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Vieles, was in der Ehe gesetzlich bestimmt wird, muss im Konkubinat separat geregelt werden. Erfahren Sie, worauf Sie achten müssen, wenn Sie im Konkubinat leben.
Falls Sie keine besonderen Anordnungen getroffen haben, gelangt die gesetzliche Erbfolge zur Anwendung. Verschaffen Sie sich mit dem kostenlosen Erbrechner der LUKB einen Überblick über Ihre persönliche Nachlasssituation.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die gesetzliche Erbfolge im Konkubinat:
ohne Nachkommen | mit Nachkommen |
---|---|
Es erben:
|
Es erben:
|
Die Blutsverwandtschaft ist damit der Anknüpfungspunkt für die Erbberechtigung. Soll der Konkubinatspartner am Nachlass beteiligt sein, ist sie oder er zwingend in einem Testament zu begünstigen. Dieses kann handschriftlich und je eigenhändig verfasst oder durch einen Notar öffentlich beurkundet werden. Anstelle zweier Testamente können Partner den Nachlass auch in einem öffentlich beurkundeten Erbvertrag gemeinsam regeln.
Mit der erfolgten Erbrechtsrevision wurden die Pflichtteile für Verwandte reduziert und damit die Flexibilität in einer letztwilligen Verfügung (Testament oder Erbvertrag) erhöht.
Ebenfalls praktisch keinen automatischen Schutz für Konkubinatspartner gibt es aus den drei wichtigsten Sozialversicherungswerken der Schweiz, der AHV (1. Säule), der Pensionskasse (2. Säule) sowie der freiwilligen Vorsorge (3. Säule).
Das Vorsorgeguthaben wird mit dem Tod des Vorsorgenehmers fällig. Die Ansprüche auf das Vorsorgeguthaben sind gesetzlich geregelt und im Reglement unter Ziffer 3.2 festgehalten. Der Vorsorgenehmer kann, unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, begünstigte Personen bestimmen und deren Ansprüche näher bezeichnen.
Anders als der Ehevertrag ist der Konkubinatsvertrag nicht im Gesetz geregelt, sondern eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Partnern. Sie können dabei folgende Aspekte berücksichtigen:
Weitere Massnahmen, die Sie im Konkubinat treffen können.
Damit kann der Partner oder die Partnerin in einem medizinischen Notfall Entscheidungen treffen und erhält Auskunft.
Mehr zur Patientenverfügung erfahren
Damit regeln Sie, wer Sie im Falle einer Urteilsunfähigkeit vertreten darf.
Mehr zum Vorsorgeauftrag erfahren
Wenn Sie Ihre Partnerin oder Ihren Partner erbrechtlich begünstigen wollen, können Sie dies im Testament oder in einem Erbvertrag tun. Ansonsten hat der oder die Hinterbliebene keinen Anspruch auf Hinterlassenschaften.
Mehr zum Testament erfahren
Prüfen Sie das Reglement Ihrer Pensionskasse und hinterlegen Sie eine entsprechende Begünstigungserklärungen.
Auch in der 3. Säule kann die Begünstigungsordnung festgelegt werden. Prüfen Sie auch hier das Reglement der Vorsorgeeinrichtung und hinterlegen Sie eine entsprechende Begünstigungserklärungen.
Mit einer Todesfallversicherung können Sie Ihren Partner vor den finanziellen Folgen im Todesfall schützen. Eine solche Risikoversicherung kann insbesondere bei Wohneigentum sinnvoll sein.
Im Falle einer Trennung kann eine vorgängig erstellte Inventarliste helfen, die Zuteilung der Gegenstände (beispielsweise bei Wohnungsauflösung) erleichtern.
Diese Vereinbarung muss von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) genehmigt werden.
Sogenannte Generalvollmachten waren früher beliebt, sind aber immer seltener akzeptiert. Viele Institutionen verlangen eigene Vollmachten. Für folgende Geschäfte lohnt sich eine Abklärung, wie die Vollmacht geregelt werden kann.
Verliebt bis über beide Ohren? Ist Heirat für Sie kein Thema? Aber wollen Sie dennoch als Paar gemeinsam eine Immobilie kaufen oder eine Familie gründen? Kein Problem, solange Sie sich gegenseitig absichern. Bei unserem Seminar/Webinar «Absicherung im Konkubinat» erfahren Sie alles, was Sie beachten müssen.
Konkubinatspartner werden sowohl aus erbrechtlicher Sicht als auch bei Vorsorgeleistungen
nicht automatisch geschützt. In einer partnerschaftlichen Beziehung ist es deshalb umso wichtiger, frühzeitig Vorkehrungen zu treffen.
Das Seminar oder Webinar richtet sich an unverheiratete Paare im Alter von 35 bis 50 Jahren, unabhängig davon, ob sie Kinder haben oder nicht. Ebenso spielt die Wohnsituation (Mieter mit bzw. ohne Eigenheimwunsch oder Eigenheimbesitzer) keine Rolle.
Wir zeigen Ihnen die verschiedenen Optionen auf und geben Ihnen Auskunft zu folgenden Fragen: