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Die Geschichte der LUKB ist von beeindruckender Beständigkeit und Zuverlässigkeit geprägt. Seit ihrer Gründung im Jahr 1850 als «Kantonale Spar- und Leihkasse» in Luzern hat die Bank stetig ihre Dienstleistungen erweitert und sich den Veränderungen des Finanzsektors angepasst.
1850 wurde die LUKB gegründet, um die regionale Wirtschaft zu fördern und der Bevölkerung sichere Sparmöglichkeiten zu bieten. Sie wurde als öffentlich-rechtliche Institution mit Staatsgarantie geschaffen und entwickelte sich im Laufe der Zeit zur führenden Bank im Kanton Luzern mit einem schweizweiten Netzwerk.
Dekret des Grossen Rates (heute Kantonsrat) des Kantons Luzern zur Gründung der Kantonalen Spar und Leihkasse (16. Januar 1850). Eröffnung des ersten Schalters 6. Mai 1850). Standort: im Regierungsgebäude des Kantons an der Bahnhofstrasse 15 in Luzern.
Gesetzesrevision. Unter anderem wurde der Reservefonds auf die Höhe vom 31. Dezember 1870 fixiert. Die Reinerträge der Bank sollten fortan «zur Unterstützung grösserer gemeinnütziger Unternehmungen von kantonaler Bedeutung» verwendet werden, und zwar zunächst ab 1871 für die zu gründende kantonale Irrenanstalt.
Gesetzesrevision. Unter anderem wurde der Reservefonds auf die Höhe vom 31. Dezember 1870 fixiert. Die Reinerträge der Bank sollten fortan «zur Unterstützung grösserer gemeinnütziger Unternehmungen von kantonaler Bedeutung» verwendet werden, und zwar zunächst ab 1871 für die zu gründende kantonale Irrenanstalt.
Eröffnung der Zweigstellen in Willisau (1887), Schüpfheim (1894), Sursee (1897) und Hochdorf (1907). Damit verfügte nun jeder der damaligen Amtshauptorte im Kanton Luzern über eine eigene Zweigstelle.
Gesetzesrevision. Umbenennung in «Luzerner Kantonalbank».
Umzug der Bank aus den Räumlichkeiten im Regierungsgebäude in den neobarocken Neubau an der Pilatusstrasse 12 in Luzern.
Bezug des Neubaus an der Pilatusstrasse 12 in Luzern.
Emission von Partizipationsscheinen.
Gründung der LUKB Expert Fondsleitung AG.
Verabschiedung «Umwandlungsgesetz» im Luzerner Kantonsrat für den Rechtsformwechsel in eine privatrechtliche Aktiengesellschaft nach Art. 620 OR (8. Mai 2000). Anschliessend Zustimmung der Luzerner Stimmbevölkerung an der Volksabstimmung vom 24. September 2000.
Formeller Rechtsformwechsel in eine privatrechtliche Aktiengesellschaft (1. Januar 2000) und Secondary Placement an der SIX Swiss Exchange («Börsengang»). 1. Handelstag am 12. März 2001).
Kapitalerhöhung und Aktiensplit im Verhältnis 1:5.