Ratgeber-Vorsorge-Unterschied Konkubinat und Heirat-Intro

Ehe, Konkubinat und Partnerschaft

Eine Übersicht über die rechtlichen und steuerlichen Unterschiede in der Vorsorge zwischen verheirateten Paaren bzw. eingetragenen Partnerschaften und Paaren im Konkubinat.

Ratgeber-Vorsorge-Unterschied Konkubinat und Heirat-Akkordeon

Allgemein rechtliche Aspekte                

  Konkubinat  Heirat / eingetragene Partnerschaft*
Beistandspflicht Keine Gesetzlich vorgesehen
Auskunftspflicht Keine Gesetzlich vorgesehen
Medizinisches Auskunfts- und Vertretungsrecht

Gesetzlich vorgesehen

Allenfalls Problematik der Glaubhaftmachung, dass Konkubinat besteht. Eine Patientenverfügung schafft hier Klarheit

Gesetzlich vorgesehen
Güterstand Keiner, vollständige Trennung der Güter Güterstände gemäss Gesetz: 
Errungenschaftsbeteiligung, Gütertrennung oder Gütergemeinschaft


*Bis zum 1. Juli 2022 konnten zwei Personen gleichen Geschlechts ihre Partnerschaft eingetragen lassen. Seit dem 1. Juli 2022 - der Einführung der "Ehe für alle" - können auch gleichgeschlechtliche Paare die zivile Ehe eingehen.

Steuerliche Aspekte                

  Konkubinat  Heirat / eingetragene Partnerschaft*
Veranlagung Besteuerung als Einzelperson Gemeinsame Besteuerung, somit auch stärkere Steuerprogression
Erbschaftssteuer Im Kanton Luzern seit 01.01.2018 steuerbefreit, sofern während mindestens 2 Jahren eine eheähnliche Beziehung bestand Im Kanton Luzern steuerbefreit


*Bis zum 1. Juli 2022 konnten zwei Personen gleichen Geschlechts ihre Partnerschaft eingetragen lassen. Seit dem 1. Juli 2022 - der Einführung der "Ehe für alle" - können auch gleichgeschlechtliche Paare die zivile Ehe eingehen.

Vorsorge (1., 2. und 3. Säule) und Lebensversicherungen                

  Konkubinat  Heirat / eingetragene Partnerschaft*

1. Säule
(Staatliche Vorsorge)

AHV
 

Einzelrente
  • maximal zwei separate Vollrenten
  • Todesfall hat keinen Einfluss
Gemeinsame Rente
  • max. 150% des Höchstbetrages der Altersrente
  • im Todesfall max. eine volle Einzelrente (inkl. Verwitwetenzuschlag von 20%)

2. Säule
(Berufliche Vorsorge)

Witwen- bzw. Witwerrente

Gesetzlich nicht vorgesehen

Je nach Reglement der Vorsorgeeinrichtung teilweise vorgesehen, sofern Voraussetzungen erfüllt sind

Gesetzlich vorgesehen
sofern Voraussetzungen erfüllt sind
 

2. Säule
(Berufliche Vorsorge)

Kapital bei Pensionskassen

Je eigenes Pensionskassenkapital, keine Kapitalaufteilung bei Trennung
 
«Gemeinsames» Pensionskassenkapital, bei Scheidung hälftige Teilung
 

2. Säule
(Berufliche Vorsorge)

Freizügigkeitskonto / -police

Gesetzlich nicht vorgesehen Gesetzlich vorgesehen/geregelt

3. Säule
(Private Vorsorge)

Gebundene Vorsorge 3a

Gesetzlich nicht vorgesehen.
Begünstigung Konkubinatspartner möglich
Gesetzlich vorgesehen


*Bis zum 1. Juli 2022 konnten zwei Personen gleichen Geschlechts ihre Partnerschaft eingetragen lassen. Seit dem 1. Juli 2022 - der Einführung der "Ehe für alle" - können auch gleichgeschlechtliche Paare die zivile Ehe eingehen.

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