Irgendwann ist er da: der letzte Arbeitstag. Wir geben Ihnen Tipps, wie Ihre finanzielle Vorbereitung auf die Pensionierung gut gelingt.
Eine vorzeitige Pensionierung hat folgende finanzielle Auswirkungen:
Frühpensionäre müssen einerseits die durch die entgangenen Lohnzahlungen entstehende Einkommenslücke bis zum ordentlichen AHV-Rentenalter aus den eigenen Vermögenswerten decken können. Andererseits verringert sich auch die Rente aus der Pensionskasse, weil mit dem angesparten Kapital mehr Rentenjahre zu finanzieren sind. In der Regel liegt diese Reduktion bei rund 5% bis 7% pro Jahr.
Begriffserklärung
Die Begriffe Mindestumwandlungssatz, Alterskapital und jährliche Rente erklären wir in unserem Ratgeber «Was ist der Umwandlungssatz?».
In der Regel reichen die Leistungen aus der 1. und 2. Säule nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard respektive das Wunschbudget (Grafik: 90'000 Franken) zu decken. Der Fehlbetrag (Grafik: 8'400 Franken jährlich resp. 170'000 Franken über 20 Jahre) muss aus dem privaten Vermögen abgedeckt werden. Zu den verwendbaren Vermögenswerten zählen Sparen 3a-Guthaben sowie Konto- und Depotguthaben. Falls dieses Vermögen nicht vorhanden ist, muss der Lebensstil bescheidener gestaltet werden.
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Im Zusammenhang mit der Frühpensionierung stellen sich folgende Fragen:
Das lebenslange Renteneinkommen aus der Pensionskasse sinkt aufgrund der Frühpensionierung. Dadurch erhöht sich einerseits der Fehlbetrag auf lange Sicht (Grafik: 384'000 Franken für 22 Jahre), andererseits entsteht eine zusätzliche Lücke ab dem Zeitpunkt der Frühpensionierung bis zum Erreichen des ordentlichen Referenzalters (Grafik: 2 Jahre, von Alter 63 bis Alter 65). Somit braucht es für den frühzeitigen Rückzug aus dem Erwerbsleben gegenüber der ordentlichen Pensionierung zusätzliches Sparkapital.
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Wie aus diesen Berechnungen hervorgeht, sind die Auslagen nach der Erwerbsaufgabe ein zentraler Faktor zur Beurteilung der Finanzierbarkeit der nachberuflichen Zeit. Vor diesem Hintergrund ist es gut möglich, dass man sich die Frühpensionierung mit einem tieferen Budget für den dritten Lebensabschnitt erkaufen muss. Bei der Budgetplanung gilt es auch zu berücksichtigen, dass einzelne Ausgabeposten nach der Pensionierung abnehmen, andere hingegen steigen. Die Ausgaben für den Arbeitsweg, die Berufskleidung, auswärtige Verpflegung und Vorsorgebeiträge fallen zum Beispiel weg. Die Kosten für Reisen, Hobbys und andere Freizeitbeschäftigungen erhöhen sich oft in den ersten Jahren nach der Pensionierung.
Die AHV-Rente kann man maximal zwei Jahre vor regulärem Referenzalter beziehen. Als Alternative zur Frühpensionierung kann die Möglichkeiten einer Pensenreduktion bzw. einer Teilpensionierung geprüft werden.
Bei einer Teilpensionierung fällt die Renteneinbusse natürlich kleiner aus: Einerseits können Sie weitere Beiträge in die PK einzahlen, anderseits wird der tiefere Umwandlungssatz nur auf demjenigen Teil des Altersguthaben angewendet, den Sie im Voraus beziehen. Bei der Teilpensionierung sind in der Praxis (oder je nach Reglement) maximal drei Schritte von mindestens 20 oder 25% erlaubt, wobei der dritte Reduktionsschritt stets zur vollständigen Pensionierung führen muss. Zwischen zwei Pensionierungsschritten muss eine Zeitspanne von mindestens einem Jahr liegen.
Beim Eintritt in die nachberufliche Zeit ändert sich mit dem neuen Lebensabschnitt auch die finanzielle Situation. Wir geben Ihnen Tipps, wie die finanzielle Vorbereitung auf die Pensionierung gut gelingt.
Wenn Sie in eine Pensionskasse einzahlen, können Sie Ihre Vorsorgeleistungen verbessern und gleichzeitig Ihre Steuern optimieren. Wichtig ist, dass Sie die Qualität sowie das Einkaufspotenzial Ihrer Pensionskasse prüfen, bevor Sie einen Einkauf tätigen. Und achten Sie unbedingt auf die steuer- und vorsorgerechtlichen Rahmenbedingungen. Wollen Sie bei Pensionierung über einen Kapitalbezug entscheiden, dürfen die letzten drei vollen Jahre keine Einzahlungen getätigt werden.
Mehr dazu in unserem Ratgeber «Tipps zum Einkauf in die Pensionskasse».
Vor dem Erreichen des Pensionsalters dürfen Sie unter Einhaltung der reglementarischen Bedingungen Ihrer Pensionskasse einmalig festlegen, wie Sie das angesparte Alterskapital beziehen wollen: Als volle Rente, als Teilrente mit entsprechendem Kapitalbezug oder je nach Reglement als vollen Kapitalbezug. Für diesen Entscheid müssen Sie den Termin der Anmeldefrist gemäss Ihrem Pensionskassenreglement einhalten. Kriterien für den Entscheid sind dabei Ihre persönliche Renditeerwartung, Ihre Steuersensibilität sowie Ihr eigenes Sicherheitsbedürfnis.
Mehr dazu in unserem Ratgeber «Rente oder Kapital?».
Sofern Sie mehrere Vorsorgekonten der Säule 3a besitzen, sollten Sie diese Gelder in unterschiedlichen Jahren beziehen, um so die Steuerprogression zu brechen. Das ist frühestens fünf Jahre vor dem Erreichen des Referenzalters möglich. Zum Zeitpunkt des Bezugs wird das angesparte 3a-Kapital separat vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz besteuert. Beachten Sie auch die kantonalen Bestimmungen. Falls Sie verheiratet sind oder in eingetragener Partnerschaft leben, stimmen Sie den gestaffelten Bezug aller 3a-Konten am besten untereinander ab.
Erstellen Sie ein Budget, damit Sie einen Überblick über Ihre Ausgaben erhalten. Oftmals reichen die Leistungen aus der AHV und der Pensionskasse nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard weiterhin finanzieren zu können. In diesem Fall greifen Sie auf Ihre Ersparnisse zurück und setzen diese gezielt ein. Der Bewirtschaftung dieser Ersparnisse und dem Einsatz dieser Gelder zur Deckung der Ausgaben gilt es hohe Beachtung zu schenken. Unser Budget- und Sparrechner hilft Ihnen dabei.
Mit dem Austritt aus dem Erwerbsleben sind Sie nicht mehr über Ihren Arbeitgeber gegen Unfall abgesichert. Gemäss Gesetz müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse die Unfalldeckung wieder einschliessen.
Auch wenn es bis zur Pensionierung noch ein paar Jahre dauert: Je früher Sie die Planung in Angriff nehmen, desto mehr Möglichkeiten zur Gestaltung haben Sie.
Wir unterstützen Sie mit praktischen Hilfsmitteln und geben Ihnen Auskunft zu folgenden Fragen:
Nach der Erwerbsaufgabe empfiehlt es sich, die vorhandenen Kontoguthaben und Wertschriften neu auszurichten, damit die finanzielle Sicherstellung der nachberuflichen Zeit gewährleistet werden kann. Machen Sie sich gründliche Überlegungen und ordnen Sie die finanziellen Mittel gezielt so, dass der künftige Finanzbedarf einerseits durch ein regelmässiges Einkommen und andererseits durch einen organisierten Kapitalverzehr gedeckt ist. Auf dieser Grundlage können die Gelder optimal bewirtschaftet werden.
Eine soliden Budgetplanung gibt einen guten ersten Eindruck. Ihr Budget sollte folgende Punkte beinhalten:
Verschaffen Sie sich mit unserem Budgetrechner einen Überblick über Ihre monatlichen Ausgaben.
Auf Basis Ihres persönlichen Bedarfs und der zu erwartenden Rentenleistungen können Sie nun Ihre verfügbaren Vermögenswerte so strukturieren, dass Sie mit dem gezielten Verbrauch dieser Gelder die zu erwartenden Einkommenslücken decken können.
Haben Sie in nächster Zeit grössere Investitionen oder Projekte (z.B. eine längere Reise, ein neues Auto etc.) geplant? Berücksichtigen Sie diese Ausgaben bei der Vermögensorganisation.
Nachdem Sie den notwendigen Kapitalbedarf definiert haben, ist zur Deckung der bevorstehenden Einkommenslücken der konkrete Einsatz von Vermögenswerten zu planen. Der kurzfristige Bedarf kann durch bereits vorhandene Liquidität oder bald zur Verfügung stehende Mittel wie Kapitalauszahlungen aus der Säule 3a, Lebensversicherungen oder Pensionskasse gedeckt werden. Für den langfristigen Verzehr reservieren Sie vorhandene Wertschriftenanlagen und die nicht für die kurzfristige Einkommenslücke benötigten Vermögenswerte.
Finden Sie heraus, welche Anlagelösung am Besten zu Ihrer Situation und Ihren Bedürfnissen passt.