Visa-Debit-Black-Intro

Visa Debit Black

Die exklusive Karte für hohe Ansprüche.

Ohne zusätzliche Gebühren und Währungszuschläge bezahlen und von umfassenden Versicherungsleistungen profitieren.

Visa-Debit-Black-Vorteile

Das kann die neue Karte

Die neue Visa Debit Black ist die moderne All-inclusive-Karte. Dank umfassenden Versicherungen ist die Visa Debit Black der ideale Reisebegleiter. Sie ist das Zahlungsmittel für alles, ganz egal ob online oder im Laden, mit dem Smartphone oder kontaktlos, im In- oder im Ausland.

All-inclusive

Weltweit ohne zusätzliche Gebühren und Währungszuschläge bezahlen.

Onlineshopping

Weltweit online einkaufen und in SBB-Mobile, Spotify, Netflix und weiteren Diensten bezahlen.

Versicherungen inklusive

Umfassende Einkaufs- und Reiseversicherungen sind inbegriffen.
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Junge Erwachsene bis 26 und Studierende profitieren mit der Visa Debit Stu ebenfalls von zahlreichen Vorteilen. Jetzt mehr erfahren.

Visa-Debit-Black-Konditionen-Akkordeon

Details zur Visa Debit Black

Konditionen                

Monatsgebühr CHF 18.00 (jährliche Verrechnung)
Ersatzkarte kostenlos
Karte sperren  kostenlos
Transaktionspreise Einkauf in der Schweiz kostenlos
Einkauf im Ausland1 kostenlos                            
Bargeldbezug in CHF ab CHF-Konto an LUKB-Geldautomaten: kostenlos
an Geldautomaten anderer Kantonalbanken: kostenlos
an Geldautomaten anderer Institute: kostenlos
Bargeldbezug im Ausland1 kostenlos 

 

1 Devisenkurs am Tag/Vortag der Buchung ohne Fremdwährungszuschlag
Die vollständige Preisübersicht finden Sie in der Broschüre «Dienstleistungspreise für Privatkunden».

Zu beachten                

Bei unsachgemässer Verwendung der Visa Debit kann der Kontoinhaber für einen allfälligen Schaden haftbar gemacht werden. 

Visa-Debit-Black-Versicherungen-Akkordeon

Versicherungen vergleichen                

Garantieverlängerung                

Versicherungsleistung

Die Versicherung bietet nach Ablauf der ursprünglichen Herstellergarantie für ein oder zwei weitere Jahre Schutz. Sie erstattet die Kosten für Reparatur oder Ersatz bei einem Schaden, welcher unter die ursprüngliche Herstellergarantie fallen würde. Die Entschädigung beträgt im 1. Jahr 90% und im 2. Jahr 80% des ursprünglichen Kaufpreises.

Versicherte Gegenstände

Neu gekaufte elektrische Geräte (Weisse Ware), elektronische Unterhaltungsgeräte (Braune Ware) und elektronische Kommunikationsgeräte (Graue Ware) mit einer gültigen Herstellergarantie und einem Mindestwert von 50 Franken.

Geografischer Geltungsbereich

Weltweit

Versicherungsdeckung

Die Versicherungsdeckung besteht dann, wenn das Gerät zu mindestens 80% mit einer der nachstehenden Visa-Debitkarten bezahlt wurde.

  • 24 Monate Garantieverlängerung, max. CHF 2'000.00 pro Kalenderjahr

Bestpreis-Garantie                

Versicherungsleistung

Die Versicherung erstattet die Differenz zwischen dem ursprünglich bezahlten Preis inkl. MwSt. und dem innerhalb von 14 Tagen tiefer angebotenen Preis desselben, identischen Gegenstands. Der tiefer angebotene identische Gegenstand muss von der gleichen Marke, als gleiches Modell, mit demselben Namen und/oder der gleichen Nummer und von einem in der Schweiz registrierten kommerziellen Anbieter (Shop, Versandhaus, Internetanbieter oder Internetseiten, Kaufhaus) offeriert worden sein. Die Mindestdifferenz muss 30 Franken betragen.

Versicherte Gegenstände

Neu gekaufte, bewegliche Gegenstände mit einem Mindestwert von 50 Franken.

Geografischer Geltungsbereich

Schweiz

Versicherungsdeckung

Die Versicherungsdeckung besteht dann, wenn der Gegenstand zu mindestens 80% mit einer der nachstehenden Visa-Debitkarten bezahlt wurde.

  • max. CHF 2'000.00 pro Kalenderjahr

Einkaufsversicherung                

Versicherungsleistung

Die Versicherung bietet für neuwertige Gegenstände während 30 Tagen ab Kaufdatum Schutz gegen Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Beraubung, Zerstörung und Beschädigung. Die Versicherung erstattet die Kosten für Reparatur oder Ersatz des versicherten Gegenstands. Die Versicherung entscheidet darüber, ob der Gegenstand repariert, durch einen gleichwertigen ersetzt oder eine Entschädigung bis zur Höhe des ursprünglich bezahlten Betrags gemäss Kaufquittung bezahlt wird.

Versicherte Gegenstände

Neu gekaufte, bewegliche Gegenstände mit einem Mindestwert von 50 Franken.

Geografischer Geltungsbereich

Weltweit

Versicherungsdeckung

Die Versicherungsdeckung besteht dann, wenn der Gegenstand zu mindestens 80% mit einer der nachstehenden Visa-Debitkarten bezahlt wurde.

  • max. CHF 2'000.00 pro Kalenderjahr

Ticketversicherung                

Versicherungsleistung

Die Versicherung erstattet gekaufte Tickets, wenn die gebuchte Veranstaltung in Folge schwerer Krankheit, Verletzung, Schäden zuhause, Ausfall öffentlicher Transportmittel, Unfall oder Panne des Privatfahrzeuges nicht besucht werden kann.

Versicherte Tickets

Veranstaltungstickets wie Konzerttickets, Startgelder für Stadtläufe etc.

Geografischer Geltungsbereich

Europa

Versicherungsdeckung

Die Versicherungsdeckung besteht dann, wenn das Ticket zu mindestens 80% mit einer der nachstehenden Visa-Debitkarten bezahlt wurde.

  • max. CHF 2'000.00 pro Kalenderjahr

Online-Kaufschutz                

Versicherungsleistung

Die Versicherung bietet für online gekaufte Gegenstände während 30 Tagen Schutz, wenn die Ware nicht dem Bestellten entspricht, defekt bzw. unvollständig ist oder trotz Abmahnung und ohne Angabe von Gründen nach 30 Tagen ab Bezahldatum nicht geliefert wird. Die Versicherung erstattet die Kosten der Rücksendung oder den Kaufpreis, wenn der Verkäufer einer Rücksendung nicht zustimmt oder die Ware nicht geliefert wird.

Versicherte Gegenstände

Neu gekaufte, bewegliche Gegenstände mit einem Mindestwert von 50 Franken.

Geografischer Geltungsbereich

Weltweit

Versicherungsdeckung

Die Versicherungsdeckung besteht dann, wenn der Gegenstand zu mindestens 80% mit einer der nachstehenden Visa-Debitkarten bezahlt wurde.

  • max. CHF 2'000.00 pro Kalenderjahr

SOS-Schutz für Reisezwischenfälle                

Versicherungsleistung

Die Versicherung bietet während 90 Tagen Schutz, wenn die versicherte Person eine gebuchte Reiseleistung auf Grund schwerer Krankheit, schwerer Verletzung, schwerer Schwangerschaftskomplikation, Tod, Streik, Unruhen, schwerem Schaden zuhause, Ausfall von öffentlichen Transportmitteln oder Diebstahl der Reisedokumente wie Pass/ID abbrechen, unterbrechen oder verlängern muss.

Versicherte Leistungen

Die Versicherung übernimmt die Kosten für eine allfällig notwendige Such- und Rettungsaktion, Transport in das nächste Spital, Unterkunft und Verpflegung vor Ort, Rücktransport in ein Spital am Wohnort, unplanmässige Rückreise, temporäre Rückreise an den Wohnort, Mehrkosten für die Fortsetzung der Reise, anteilmässige Kosten des nicht benützten Reisearrangements, Reisespesen und behördliche Formalitäten. Der Entscheid über die Notwendigkeit sowie die Art und den Zeitpunkt dieser Leistungen obliegt den Ärzten der ERV.

Geografischer Geltungsbereich

Weltweit

Versicherungsdeckung pro Kalenderjahr

Die Versicherungsdeckung besteht dann, wenn die Reiseleistung zu mindestens 80% mit einer der nachstehenden Visa-Debitkarten bezahlt wurde. Bei der STUcard / Classic besteht keine Versicherungsdeckung

  • max. CHF 200'000 für Suche & Rettung, Transporte, Rückreise
  • max. CHF 10'000 für Reiseunterbruch
  • max. CHF 700/Person oder 1'000 für Automiete zur Fortsetzung der Reise
  • max. CHF 10'000/Person oder 20'000/Familie bei vorzeitigem Reiseabbruch
  • max. CHF 5'000 für Besuchsreise von max. 2 Angehörigen
  • max. CHF 5'000 Kostenvorschuss für Spitalaufenthalt im Ausland
  • 24h Alarmzentrale

Heilungskosten bei Krankheit & Unfall                

Versicherungsleistung

Die Versicherung bietet während 90 Tagen Schutz, wenn die versicherte Person im Rahmen einer gebuchten Reiseleistung krank wird oder einen Unfall erleidet und ihren 80. Geburtstag noch nicht erreicht hat.

Versicherte Leistungen

Die Versicherung übernimmt die Kosten für eine ambulante oder stationäre Behandlung in der allgemeinen Abteilung im Spital und im Nachgang zu den gesetzlichen schweizerischen Sozialversicherungen (KVG, UVG) und unter Berücksichtigung allfällig anderer Zusatzversicherungen. Die Kostenübernahme gilt auch für die Miete, Ersatz oder Reparatur medizinischer Hilfsmittel wie Prothesen, Brillen, Hörapparate sowie notwendige Rettungs- und Transportkosten bis ins nächstgelegene Spital.

Geografischer Geltungsbereich

Weltweit, ausserhalb der Schweiz

Versicherungsdeckung pro Kalenderjahr

Die Versicherungsdeckung besteht dann, wenn die Reiseleistung zu mindestens 80% mit einer der nachstehenden Visa-Debitkarten bezahlt wurde. Bei der STUcard / Classic besteht keine Versicherungsdeckung.

  • max. CHF 200'000 für Heilungskosten
  • max. CHF 20'000 für Rettung & Transport

Reiseannullierung                

Versicherungsleistung

Die Versicherung bietet Schutz, wenn die versicherte Person eine gebuchte Reiseleistung auf Grund schwerer Krankheit, schwerer Verletzung, schwerer Schwangerschaftskomplikation, Tod, Streik, Unruhen, schwerem Schaden zuhause, Ausfall von öffentlichen Transportmitteln oder Diebstahl der Reisedokumente wie Pass/ID nicht oder nicht rechtzeitig antreten kann.

Versicherte Leistungen

Die Versicherung übernimmt die effektiv entstehenden Annullierungskosten, exklusive Bearbeitungsgebühren, Sicherheits- und Flughafentaxen. Bei einem verspäteten Reiseantritt übernimmt die Versicherung die daraus entstehenden Mehrkosten.

Geografischer Geltungsbereich

Weltweit

Versicherungsdeckung pro Kalenderjahr

Die Versicherungsdeckung besteht dann, wenn die Reiseleistung zu mindestens 80% mit einer der nachstehenden Visa-Debitkarten bezahlt wurde. Bei der STUcard / Classic besteht keine Versicherungsdeckung.

  • max. CHF 10'000 bzw. max. Kosten des Arrangements

Flug-Verspätung                

Versicherungsleistung

Wird ein Luftverkehrsanschluss zwischen zwei Flügen wegen einer Verspätung von mindestens drei Stunden durch das ausschliessliche Verschulden der ersten Fluggesellschaft verpasst, übernimmt die Versicherung im Nachgang zu den Leistungen der Fluggesellschaft die zusätzlichen Kosten zur Fortsetzung der Reise.

Versicherte Leistungen

Die Versicherung übernimmt die effektiv entstehenden Hotelkosten, Umbuchungskosten und Telefongebühren.

Geografischer Geltungsbereich

Weltweit, ausserhalb des Wohnstaates der versicherten Person

Versicherungsdeckung

Die Versicherungsdeckung besteht dann, wenn die Reiseleistung zu mindestens 80% mit einer der nachstehenden Visa-Debitkarten bezahlt wurde. Bei der STUcard / Classic besteht keine Versicherungsdeckung.

  • max. CHF 10'000 bzw. max. Kosten des Arrangements

Selbstbehalt Garantie                

Versicherungsleistung

Die Versicherung versteht sich als Selbstbehaltausschluss-Versicherung für Mietfahrzeuge und erstreckt sich auf das von der versicherten Person gemietete Fahrzeug.

Versicherte Fahrzeuge

Gesetzlich zum Verkehr zugelassene Personenwagen, Motorhomes, Camper, Wohnmobile, Campingbusse, Kleinbusse und Motorräder.

Geografischer Geltungsbereich

Weltweit, ausserhalb der Schweiz

Versicherungsdeckung

Die Versicherungsdeckung besteht dann, wenn die Miete zu mindestens 80% mit einer der nachstehenden Visa-Debitkarten bezahlt wurde. Bei der STUcard / Classic besteht keine Versicherungsdeckung.

  • max. CHF 2'000 pro Kalenderjahr

Vollkasko Schutz                

Versicherungsleistung

Die Versicherung bietet einen Vollkasko Schutz bei Fahrzeugmieten von maximal 90 Tagen und greift primär bei Nichtbestehen einer automatisch integrierten Vollkasko Deckung über den Fahrzeug Vermieter oder subsidiär im Falle einer über den Fahrzeug Vermieter bestehenden Vollkasko Deckung.

Versicherte Fahrzeuge

Mietfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von maximal 3.5t, die gesetzlich zum Verkehr zugelassen sind und von einer zugelassenen Mietwagenunternehmung vermietet werden.

Geografischer Geltungsbereich

Weltweit, ausserhalb der Schweiz

Versicherungsdeckung

Die Versicherungsdeckung besteht dann, wenn die Miete zu mindestens 80% mit einer der nachstehenden Visa-Debitkarten bezahlt wurde. Bei der STUcard / Classic besteht keine Versicherungsdeckung.

  • max. CHF 40'000 pro Kalenderjahr, Selbstbehalt pro Fall: CHF 2'000

Vorgehen im Versicherungsfall                

Voraussetzungen, Ausschlüsse und Bestimmungen

Die Details zu den einzelnen Versicherungen finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Vorgehen im Schadenfall

Die Schadenabwicklung erfolgt über unseren Partner ERV. Die notwendigen Formulare und weitere Informationen finden Sie auf www.erv.ch/schadenfall.

Bei einem Schadenfall mit einem Mietfahrzeug müssen Sie den Fahrzeugvermieter umgehend benachrichtigen. Bei einer Beteiligung anderer Verkehrsteilnehmer oder bei Diebstahl ist umgehend die Polizei zu verständigen. Der Vermieter muss ausserdem einen Schadenbericht erstellen.

Kontakt bei weiteren Fragen zu den Versicherungen: E-Mail: fpunqra@rei.pu. Telefon: +41 58 275 27 27.

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