Die Ehe und das Konkubinat unterscheiden sich bei der Vorsorge grundlegend. Beide Lebensformen weisen rechtliche und finanzielle Unterschiede auf. Wir erklären die wichtigsten Unterschiede und bieten eine Übersicht.
Falls Sie keine besonderen Anordnungen getroffen haben, kommt die gesetzliche Erbfolge zur Anwendung. Verschaffen Sie sich mit dem kostenlosen Erbrechner der LUKB einen Überblick über Ihre persönliche Nachlasssituation.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die gesetzliche Erbfolge:
Konkubinat | Heirat / eingetragene Partnerschaft * | |
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ohne Nachkommen |
Es erben:
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Es erben:
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mit Nachkommen |
Es erben:
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Es erben:
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* Bis zum 1. Juli 2022 konnten zwei Personen gleichen Geschlechts ihre Partnerschaft eintragen lassen. Seit dem 1. Juli 2022 - der Einführung der «Ehe für alle» - können auch gleichgeschlechtliche Paare die zivile Ehe eingehen.
Vorsorgeleistungen variieren stark und können im Einzelfall erhebliche Folgen auf die Finanzen haben.
Konkubinat | Heirat / eingetragene Partnerschaft * | |
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AHV (1. Säule, Staatliche Vorsorge) |
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Witwen- bzw. Witwerrente (2. Säule, Berufliche Vorsorge) |
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Kapital bei Pensionskassen (2. Säule, Berufliche Vorsorge) |
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Freizügigkeitskonto / -police (2. Säule, Berufliche Vorsorge) |
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Gebundene Vorsorge 3a (3. Säule, Private Vorsorge) |
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Eine Übersicht über die rechtlichen Unterschiede zwischen verheirateten Paaren bzw. eingetragenen Partnerschaften und Paaren im Konkubinat.
Konkubinat | Heirat / eingetragene Partnerschaft * | |
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Beistandspflicht |
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Auskunftspflicht |
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Medizinisches Auskunfts- und Vertretungsrecht |
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Güterstand |
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Eine Übersicht über die steuerlichen Unterschiede zwischen verheirateten Paaren bzw. eingetragenen Partnerschaften und Paaren im Konkubinat.
Konkubinat | Heirat / eingetragene Partnerschaft * | |
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Veranlagung |
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Erbschaftssteuer |
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Welche Arten von Güterstand unterscheidet man und welcher gilt, wenn Sie kein notarieller Ehevertrag abgeschlossen haben?
Was ist ein Güterstand?
Mit dem Güterstand legen Sie fest, wem während der Ehe was gehört und wie Vermögen und Schulden bei Scheidung oder Tod aufgeteilt werden. In der Schweiz gibt es drei verschiedene Güterstände: Errungenschaftsbeteiligung, Gütergemeinschaft und Gütertrennung. Sofern das Ehepaar nichts anderes vereinbart, gilt der ordentliche Güterstand, die sogenannte Errungenschaftsbeteiligung. Die Ehepartner haben getrennte Vermögen. Wie sich die einzelnen Güterstände unterscheiden, können Sie auf dem Onlineportal ch.ch/de/guterstand (Dienstleistung für Bund, Kantone und Gemeinden) nachlesen.
Sie fragen sich, ob Sie eine zusätzliche Versicherungsdeckung benötigen oder überversichert sind? Vorsorgeplanung bedeutet, sich aktiv mit der eigenen Zukunft zu beschäftigen. Mit der Vorsorgeberatung können Sie potenzielle Lücken in der Vorsorge rechtzeitig erkennen und passende Massnahmen treffen.