Das Spezialangebot für die Finanzierung ökologischer Neubauten und nachhaltiger Sanierungen mit Zugang zu Energieexperten. Ergänzend zu den Finanzierungsformen Festhypothek, SARON-Hypothek und variabler Hypothek.
Das «Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit» vom 18. Juni 2023 verpflichtet die Schweiz zu einer treibhausgasneutralen Zukunft bis 2050. Der Gebäudesektor, welcher rund ein Viertel (Quelle: bafu.admin.ch) der CO2-Emissionen verursacht, steht vor deutlich verschärften Vorschriften für Sanierung und Neubau.
Gezielte Massnahmen wie die verbesserte Gebäudeisolierung, der Einbau von energieeffizienten Fenstern und die Nutzung von Solarenergie können den Verbrauch senken und zusammen mit dem Austausch fossiler Energieträger die CO2-Emissionen reduzieren. Die optimierte Energiebilanz wirkt sich auch positiv auf den Werterhalt der Immobilie aus.
Lassen Sie sich bei der Planung und Umsetzung energetischer Sanierungsmassnahmen von Experten beraten und begleiten. Dadurch minimieren Sie potenzielle Risiken für Ihre Immobilie.
Mit der Energiespar-Hypothek plus bieten wir unseren Immobilienkunden nicht nur eine attraktive Finanzierung, sondern auch Zugang zu unserem Netzwerk qualifizierter, unabhängiger Energieexperten. Diese Experten stehen Ihnen mit ihrer Expertise, Beratung und Begleitung zur Verfügung, um die Energieeffizienz Ihrer Immobilie zu steigern und die CO2-Emissionen zu verringern.
Der Kundenberater...
Der Energieexperte...
Die Kundin/der Kunde respektive bei dessen Auftrag der Energieexperte...
Sie können auch dann von unseren attraktiven Hypothekarzinsen profitieren, wenn Sie die Planung und Umsetzung in Eigenregie oder in Zusammenarbeit mit einem anderen Partner vornehmen.
Mindestbetrag | CHF 25'000 |
Maximalbetrag |
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Vergünstigung |
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Zu beachten | Wenn Sie von den attraktiven Vergünstigungen profitieren wollen, dann kümmern Sie sich rechtzeitig darum, dass Sie für Ihr Objekt die entsprechenden Nachweise erhalten (wie z.B. Minergie-Zertifikat, Gebäudeausweis GEAK, Bauabrechnungen oder Rechnungskopien). |
Die Vergünstigungen kann gewährt werden, wenn eine der folgenden Bescheinigungen vorliegt:
Neubau |
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Umbau oder Renovation |
Mit Begleitung durch einen zertifizierten Energieexperten:
Ohne Begleitung durch einen zertifizierten Energieexperten:
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Investitionen in einzelne Energieeffizienzmassnahmen |
Folgende Ausführungen sind mit Rechnungskopien zu belegen:
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