Freizügigkeitskonto 2. Säule

Wenn Sie Ihr Pensionskassenguthaben kurzfristig oder vorübergehend (z.B. zwischen zwei Anstellungen ohne PK-Anschluss) sicher anlegen oder «parkieren» möchten.

Ihre Vorteile

Wenn Sie keiner Pensionskasse angeschlossen sind oder überschüssiges Pensionskassenguthaben anlegen wollen, eignet sich das Freizügigkeitskonto 2. Säule. Ihr Freizügigkeitsguthaben ist durch die Staatsgarantie geschützt.
  


Konditionen

Zinssatz

0.200%

Kontoführung

Kostenlos

Dienstleistungen und Preise

siehe Reglement Seiten 5 & 6


Zu beachten

  • Es gelten die Auszahlungsbestimmungen gemäss Reglement der Freizügigkeitsstiftung 2. Säule der LUKB.
  • Die Zinssätze können von der LUKB jederzeit angepasst werden. Sie berücksichtigt insbesondere auch die Entscheide der Zentralbanken und nachhaltige Veränderungen am Geld- und Kapitalmarkt. Die aktuellen Zinssätze und Dienstleistungspreise finden Sie auf der Seite Preise & Konditionen. Im Übrigen gelten die Basisdokumente.
     

Begünstigung im Todesfall

Das Vorsorgeguthaben wird mit dem Tod des Vorsorgenehmers fällig. Die Ansprüche auf das Vorsorgeguthaben sind gesetzlich geregelt und im Reglement unter Ziffer 3.2 festgehalten. Der Vorsorgenehmer kann, unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, begünstigte Personen bestimmen und deren Ansprüche näher bezeichnen. 

Jetzt Begünstigung im Todesfall regeln. 

Kategorie 1

Ehepartner/in oder eingetragene/r Partner/in sowie Nachkommen gemäss Grafik

  • Kein Ausschluss von begünstigten Personen möglich
  • Individuelle Zuweisung der Ansprüche, ansonsten Verteilung nach Köpfen zu gleichen Teilen
  • Begünstigte können mit Personen aus der Kategorie 2 erweitert werden
Kategorie 2

Lebenspartner/in, für die Unterhaltspflicht aufkommende Person (der gemeinsamen Kinder) und vom Vorsorgenehmer erheblich unterstütze Personen

  • Als Erweiterung oder bei Fehlen von begünstigten Personen aus Kategorie 1
  • Kein Ausschluss von begünstigten Personen möglich
  • Individuelle Zuweisung der Ansprüche, ansonsten Verteilung nach Köpfen zu gleichen Teilen
Kategorie 3

Übrige Nachkommen sowie Eltern und Geschwister

  • Bei Fehlen einer begünstigten Person aus Kategorie 1 und 2 
  • Definierte Reihenfolge: 1. übrige Nachkommen, 2. Eltern, 3. Geschwister
  • Kein Ausschluss von begünstigten Personen möglich 
  • Individuelle Zuweisung der Ansprüche, ansonsten Verteilung nach Köpfen zu gleichen Teilen
Kategorie 4

Übrige gesetzliche Erben (unter Ausschluss des Gemeinwesens)

  • Bei Fehlen einer begünstigten Person aus Kategorie 1 bis 3 
  • Kein Ausschluss von begünstigten Personen möglich 
  • Individuelle Zuweisung der Ansprüche, ansonsten Verteilung nach Köpfen zu gleichen Teilen


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