Welche Förderprogramme gibt es für ökologische Bauprojekte und Umbauvorhaben und wie können die Fördermittel in Anspruch genommen werden?
Das «Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit» vom 18. Juni 2023 verpflichtet die Schweiz zu einer treibhausgasneutralen Zukunft bis 2050. Diese Transformation müssen die Liegenschaftsbesitzer aber nicht vollständig alleine bezahlen. Liegenschaftsbesitzer werden ihn ihren Bestrebungen zu nachhaltigen Liegenschaften durch diverse Förderprogramme unterstützt. Nachstehend einige Tipps im Umgang mit Fördermitteln.
Nebst Bund, Kantonen, Städten, Gemeinde bieten auch diverse private Organisationen Förderprogramme. Ein aktuelle Übersicht über die verfügbaren Förderprogramme bietet die Homepage ENERGIEFRANKEN. Erfassen Sie die PLZ der zu sanierenden Liegenschaft und erhalten Sie weitere Informationen zu den an diesem Standort verfügbaren Fördergeldern.
Ziel der diversen Förderprogramme ist es, die Transformationen des Gebäudeparks hin zu einer treibhausneutralen Schweiz bis spätestens 2050 zu unterstützen. Der Kanton Luzern unterstützt die Eigentümer durch die Förderung nachstehender Investitionen in nachhaltige Technologien. Nachstehend ausgewählte förderbare Investitionen:
Der Kanton Luzern fördert Wärmepumpen, wenn diese eine fossile (Öl oder Erdgas) oder elektrische Hauptheizung ersetzen. Förderberechtigt sind Luft/Wasser-, Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen, die Aussenluft oder Umweltwärme aus dem Untergrund, Grundwasser, Seewasser, Wärme aus Eisspeicher etc. nutzen.
Mehr über Wärmepumpen erfahren
Der Kanton Luzern fördert das Erstellen von Neuanlagen automatischer Holzfeuerungen bei der Umstellung von fossilen Energieträgern (Öl oder Erdgas) oder von Elektroheizungen (zentral oder dezentral) auf naturbelassenes Holz.
Mehr über Holzfeuerung erfahren
Der Kanton Luzern fördert Solarkollektoranlagen. Förderberechtigt sind Neuanlagen oder Anlagenerweiterungen.
Mehr über thermische Solaranlagen erfahren
Der Kanton Luzern fördert den Anschluss an ein Wärmenetz, wenn dieser eine fossile (Öl oder Erdgas) oder elektrische Hauptheizung ersetzt. Die bezogene Wärme muss hauptsächlich aus erneuerbarer Energie oder Abwärme stammen.
Mehr über den Wärmenetz-Anschluss erfahren
Informationen zur Weiterentwicklung des Fernwärmenetzes der Stadt Luzern finden Sie unter klimafreundlichheizen.ch.
Der Kanton Luzern fördert Machbarkeitsabklärungen für Wärmenetze, um den Umstieg auf erneuerbare Energien in dicht bebauten Gebieten zu forcieren.
Mehr über die Abklärungen zu Wärmenetzen erfahren
Der Kanton Luzern fördert die Basisinfrastruktur in bestehenden Mehrparteiengebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten.
Eine vollständige Übersicht über die durch den Kanton Luzern geförderten nachhaltigen Massnahmen finden Sie auf der Seite Förderprogramm Energie des Kantons Luzern.
Der Kanton Luzern stellt einen Fördergeldrechner zur Verfügung. Mit wenigen Angaben erhalten Sie eine Übersicht über die möglichen Förderbeiträge des Kanton Luzern.
Sanierungsprojekte erfordern Fachwissen und spezialisierte Handwerker. Einige Institutionen bieten Hilfe in Form von Spezialberatungen, Einschätzungen und Netzwerken an.
Impulsberatung für Heizungsersatz vor Ort
Für Liegenschaftsbesitzerinnen und -besitzer mit fossilen oder elektrischen Heizsystemen bietet der Bund ein Beratungsangebot an. Mit der Impulsberatung «erneuerbar heizen» können sich interessierte Personen direkt vor Ort von geschulten Beraterinnen und Beratern informieren lassen. Die Impulsberatung richtet sich an Ein- und Mehrfamilienhäuser mit Öl-, Gas- oder Elektroheizungen. Klimafreundliche Lösungen und die Vorteile des Heizungsersatzes werden aufgezeigt. |
Energieberatung: Gebäudeausweis der Kantone mit BeratungsberichtGEAK GEAK Plus |
Energiespar-Hypothek plusProfitieren Sie im Rahmen einer Energiespar-Hypothek plus vom Zugang zum unabhängigen Netzwerk von Energieexperten der LUKB. |
Klären Sie ab, ob Ihre Liegenschaft das Potenzial zur Eigenstromproduktion hat.
Klären Sie die Förderbedingungen unbedingt vor Ausführung der Massnahmen ab.
Die Vorgaben definieren die «Fördergeldgeber». Diese hängen vielfach von der Nachhaltigkeit der Investition ab. Die Informationen zu den Voraussetzungen finden Sich beim jeweiligen Förderprogramm oder auch auf der Seite von ENERGIEFRANKEN.
Beachten Sie, dass für diverse Förderprogrammen ein aktueller GEAK Plus Voraussetzung ist. Die Erstellung des GEAK Plus wird durch den Kanton Luzern ebenfalls gefördert.
Auf dem Portal Energieförderprogramm des Kanton Luzern können Sie bequem ihren Antrag auf Förderung online einreichen.