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Das Gesetz über die Umwandlung der LUKB in eine Aktiengesellschaft (Umwandlungsgesetz) vom 8. Mai 2000 und die Statuten (Stand 30. Mai 2023) bilden die gesetzliche und statutarische Grundlage der LUKB.
Die Public Corporate Governance des Kantons Luzern sieht vor, dass der Regierungsrat für seine Beteiligungen eine Eignerstrategie entwickelt.
Mit der Eignerstrategie konkretisiert der Kanton seine im Gesetz vorgesehene Funktion als Mehrheitsaktionär. Dabei berücksichtigt er die unternehmerischen Freiheiten der LUKB und schafft optimale Voraussetzungen für eine erfolgreiche Geschäftstätigkeit. Die Eignerstrategie zeigt die Erwartungen des Kantons als Hauptaktionär gegenüber dem Stammhaus und dem Konzern LUKB auf.
Mit der Veröffentlichung der wesentlichen Elemente der Eignerstrategie fördert der Kanton Luzern die Transparenz gegenüber dem Kantonsrat, der Luzerner Bevölkerung, dem Kapitalmarkt und den Organen der LUKB.