Wer kümmert sich um Ihr Kind, wenn Sie es selbst nicht mehr können?
Sich mit dem eigenen Tod zu befassen, fällt schwer. Gerade bei Eltern mit minderjährigen Kindern ist ein Vorausdenken jedoch sehr wichtig. Was geschieht mit dem Nachwuchs, wenn beide Elternteile sterben?
Das Gesetz sieht Folgendes vor: Verstirbt ein Elternteil, ist automatisch der andere Elternteil für das Kind verantwortlich, sofern die Eltern beide sorgeberechtigt waren. Sterben beide Elternteile oder das Elternteil mit alleinigem Sorgerecht, so bestimmt die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde KESB einen Vormund für das Kind. Ein Vormund kann auch dann eingesetzt werden, wenn gewichtige Gründe dagegensprechen, dass der überlebende Elternteil das Sorgerecht übernimmt.
Möchten Sie als Eltern festhalten, wen Sie für diesen Fall als Vormund für Ihre Kinder wünschen, so können Sie dies in einer Sorgerechtsverfügung schriftlich festhalten. Bei der Sorgerechtsverfügung handelt es sich lediglich um eine Absichtserklärung, welche rechtlich nicht verbindlich ist. Die Verfügung hat aber trotzdem Gewicht und unterstützt die Behörde bei der Entscheidung.
Eine Sorgerechtsverfügung ist schriftlich festzuhalten und mit Ort und Datum sowie der Unterschrift der Sorgeberechtigten zu versehen. Eine handschriftliche Erklärung ist nicht notwendig, eine computergeschriebene Erklärung reicht aus. In einer solchen Verfügung sind alle Kinder sowie die gewünschte Person für die Vormundschaft zu bezeichnen. Zudem kann eine weitere Person angegeben werden für den Fall, dass die erstgenannte Person die Aufgabe nicht übernehmen kann.
Sofern meine Kinder noch nicht volljährig sind und der andere Elternteil verhindert ist, so wünsche ich, dass folgende Person als ihr Vormund eingesetzt wird und die Kinder in dessen Obhut gestellt werden:
Vorname Name, Beziehung (z.B. Schwester), geboren am (Geburtsdatum), von (Heimatort), wohnhaft in (Adresse)
Es bestehen keine Vorgaben, an welchem Ort eine Sorgerechtsverfügung aufbewahrt werden soll. Es empfiehlt sich, der Person welche als Vormund eingesetzt werden soll, ein Exemplar auszuhändigen. So können Sie sicherstellen, dass das Dokument der zuständigen Behörde eingereicht wird.
In einer Sorgerechtsverfügung seine Wünsche festzuhalten ist grundsätzlich für alle Eltern empfehlenswert. Insbesondere wichtig ist dies für Elternteile mit alleinigem Sorgerecht. Sorgen Sie frühzeitig vor, damit Ihre Wünsche später berücksichtigt werden können und mögliche Streitigkeiten in der Familie verhindert werden.
Gut zu wissen:
Die Sorgerechtsverfügung sorgt für den Todesfall vor, nicht aber für den Fall einer Urteilsunfähigkeit. Wir empfehlen Ihnen deshalb, unbedingt auch in einem Vorsorgeauftrag Ihren Wunsch betreffend Obhut und Sorge der Kinder festzuhalten.