- (aktiv)
Nutzen Sie die Möglichkeiten der privaten und beruflichen Vorsorge, um Vermögen aufzubauen und Steuern zu sparen. Je früher Sie beginnen, desto grösser ist Ihr finanzieller Spielraum im Alter.
Entscheiden Sie in der Säule 3a zwischen der Sicherheit eines Vorsorgekontos und den höheren Renditechancen von Wertschriften.
Ein Vorsorgekonto bietet hohe Sicherheit, unterliegt keinen Kursschwankungen und eignet sich für eine stabile Entwicklung Ihres Guthabens. Allerdings können Inflation und tiefe Zinsen die Kaufkraft langfristig mindern. Wertschriften schwanken zwar im Wert, bieten bei einem langen Anlagehorizont jedoch höhere Renditechancen.
Wenn Sie vorübergehend oder dauerhaft keiner Pensionskasse angeschlossen sind oder überschüssiges Pensionskassenguthaben anlegen möchten, stehen Ihnen flexible Freizügigkeitslösungen zur Verfügung.
Ein Freizügigkeitskonto bietet hohe Sicherheit, unterliegt keinen Kursschwankungen und eignet sich für eine stabile Entwicklung Ihres Guthabens. Allerdings können Inflation und tiefe Zinsen die Kaufkraft langfristig mindern. Wertschriften schwanken zwar im Wert, bieten bei einem langen Anlagehorizont jedoch höhere Renditechancen.
Je nach Lebenssituation haben Sie unterschiedliche Voraussetzungen und Möglichkeiten sich optimal für Ihre Vorsorge aufzustellen.
Jedes Jahr Steuern sparen
Vermögen, welches Sie in die Säule 3a investieren, können von den Steuern abgezogen werden.
Verbesserung der finanziellen Situation nach der Pensionierung
Sichern Sie sich Ihren gewohnten Lebensstandard auch nach der Pensionierung.
Vermögen für Ihre Zukunftspläne
Das Leben lässt sich nur begrenzt planen. Vorsorgevermögen kann jedoch für bestimmte Ereignisse wie den Erwerb von Wohneigentum eingesetzt werden.
Das Vorsorgeguthaben wird mit Erreichen des Referenzalters (AHV-Alter) fällig. Ein Bezug ist frühestens fünf Jahre vorher möglich. Dennoch gibt es weitere Situationen, in denen Sie schon vorher auf das Vorsorgevermögen zugreifen können.
Bei der Finanzierung von selbstbewohntem Wohneigentum
Mehr zum Thema erfahren Sie in unserem Ratgeber «Vorsorgegelder für Wohneigentum einsetzen».
Bei selbstständiger Erwerbstätigkeit
Bei Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit und Branchenwechsel (gilt nur bei der 3. Säule).
Bei endgültigem Verlassen der Schweiz
Wenn Sie die Schweiz dauerhaft verlassen, können Sie Ihr Vorsorgekapital teilweise oder ganz beziehen.
Bei Invalidität oder Tod
Bei voller Invalidität wird das Guthaben normalerweise nicht ausbezahlt, sondern als Invalidenrente ausgerichtet (gemäss AHV/IV und Pensionskasse-Regeln).