzern überprüft die Eignerstrategie in der Regel alle vier Jahre, zuletzt war dies 2021 der Fall. Die Eignerstrategie 2025 wurde am 17. April 2025 vom Regierungsrat des Kantons Luzern verabschiedet und in Kraft gesetzt. Sie ersetzt die bestehende Eignerstrategie 2021.

Nachhaltigkeitsaspekte in der Eignerstrategie verankert

Zentrale Elemente der Eignerstrategie sind die Eignerziele. Um den gesellschaftlichen und regulatorischen Veränderungen der letzten Jahre Rechnung zu tragen, hat der Kanton Luzern verschiedene Nachhaltigkeitsaspekte in der neuen Eignerstrategie der LUKB verankert.

Solide Eigenmittelausstattung bestätigt

Der Risikopolitik, Liquidität und Sicherheit der Bank werden in der neuen Eignerstrategie im Sinne des Kantons Luzern und seiner Bevölkerung in besonderem Masse Rechnung getragen. Die Eigenmittelausstattung soll mit einer Gesamtkapitalquote von mehr als 19 Prozent weiterhin signifikant oberhalb der Vorgabe der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA von aktuell 13 Prozent liegen. Die LUKB erfüllt diese Vorgabe bereits zum heutigen Zeitpunkt (19.3 Prozent per 31.03.2025).

Vorgaben des Kantonsrats an die Vergütung berücksichtigt

Im Frühling 2024 hatte der Kantonsrat eine Motion zur verschärften Beschränkung der Saläre für die Geschäftsleitungsmitglieder der LUKB als erheblich erklärt. Wie in der Folge in Aussicht gestellt, hat der Regierungsrat dies in der Eignerstrategie 2025 berücksichtigt.

Weitere Informationen

Eignerstrategie 2025 des Kantons Luzern als Mehrheitsaktionär der LUKB (PDF)

Weitere Informationen zu Gesetz, Statuten und Eignerstrategie 

Informationen zu den Beteiligungen des Kantons Luzern

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