Entdecken Sie wertvolle Tipps und erfahren Sie, wie Sie mit gezielten Abzügen effektiv Steuern sparen können.
Das Ausfüllen der Steuererklärung ist für viele eine entmutigende Pflichtaufgabe. Doch mit dem richtigen Wissen und den passenden Ratschlägen wird das Einreichen der Steuererklärung einfach und stressfrei. Wir haben die wichtigsten Tipps für Sie zusammengestellt.
Legen Sie das Couvert der Steuerbehörde nicht ungeöffnet auf die Seite, denn die Steuererklärung muss fristgerecht eingereicht werden. Wenn Ihnen die vorgegebene Frist zu früh ist, können Sie auf der Website der Steuerbehörde des Kantons Luzern eine Fristerstreckung beantragen. Der späteste Termin bei der Beantragung übers Internet ist der 31. August. Allfällige weitere Fristerstreckungsgesuche werden individuell beurteilt.
Bevor Sie mit dem Ausfüllen beginnen, legen Sie die notwendigen Unterlagen bereit. Die wichtigsten Dokumente sind:
Wir haben alle notwendigen Unterlagen auf einer Checkliste zusammengefasst.
Wenn Sie die Steuererklärung elektronisch einreichen, benötigen Sie die verlangten Belege in elektronischer Form. In der Regel reicht ein Foto in Smartphone-Qualität.
Füllen Sie die Steuererklärung elektronisch aus. So werden Sie Schritt für Schritt durch die Steuererklärung geführt, können Erklärungen abfragen und werden automatisch zu den relevanten Abzügen befragt. Dadurch sparen Sie Zeit und Nerven.
Laden Sie auf der Website der Steuerbehörde die kostenlose Software herunter. Was das Ganze noch einfacher macht: Via eFiling können Sie Ihre Unterlagen elektronisch einreichen. Auf Ihrem Steuererklärungsformular finden Sie einen persönlichen Zugangscode fürs eFiling, den Sie beim Einreichen eingeben müssen. Damit entfällt die handschriftliche Unterschrift ebenso wie das Drucken der Unterlagen oder der Gang zum Briefkasten. Natürlich ist es auch möglich, die Steuererklärung per Post einzureichen oder von Hand auszufüllen.
Auch ein Blick in die Wegleitung zur Steuererklärung des Kantons Luzern kann sich lohnen. Darin finden Sie unter anderem eine Anleitung zum Vorgehen, Informationen zu Steuerabzügen und ein Anschauungsbeispiel. Eine Erklärung in detaillierter Form finden Sie im Steuerbuch der kantonalen Steuerverwaltung.
Auf Seite 3 der Steuererklärung finden Sie die relevantesten Abzüge in zusammengefasster Form. Vergleichen Sie Ihre provisorische Steuererklärung mit Ihrer Steuererklärung aus dem Vorjahr und erstellen Sie bei Bedarf eine Liste mit allen Abzügen, die Sie geltend gemacht haben. Dies hilft Ihnen bei der nächsten Steuererklärung.
In der Schweiz können Sie verschiedene Ausgaben von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen, um Steuern zu sparen. Wir haben für Sie die wichtigsten Abzüge bei der Steuererklärung zusammengestellt.
Bei der berufsorientierten Aus- und Weiterbildungskosten können Sie nicht nur die effektiven Kurs- oder Seminarkosten angeben, sondern auch Fahr- und Verpflegungskosten sowie Anschaffungen, die für die Weiterbildung benötigt werden.
Den grössten steuerlichen Vorteil erzielen Sie durch Investitionen in Ihr Alterskapital. Beiträge in die Säule 3a können bis zu einem jährlich festgelegten Höchstbetrag vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
Lesen Sie dazu unseren Ratgeber «Mit Säule 3a Steuern sparen».
Einkäufe in die Pensionskasse sind steuerlich abzugsfähig. Ihr Einkaufspotenzial finden Sie auf Ihrem Pensionskassenausweis. Bei freiwilligen Einzahlungen ist allerdings Vorsicht geboten. Prüfen Sie, ob Ihre Vorsorgeeinrichtung ausreichend gesund ist. Schliesslich ist Ihr Geld im Normalfall bis zur Rente dort gebunden.
Lesen Sie dazu unseren Ratgeber «Tipps zum Einkauf in die Pensionskasse».
Versicherungsprämien sowie nicht gedeckte Gesundheitskosten können Sie unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzen.
Auch Abzüge für Kinder sowie für Fremdbetreuungskosten können Sie bei der Steuererklärung geltend machen.
Zahlungen an geschiedene oder getrennt lebende Ehepartner sowie Unterhaltsbeiträge für Kinder können Sie bei der Steuererklärung abziehen.
Details zu den Unterhaltsbeiträgen erfahren Sie im Steuerbuch des Kantons Luzern.
Die Zinsen für private Schulden, wie beispielsweise die Hypothekenzinsen, sind steuerlich absetzbar.
Details zu den Schuldzinsen erfahren Sie im Steuerbuch des Kantons Luzern.
Bezahlen Sie Unterhaltungskosten für Ihre Liegenschaft im laufenden Jahr. Für den steuerlichen Abzug ist grundsätzlich das Zahlungsdatum ausschlaggebend, nicht das Rechnungsdatum. Planen Sie Renovationen so, dass Sie grosse Kosten auf zwei Jahre aufteilen können – so profitieren Sie in beiden Jahren von der steuerlichen Abzugsfähigkeit. Wenn Sie Stockwerkeigentum besitzen: Auch Beiträge an den Erneuerungsfonds sind abzugsfähig.
Lesen Sie dazu unseren Ratgeber «Wohneigentum und Steuern».
Spenden können Sie ab 100 Franken an gemeinnützige Institutionen mit Sitz in der Schweiz oder an politische Parteien steuerlich absetzen.
Anschaffungs- oder Mietauslagen für Hilfsmittel, Geräte und Pflegeartikel aller Art, die es der behinderten Person erlauben, die Folgen ihrer Behinderung zu minimieren.
Möchten Sie Ihre Freizeit lieber anders nutzen? Unsere Experten übernehmen gerne Ihre Steuererklärung, beraten Sie individuell und helfen Ihnen dabei, Zeit und Geld zu sparen.