Ehe, Konkubinat und Partnerschaft
Eine Übersicht über die rechtlichen und steuerlichen Unterschiede in der Vorsorge zwischen verheirateten Paaren bzw. eingetragenen Partnerschaften und Paaren im Konkubinat.
Allgemein rechtliche Aspekte
Konkubinat | Heirat / eingetragene Partnerschaft* | |
Beistandspflicht | Keine | Gesetzlich vorgesehen |
Auskunftspflicht | Keine | Gesetzlich vorgesehen |
Medizinisches Auskunfts- und Vertretungsrecht |
Gesetzlich vorgesehen Allenfalls Problematik der Glaubhaftmachung, dass Konkubinat besteht. Eine Patientenverfügung schafft hier Klarheit |
Gesetzlich vorgesehen |
Güterstand | Keiner, vollständige Trennung der Güter | Güterstände gemäss Gesetz: Errungenschaftsbeteiligung, Gütertrennung oder Gütergemeinschaft |
*Bis zum 1. Juli 2022 konnten zwei Personen gleichen Geschlechts ihre Partnerschaft eingetragen lassen. Seit dem 1. Juli 2022 - der Einführung der "Ehe für alle" - können auch gleichgeschlechtliche Paare die zivile Ehe eingehen.
Steuerliche Aspekte
Konkubinat | Heirat / eingetragene Partnerschaft* | |
Veranlagung | Besteuerung als Einzelperson | Gemeinsame Besteuerung, somit auch stärkere Steuerprogression |
Erbschaftssteuer | Im Kanton Luzern seit 01.01.2018 steuerbefreit, sofern während mindestens 2 Jahren eine eheähnliche Beziehung bestand | Im Kanton Luzern steuerbefreit |
*Bis zum 1. Juli 2022 konnten zwei Personen gleichen Geschlechts ihre Partnerschaft eingetragen lassen. Seit dem 1. Juli 2022 - der Einführung der "Ehe für alle" - können auch gleichgeschlechtliche Paare die zivile Ehe eingehen.
Vorsorge (1., 2. und 3. Säule) und Lebensversicherungen
Konkubinat | Heirat / eingetragene Partnerschaft* | |
1. Säule AHV |
Einzelrente
|
Gemeinsame Rente
|
2. Säule Witwen- bzw. Witwerrente |
Gesetzlich nicht vorgesehen Je nach Reglement der Vorsorgeeinrichtung teilweise vorgesehen, sofern Voraussetzungen erfüllt sind |
Gesetzlich vorgesehen sofern Voraussetzungen erfüllt sind |
2. Säule Kapital bei Pensionskassen |
Je eigenes Pensionskassenkapital, keine Kapitalaufteilung bei Trennung |
«Gemeinsames» Pensionskassenkapital, bei Scheidung hälftige Teilung |
2. Säule Freizügigkeitskonto / -police |
Gesetzlich nicht vorgesehen | Gesetzlich vorgesehen/geregelt |
3. Säule Gebundene Vorsorge 3a |
Gesetzlich nicht vorgesehen. Begünstigung Konkubinatspartner möglich |
Gesetzlich vorgesehen |
*Bis zum 1. Juli 2022 konnten zwei Personen gleichen Geschlechts ihre Partnerschaft eingetragen lassen. Seit dem 1. Juli 2022 - der Einführung der "Ehe für alle" - können auch gleichgeschlechtliche Paare die zivile Ehe eingehen.