Vorsorgekonto Sparen 3

Mit der 3. Säule freiwillig vorsorgen – für Ihre finanzielle Unabhängigkeit im Alter und um Steuern zu sparen.

Die Vorteile des Vorsorgekontos Sparen 3

Das Vorsorgekonto für die 3. Säule ist die optimale Ergänzung zu den Leistungen der 1. und 2. Säule für erwerbstätige Personen mit AHV-pflichtigem Einkommen.

Wie eröffne ich ein Säule-3a-Konto?

  • Säule-3a-Konto im E-Banking eröffnen

    Öffnen Sie das LUKB E-Banking und wählen Sie den Menüpunkt «Vermögen». Wählen Sie unterhalb der Überschrift «Aktionen» den Bereich «Konto eröffnen/autorisieren» aus. Anschliessend finden Sie unter dem Tab «Neues Konto eröffnen» die Auswahl «Vorsorgekonto Sparen 3». Füllen Sie die restlichen Felder aus und klicken Sie auf «Auftrag senden». Die Eröffnungsbestätigung und Vorsorgevereinbarung erhalten Sie anschliessend per Post zugestellt.

    Im E-Banking eröffnen

  • Ohne Nutzung des E-Bankings

    Falls Sie das LUKB E-Banking nicht nutzen, können Sie die Eröffnung auch über Ihre Kundenberaterin bzw. Ihren Kundenberater oder über unser Beratungscenter in Auftrag geben.

    Konto bestellen

Maximalbetrag 2024 für die Säule 3a

Privat vorsorgen und Steuern sparen mit der Säule 3a

  • Für Erwerbstätige mit Pensionskassenanschluss: 7'056 Franken
  • Für Erwerbstätige ohne Pensionskassenanschluss: 20% des Netto-Erwerbseinkommens, maximal 35'280 Franken
  • Letztmögliche Einzahlung: Freitag, 20. Dezember 2024
  • Dauerauftrag einrichten
    Richten Sie einen Dauerauftrag ein, so sorgen Sie automatisch vor und brauchen sich um nichts mehr zu kümmern.

  1. Loggen Sie sich im E-Banking ein.
  2. Gehen Sie zum Menüpunkt «Zahlungen» und wählen Sie «Daueraufträge».
  3. Wählen Sie «Auftrag erfassen» und die gewünschte Zahlungsart.
  4. Erfassen Sie den gewünschten Dauerauftrag.
  • Steuern optimieren
    Ab ungefähr 40'000 Franken lohnt es sich, ein weiteres Vorsorgekonto Sparen 3 zu eröffnen. Denn Vorsorgeguthaben aus der Säule 3a können Sie sich bereits fünf Jahre vor Erreichen des Referenzalters, gestaffelt auf mehrere Jahre verteilt, auszahlen lassen. Dadurch sparen Sie Steuern, sofern das Vorsorgeguthaben auf verschiedenen Konti angespart wurde.

Konditionen

Zinssatz

0.550%

Kontoführung

Kostenlos

Dienstleistungen und Preise

Siehe Reglement Seiten 5 & 6


Zu beachten

Die Zinssätze können von der LUKB jederzeit angepasst werden. Sie berücksichtigt insbesondere auch die Entscheide der Zentralbanken und nachhaltige Veränderungen am Geld- und Kapitalmarkt. Die aktuellen Zinssätze und Dienstleistungspreise finden Sie auf der Seite Preise & Konditionen. Im Übrigen gelten die Basisdokumente.


Vorsorgefonds
Beiträge der 3. Säule in Anlagefonds investieren

Wussten Sie, dass Sie die Beiträge der 3. Säule auch in Anlagefonds investieren können? Bei den Strategiefonds für die gebundene Vorsorge haben Sie die Wahl zwischen 25%, 45%, 75% oder 100% Aktienanteil. 



Wussten Sie, dass...

Wussten Sie, dass die Ansprüche auf das Vorsorgeguthaben vom geltenden Erbrecht abweichen? Dies bietet z.B. Konkubinatspaaren grössere Flexibilität. So können Sie die Aufteilung von Vorsorgegeldern mit der Begünstigungsordnung im Todesfall bis zu einem gewissen Punkt selber steuern.

Sofern Sie keine individuelle Regelung treffen, gelten die im Gesetz geregelten Ansprüche (BVV3) sowie das Reglement der jeweiligen Vorsorgestiftung.

Aufteilung der Ansprüche auf das Vorsorgeguthaben im Todesfall in die unten beschriebenen fünf Kategorien
Kategorie 1

Ehepartner/in oder eingetragene/r Partner/in

  • Begünstigte Person erhält Vorsorgeguthaben
  • Keine individuelle Regelung möglich
Kategorie 2

Direkte Nachkommen sowie nahestehende Personen gemäss Grafik

  • Bei Fehlen einer begünstigten Person aus Kategorie 1 können eine oder mehrere Personen begünstigt werden
  • Individuelle Zuweisung der Ansprüche, ansonsten Verteilung nach Köpfen zu gleichen Teilen
  • Ausschluss von Personen möglich
Kategorie 3-5

Übrige Personen

  • Bei Fehlen einer begünstigten Person aus Kategorie 1 und 2 können eine oder mehrere Personen begünstigt werden
  • Individuelle Zuweisung der Ansprüche, ansonsten Verteilung nach Köpfen zu gleichen Teilen
  • Ausschluss von Personen möglich
  • Änderung der Reihenfolge der Begünstigten möglich


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