Steuerverzeichnis Schweiz
Mit dem kostenlosen Steuerverzeichnis der LUKB laden Sie Ihre Vermögenswerte bequem und schnell in die Steuererklärungssoftware Ihres Kantons hoch. Das manuelle Erfassen einzelner Positionen entfällt.
Was ist ein Steuerverzeichnis?
Das Steuerverzeichnis Schweiz listet alle Konten und Anlagen auf, die Sie vom 01.01. bis 31.12. des letzten Jahres bei der LUKB hatten. Falls Sie Ihre Geschäftsbeziehung mit uns beendet haben, werden alle Positionen vom 1. Januar bis zum Ende Ihrer Beziehung mit uns aufgeführt.
Die Vermögenswerte können Sie bequem und schnell in die Steuererklärungssoftware Ihres Kantons hochladen – Sie sparen sich die manuelle Erfassung.
Ergänzungen zum Steuerverzeichnis
Damit Sie Ihre Steuererklärung korrekt und einfach ausfüllen können, finden Sie hier wichtige Informationen zu Ihrem Steuerverzeichnis Schweiz.
Zusammenfassung der Steuerwerte
In der Übersicht sehen Sie:
- alle Steuerwerte,
- alle Bruttoerträge,
- sowie die Verrechnungssteuern, die Sie zurückfordern können.
Zusätzlich sind Totale ausgewiesen für:
- Titel mit pauschaler Steueranrechnung,
- Titel mit zusätzlichem US-Steuerrückbehalt,
- sowie Ihre Schuldbeträge und Schuldzinsen.
Gratisaktien
Gratisaktien gelten bei der direkten Bundessteuer und in den meisten Kantonen als steuerbares Einkommen. Im Kanton Luzern werden sie bereits bei der Zuteilung besteuert und im Steuerverzeichnis Schweiz als Ertrag ausgewiesen.
Lebens- und Rentenversicherungen
Rückkaufsfähige Lebens- und Rentenversicherungspolicen im Wertschriftendepot werden nicht bewertet. Bitte übertragen Sie den Rückkaufswert aus den Unterlagen Ihrer Versicherung in Ihre Vermögensdeklaration.
Wertpapiere mit Einmalverzinsung
Erträge aus dem Verkauf oder der Rückzahlung bestimmter Wertpapiere (z. B. globalverzinsliche Obligationen, Diskont-Obligationen oder strukturierte Produkte) sind im Steuerverzeichnis teilweise nicht aufgeführt. Wir empfehlen, die Kauf- und Verkaufsabrechnungen beizulegen.
Baugenossenschaftliche Anteilscheine
Steuerbare Erträge solcher Anteilscheine wurden früher in der Kursliste des Kantons Luzern publiziert. Da diese Liste nicht mehr erstellt wird, können gewisse Erträge fehlen. Bitte legen Sie in diesem Fall die entsprechenden Ertragsabrechnungen bei.
Abzüge im Kanton Luzern
Im Kanton Luzern können Sie folgende Kosten vom steuerbaren Einkommen abziehen:
- Depotgebühren (anteilig)
- Kosten für Rückforderungen ausländischer Quellensteuern
- Negativzinsen
- Kontoführungsgebühren
- Gebühren für ein Tresorfach
Alternativ können Sie auch den pauschalen Abzug geltend machen.
Fehlende oder geschätzte Steuerwerte
Für einige Titel stellt die Steuerbehörde keine aktuellen Steuerwerte zur Verfügung. Diese werden
- mit dem letzten verfügbaren Kurs oder
- mit dem Nominalwert bewertet.
Die Steuerbehörde kann diese Werte bei Bedarf korrigieren. Fehlende Erträge müssen gegebenenfalls in die amtlichen Formulare eingetragen werden.
Die häufigsten Fragen
Alle Kundinnen und Kunden der LUKB erhalten das Steuerverzeichnis Schweiz automatisch und kostenlos.
- Kundinnen und Kunden ohne Wertschriften: bis Mitte Januar
- Kundinnen und Kunden mit Wertschriften: bis Mitte Februar
Für ein vollständiges und korrektes Steuerverzeichnis benötigen wir die Steuerwerte. Diese erhalten wir Ende Januar vom Kanton Luzern und der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Dadurch können wir garantieren, dass alle Kurse korrekt berücksichtigt sind.
Sie erhalten das Steuerverzeichnis auf demselben Weg, wie Sie auch die restlichen Dokumente der LUKB erhalten. Möchten Sie vom physischen Versand auf den digitalen wechseln oder umgekehrt, können Sie das im E-Banking vornehmen.
Weitere Informationen inkl. Anleitung finden Sie hier:
Hilfe zu Kontoinformationen & Dokumente
Sofern Sie die Steuererklärung elektronisch ausfüllen, dienen die Barcodes dazu, das Steuerverzeichnis als PDF direkt in die Steuererklärungssoftware Ihres Kantons hochzuladen. Die Vermögenswerte und Schulden werden dann automatisch übernommen, die manuelle Erfassung entfällt.
Die Barcodes enthalten dieselben Daten, die auch im Steuerverzeichnis stehen – nur in einer Form, die von der Steuererklärungssoftware gelesen werden kann.
Das Steuerverzeichnis (allgemein auch eSteuerauszug genannt) kann in allen Kantonen in die Steuerdeklarationssoftware hochgeladen werden.