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Patientenverfügung

Wer entscheidet in medizinischen Belangen, wenn Sie es infolge Urteilsunfähigkeit nicht mehr können?

Ratgeber-Vorsorge-Patientenverfügung-Text

Die Patientenverfügung ...

  • ... legt schriftlich fest, welche medizinischen Massnahmen im Falle der Urteilsunfähigkeit ergriffen werden dürfen.
  • ... ermächtigt eine Person, im Falle der Urteilsunfähigkeit für den Patienten in Bezug auf medizinische Massnahmen zu entscheiden.
  • ... muss durch den Verfassenden lediglich eigenhändig unterzeichnet und datiert werden.

 

Wie kann ich medizinische Belange regeln?

Mit einer Patientenverfügung halten Sie fest, welche medizinischen Belange Sie wünschen und welche Sie ablehnen. Die Patientenverfügung regelt z.B. folgende Punkte:

  • lebensverlängernde Massnahmen
  • Entbindung vom Arztgeheimnis
  • Wünsche in Bezug auf Sterbebegleitung und Sterbeort
  • Vertrauensperson
  • Organspende
  • Obduktion

Je konkreter die Patientenverfügung auf Ihre aktuelle medizinische Situation zutrifft, desto weniger Auslegungsprobleme ergeben sich. 

Die reguläre Vorlage inkl. Anleitung für eine Patientenverfügung finden Sie beim FMH – dem Berufsverband der Schweizer Ärztinnen und Ärzte

Patientenverfügung in Zeiten von Corona
 

Die aktuelle Corona-Pandemie wirft viele Fragen auf. Ältere Patientenverfügungen enthalten oft Formulierungen wie z.B. «Wenn ich im Sterben liege…» oder «Wenn ich pflegebedürftig bin…». Dies ist bei einer Corona-Erkrankung nicht zwingend der Fall. Deshalb sollten Sie prüfen, ob Ihre Patientenverfügung noch passend ist. Treffen Sie, für den Fall einer Corona-Erkrankung, folgende Entscheide:

  • Wünsche ich eine Spitalbehandlung; im schlimmsten Fall gar eine Behandlung auf der Intensivstation?
  • Möchte ich eine künstliche Beatmung?
  • Sollen lebensverlängernde Massnahmen eingeleitet werden?

Haben Sie bereits eine Patientenverfügung erstellt und möchten für den Fall einer Corona-Erkrankung zusätzliche Ergänzungen vornehmen, dann können Sie mit der «Patientenverfügung ACP-Kurzform» Ihre Wünsche und Behandlungsvorstellungen ausdrücken. Entsprechenden Vorlagen inkl. Wegleitung finden Sie auf der Website vom Verein «palliative zh+sh».


Wer kann mich bei Fragen unterstützen?

Die Wegleitung ist sehr hilfreich und unterstützt beim Ausfüllen Ihrer Patientenverfügung. Haben Sie jedoch weitergehende medizinische oder inhaltliche Fragen zur Patientenverfügung, sind (Haus-)Ärzte die richtigen Ansprechpartner. Sprechen Sie zudem mit Ihren Angehörigen oder Freunden über Ihre Wünsche.

 

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