Für die Finanzierung bietet sich Vorsorgekapital (Pensionskasse und Säule 3a) als Vorbezug oder Verpfändung an.
Wer bereits in jungen Jahren Einzahlungen in die gebundene Säule 3a tätigt, sorgt frühzeitig vor. Dies betrifft verschiedene Aspekte: Vorsorge für das Alter, Steuern sparen oder auch für den Traum vom Eigenheim.
Für den Erwerb von Wohneigentum benötigen Sie eigene Mittel, welche 20% des Verkehrswertes betragen (üblicherweise Kaufpreis). Eine Möglichkeit, um diese Eigenmittel aufzubringen, ist ein Vorbezug des Kapitals aus der 2. Säule oder der Säule 3a. Mindestens 10% des Verkehrswertes müssen als «hartes» Eigenkapital beigesteuert werden (liquides Vermögen, Wertschriften, Guthaben der Säule 3a). Der Rest der notwendigen Eigenmittel kann aus dem Guthaben der 2. Säule stammen.
Was ist beim Kapitalvorbezug zu beachten?
Das Objekt muss sich im Eigentum befinden und selbst bewohnt sein / werden. Aufgepasst – die Eigentumsform spielt eine wichtige Rolle. Planen Konkubinatspaare einen Vorbezug mit 2. Säule- oder Säule 3a-Geldern, so ist dieser nur möglich, wenn das Eigenheim im Miteigentum erworben wird. Das Gesamteigentum ist auf Ehegatten bzw. eingetragene Partner beschränkt.
Folglich ist ein Vorbezug unter anderem nicht möglich, wenn eine Ferienwohnung oder eine Zweitwohnung erworben wird.
Grundsätzlich sind die Voraussetzungen dieselben. Der Vorbezug aus der 2. Säule wird im Grundbuch eingetragen. Wenn das Objekt veräussert wird, muss dieses Kapital wieder zurückgeführt werden (in die Pensionskasse oder auf das Freizügigkeitskonto). Beim Vorsorgekonto Sparen 3 hingegen existiert die Möglichkeit einer Rückzahlung nicht.
Ja, in diesem Fall wird das Vorsorgeguthaben als Sicherheit genutzt. Der Vorteil besteht darin, dass die Kapitalien nicht bezogen werden und diese sich weiterhin im Vorsorgekreislauf befinden. Da das Guthaben nicht ausbezahlt wird, haben Sie für den verpfändeten Betrag keine Steuer zu entrichten und im Vorsorgefall keine Leistungsreduktion. Wenn beispielsweise das Vorsorgekonto Sparen 3 verpfändet wird, kann die Hypothek indirekt über dieses Konto amortisiert werden. Die Einzahlungen auf das Konto – bis zum gesetzlichen Maximalbetrag – können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Spätestens zum Pensionierungszeitpunkt wird das Kapital der Säule 3a ausbezahlt und eventuell zur Rückzahlung der Hypothek verwendet.
Nach erfolgter Prüfung der eingereichten Unterlagen und Bewilligung des Antrags wird das Kapital ausbezahlt. Beachten Sie jedoch die unterschiedlichen Fristen, welche bei den verschiedenen Vorsorgeeinrichtungen für die Auszahlung des Kapitals gelten. Bei einem Vorbezug ab dem Freizügigkeitskonto 2. Säule oder dem Vorsorgekonto Sparen 3 bei der Luzerner Kantonalbank bestehen weder Kündigungsfristen noch Limiten.
Wenn das Vorsorgekapital ausbezahlt wird, hat dies auf die ordentliche Einkommenssteuer keinen Einfluss. Das ausbezahlte Kapital wird gesondert zum übrigen Einkommen zu einem reduzierten Einkommenssteuersatz besteuert.