Kryptowährungen
Kryptowährungen können Sie jetzt besonders einfach handeln und verwahren – und zwar zu fairen Preisen, ganz ohne Wechselkursgebühren.
Ihre Vorteile
Bei der LUKB können Sie Kryptowährungen nicht nur so einfach traden wie traditionelle Anlagen, Sie profitieren auch von der sicheren Verwahrung bei einer regulierten Schweizer Bank.
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Handeln Sie bereits ab 50 Franken mit Kryptowährungen
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Transferieren Sie Kryptowährungen einfach von und zu der LUKB
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Verwalten Sie Kryptowährungen 24/7 direkt im E-Banking ohne zusätzliches Wallet
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Einfacher Zugriff: Wir übernehmen das Key Management für Sie
Unsere Kryptowährungen
Handeln Sie mit folgenden Kryptos. Mit dem Kryptoanlageplan investieren Sie regelmässig und systematisch in Kryptowährungen.
So starten Sie mit Kryptowährungen
Kryptowährungen können Sie im LUKB-Depot handeln und verwahren, das Sie auch für Ihre traditionellen Anlagen verwenden. In wenigen Schritten ist Ihr Depot bereit für den Kryptohandel.
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E-Depot eröffnen
Haben Sie noch kein Depot? Im E-Banking können Sie in nur wenigen Minuten ein E-Depot eröffnen. Beantworten Sie einfach ein paar Fragen und schon ist Ihr E-Depot bereit.
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Depot für Kryptowährungen erweitern
Ihr bestehendes Depot lässt sich im E-Banking unkompliziert mit den Handelsfunktionen für Kryptowährungen erweitern.
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Los geht’s!
Sie sind nun bereit und können Kryptowährungen handeln.
Kryptowährungen zur LUKB transferieren
Sie können Kryptowährungen einfach zu Ihrem LUKB-Depot einliefern oder vom LUKB-Depot ausliefern. Ihr Vorteil: Damit können Sie sämtliche Vermögenswerte an einem Ort effizient verwalten.
Einlieferung von bestehender Wallet zur LUKB
Alle Kryptowährungen, die sich im Angebot der LUKB befinden, können Sie direkt über das E-Banking in Ihr Krypto-Depot bei der LUKB transferieren. Der Mindestbetrag pro Transfer und Kryptowährung beträgt 5'000 Franken.
Mit dem Transfer zur LUKB sind Ihre Kryptowährungen in Ihrem Depotauszug und im kostenlosen Steuerverzeichnis aufgeführt.
Keine Einlieferungsgebühren
Für Transfers zur LUKB fallen, bis auf wenige Ausnahmefälle, keine Gebühren seitens der LUKB an. Bei komplexeren Einlieferungen kann eine detaillierte kostenpflichtige Geldwäscherei-Abklärung notwendig werden. In einem solchen Fall informieren wir Sie im Voraus.
Auslieferung von der LUKB in externe Wallet
Alle Kryptowährungen, die sich im Angebot der LUKB befinden, können Sie direkt über das E-Banking auf ein externes Wallet ausliefern.
Konditionen beim Kryptohandel
- Schon gewusst? Keine Wechselkursgebühren bei der LUKB!
- Kryptowährungen werden in US-Dollar gehandelt. Laut dem unabhängigen Vergleichsdienst Trenda erheben 10 von 12 Schweizer Banken beim Kryptohandel zusätzliche Wechselkursgebühren von 0,1 % bis 1,6 %.
- Die LUKB belastet keine Wechselkursgebühren.
- Worauf Sie sonst beim Kryptohandel achten sollten, erfahren Sie in unserem Ratgeber zu Kryptogebühren.
Transaktionen
Der Mindestbetrag beim Kauf von Kryptos beträgt 50 Franken oder Gegenwert.
| Betrag |
Transaktionskosten |
Wechselkursgebühren |
|---|---|---|
| bis CHF 10'000 |
1.80% |
0% |
| ab CHF 10'000 bis 50'000 | 1.55% | 0% |
| ab CHF 50'000 bis 100'000 | 1.25% | 0% |
| ab CHF 100'000 bis 990'000 | 1.00% | 0% |
| ab CHF 990'001 | auf Anfrage | 0% |
| Keine Mindestkommissionen |
Aufbewahrung und Transfer
| Aufbewahrung |
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|---|---|
| Transfers zur LUKB |
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| Transfers von der LUKB |
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Downloads & weiterführende Links
Die wichtigsten Fragen rund um Kryptowährungen
Für den Kauf oder Verkauf von Kryptowährungen stehen Ihnen verschiedene Auftragsarten zur Verfügung:
- Preis anfragen: Sie fragen einen Preis an und erhalten von der LUKB einen verbindlichen Kurs. Dieser ist während 9 bis 12 Sekunden gültig. Erfolgt innerhalb dieser Zeit kein Abschluss, können Sie eine neue Preisanfrage stellen.
- Bestens: Ihr Auftrag wird sofort zum aktuell besten verfügbaren Marktpreis ausgeführt. Der Ausführungspreis wird dabei nicht im Voraus festgelegt.
- Limit: Sie legen fest, zu welchem Preis Sie maximal kaufen oder mindestens verkaufen möchten. Ihr Auftrag wird nur ausgeführt, wenn Ihr festgelegtes Preislimit erreicht oder überschritten wird.
- Stop Bestens: Sie definieren einen Stop-Preis. Sobald dieser erreicht wird, wird Ihr Auftrag aktiviert und zum nächst verfügbaren Marktpreis ausgeführt. Der Ausführungspreis kann dabei vom definierten Stop-Preis abweichen.
- Stop Limit: Sie definieren einen Stop-Preis und einen Limitpreis. Sobald der Stop-Preis erreicht wird, wird Ihr Auftrag als Limit-Auftrag aktiviert. Die Ausführung erfolgt nur zum festgelegten Limitpreis oder zu einem besseren Preis.
Es dürfen nur Kryptowährungen zur LUKB transferiert werden, an denen Sie wirtschaftlich berechtigt sind und über die Sie die Verfügungsmacht besitzen. Zudem müssen diese Kryptowährungen eine Geldwäscherei-Prüfung durch die LUKB bestanden haben.
Kryptowährungen gelten als Vermögenswerte und sind im Wertschriften- und Guthabenverzeichnis Ihrer Steuererklärung zu deklarieren. Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Ratgeber: Kryptowährungen versteuern
Wir verwahren Ihre Kryptowährungen in einer eigens aufgebauten, hochsicheren Infrastruktur, die nach ISAE-3000 und ISAE-3402 Typ 2 zertifiziert ist. Sie erfüllt strenge regulatorische Vorgaben und hohe Sicherheits- und Datenschutzstandards. Diese international anerkannten Prüfstandards stellen sicher, dass unsere Prozesse den Anforderungen an Sicherheit, Transparenz und Zuverlässigkeit gerecht werden.
Regelmässig durchgeführte Audits bestätigen die robuste Struktur unseres Verwahrmodells. Als etablierte Bank kombinieren wir die Anforderungen traditioneller Finanzdienstleistungen mit innovativen Lösungen für digitale Assets.
Zusätzlicher Schutz durch MPC-Technologie
Die Multi-Party-Computation-Technologie (MPC) ermöglicht eine verteilte Verwaltung privater Schlüssel, indem sie den Schlüssel in mehrere kryptografisch gesicherte Fragmente aufteilt. Diese Fragmente werden in verschiedenen, voneinander unabhängigen Umgebungen gespeichert und können nur gemeinsam zur Signatur oder Entschlüsselung verwendet werden.
Durch dieses verteilte Verfahren wird das Risiko eines einzelnen Angriffspunkts (Single Point of Failure) reduziert und die Sicherheit erhöht. Selbst wenn ein Teil kompromittiert wird, bleibt der Schlüssel unbrauchbar.
Die LUKB orientiert sich an den international anerkannten ISAE-Standards (International Standards for Assurance Engagements), die hohe Anforderungen an Sicherheit und Kontrolle definieren:
- ISAE 3000: Bericht des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über den Initialisierungsprozess der Verwahrung.
- ISAE 3402 Typ 2: Bericht des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über die Ausgestaltung und Wirksamkeit der Kontrollen über einen bestimmten Zeitraum.
Die LUKB setzt auf eine sichere Verwahrungslösung, bei der alle im Auftrag der Kundinnen und Kunden erworbenen Kryptowährungen direkt und vollständig in unserer Verwahrung gehalten werden. Wir verleihen keine Kundenbestände.
Das Kryptoangebot steht allen Kundinnen und Kunden der LUKB mit Ausnahme von US-Personen zur Verfügung. Kryptowährungen können nicht in der Vermögensberatung Compact gehalten werden. Weitere Informationen zu den Restriktionen finden Sie in der Produktübersicht oder bei Ihrer Kundenberaterin oder Kundenberater bzw. dem Beratungscenter.
Kryptowährungen sind zu jedem Zeitpunkt Eigentum der Kundinnen und Kunden, da die Bestände von Kundinnen und Kunden ausserhalb der Bilanz gehalten werden und damit im Konkursfall der Bank ausgesondert sind.