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Die Generalversammlung der Aktionärinnen und Aktionäre ist das oberste Organ der LUKB.
Als oberstes Organ verfügt die Generalversammlung der Aktionärinnen und Aktionäre definierte Befugnisse. Diese können den Statuten entnommen werden.
Die Generalversammlung wird in der Regel durch den Verwaltungsrat einberufen.
Die ordentliche Generalversammlung findet alljährlich innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres statt.
Stimmberechtigt sind alle Aktionärinnen und Aktionäre, die ihre Aktien mit Stimmrecht im Aktienregister eingetragen haben.
Die nächste ordentliche Generalversammlung findet am Montag, 13. April 2026, um 18.00 Uhr in der Messe Luzern statt.
Die Einladung zur Generalversammlung wird Mitte März 2026 an alle im Aktienregister eingetragenen Aktionärinnen und Aktionäre versandt.