Wie viel Steuern kann ich dank der Säule 3a sparen?
Für dieses Jahr können pensionskassenversicherte Angestellte maximal 7'056 Franken in die dritte Säule einzahlen. Ein lediger, 49-jähriger, römisch-katholischer Vorsorgesparer mit einem steuerbaren Einkommen von 80'000 Franken und PK-Anschluss spart mit diesem Betrag, den er auf das 3a-Vorsorgesparkonto einzahlt, in der Stadt Luzern aktuell 1'702 Franken an Abgaben an Stadt und Kanton. In der Stadt Zug beläuft sich die Steuerersparnis auf 1'613 Franken, in Sarnen auf 1'445 Franken.
Ort | Einzahlung 3. Säule | Steuerersparnis |
---|---|---|
Stadt Luzern | 7'056 Franken | 1'685 Franken |
Stadt Zug | 7'056 Franken | 1'596 Franken |
Sarnen | 7'056 Franken | 1'445 Franken |
Stadt Luzern | 3'000 Franken | 718 Franken |
Stadt Zug | 3'000 Franken | 677 Franken |
Sarnen | 3'000 Franken | 612 Franken |
Stand Berechnung: Dezember 2023
Ehepaare mit zwei Einkommen (Annahme: beide erwerbstätig mit PK-Anschluss und römisch-katholisch) sparen noch mehr, weil sie den doppelten Beitrag in der Steuererklärung in Abzug bringen können. Ein Beispiel: Bei einem gemeinsam steuerbaren Einkommen von 120'000 Franken zahlen sie in der Stadt Luzern 3'283 Franken weniger Steuern. In der Stadt Zug sind es 2'259 Franken weniger, in Sarnen 3'011 Franken.
Ort | Einzahlung 3. Säule | Steuerersparnis |
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Stadt Luzern | 13'766 Franken | 3'283 Franken |
Stadt Zug | 13'766 Franken | 2'259 Franken |
Sarnen | 13'766 Franken | 3'011 Franken |
Stand Berechnung: Dezember 2023
Der Kapitalbezug aus Altersgründen ist frühestens fünf Jahre vor dem gesetzlichen Rentenalter möglich (Frauen ab 59, Männer ab 60). Bei der Auszahlung wird das Kapital getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Steuersatz besteuert. In den letzten fünf Jahren vor dem gesetzlichen Rentenalter ist es möglich, Kapital aus der dritten Säule zu beziehen und gleichzeitig weiterhin Beiträge einzuzahlen. Danach kann nur einzahlen, wer weiterhin erwerbstätig ist und über ein AHV-pflichtiges Einkommen verfügt (Frauen bis maximal 69, Männer bis maximal 70).
Den grössten Effekt erzielen Sie, wenn Sie den Säule 3a Maximalbetrag einzahlen. Einzahlungen in die Säule 3a können Sie bis zu einem Höchstbetrag von 7'056 Franken (Stand 2023) von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen. Selbstständigerwerbende können bis zu 20 Prozent des Erwerbseinkommens (maximal 35'280 Franken im Jahr 2023) abziehen. Diese Höchstbeträge variieren jährlich – informieren Sie sich vor der Einzahlung.
Um die Steuervorteile nicht zu verpassen, lohnt es sich, die Einzahlungen frühzeitig vorzunehmen. Am besten überweisen Sie den Betrag bereits zu Beginn des Jahres.
Da in den meisten Kantonen der Steuertarif mit der Grösse des angehäuften Sparvermögens steigt, empfiehlt es sich, das Kapital auf mehrere 3a-Konti zu verteilen und diese gestaffelt zu beziehen. Denn beim Kapitalbezug muss das ganze Konto vollständig aufgelöst werden. «Viele Sparer eröffnen ein weiteres Vorsorgekonto, wenn der Saldo zwischen 30'000 und 45'000 Franken liegt», sagt Livia Schnüriger, Geschäftsführerin Freizügigkeits- und Vorsorgestiftung Sparen 3. Wer bei der gleichen Bank ein zweites oder drittes Vorsorgekonto eröffnet, zahlt in der Regel keine Zusatzgebühren.
In der Bandbreite von 30'000 bis 45'000 Franken kennt die Progression in den Städten Luzern und Zug sowie in Sarnen keine extremen Ausschläge nach oben. Spätestens ab 100'000 Franken steigen die Tarife dann aber in kürzeren Abständen. Ein Beispiel: Bei einem Bezug von 120'000 Franken fallen in Luzern für eine ledige Person Steuern in der Höhe von 7'378 Franken an. Hätte sie die Summe in zwei Tranchen von 60'000 Franken über zwei Jahre bezogen, wäre sie um mehr als einen Fünftel steuergünstiger gefahren.
Beim gestaffelten Bezug von 3a-Spargeldern sind allfällige Kapitalbezüge aus der Pensionskasse zu berücksichtigen. Denn sie werden von den Steuerämtern mit den 3a-Bezügen addiert und können so eine höhere Progression mit sich bringen.
Risikoscheue meiden Vorsorgefonds. Rund drei Viertel der 3a-Sparer sind risikoscheu, sie legen ihre freiwillige Vorsorge auf Geldkonti an. Als Faustregel gilt indes: Wer zum Beispiel erst 40 ist und darum eine lange Sparzeit vor sich hat, kann mit Aktien oder andern Wertpapieren einiges hinzugewinnen, denn kurzfristige Werteinbussen gleichen sich meistens über ein paar Jahre wieder aus.
Wer 55 oder älter ist und die Pensionierung bereits im Blick hat, schläft indes ruhiger, wenn er den Aktienanteil im Vorsorgedepot abbaut oder ganz aufgibt. Sonst droht die Gefahr, exakt zu dem Zeitpunkt das Kapital beziehen zu müssen, wenn die Finanzmärkte wieder einmal verrückt spielen. So können Sie die Gefahr eines Kursverlustes reduzieren. Je nach Vorsorgefonds können diese bei Erreichen des Rücktrittsalters ins freie Vermögen überführt werden.
Mit einem Vorsorge-Fondssparplan lässt sich am einfachsten Vermögen aufbauen.
Durch das regelmässige Einzahlen in eine Anlage lassen sich die Schwankungen der Märkte längerfristig glätten (Durchschnittspreiseffekt). Die Höhe der Einzahlungen bestimmen Sie selbst und der gewählte Sparbetrag kann jederzeit wieder angepasst werden.