Product Detail Page Template Guideline:
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- Vorteile
- Details zur Fest-Hypothek (Produkt-Details)
- Downloads
- Störer
- Häufige Fragen (FAQ)
- Ergänzende Lösungen
- Nächste Schritte (Call-to-Action)
Intro
Visa Debit Classic
Die Karte für den täglichen Einkauf.
In Geschäften und online einkaufen sowie von Einkaufsversicherungen profitieren.
Das kann die neue Karte
Die neue Visa Debit Classic ist die moderne Bankkarte für den alltäglichen Gebrauch. Sie ist das Zahlungsmittel für alles, ganz egal ob online oder im Laden, mit dem Smartphone oder kontaktlos, im In- oder im Ausland.
Onlineshopping
Versicherungen inklusive
Volle Kostenkontrolle
Sind Sie gerne auf Reisen und wollen von einer besseren Versicherungsdeckung profitieren? Schauen Sie sich die Visa Debit Prime an.
Junge Erwachsene bis 26 und Studierende profitieren mit der Visa Debit Stu ebenfalls von zahlreichen Vorteilen. Jetzt mehr erfahren.
Details zur Visa Debit Classic
Konditionen
Monatsgebühr | CHF 4.00 (jährliche Verrechnung) |
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Ersatzkarte | CHF 20.00 |
Karte sperren | CHF 30.00, kostenlos via E-Banking/App |
Transaktionspreise | Einkauf in der Schweiz kostenlos Einkauf im Ausland1 kostenlos |
Bargeldbezug in CHF ab CHF-Konto | an LUKB-Geldautomaten: kostenlos an Geldautomaten anderer Kantonalbanken: kostenlos an Geldautomaten anderer Institute: CHF 2.00 |
Bargeldbezug im Ausland1 | CHF 5.00 |
1 Devisenkurs am Tag/Vortag der Buchung
Die vollständige Preisübersicht finden Sie in der Broschüre «Dienstleistungspreise für Privatkunden».
Zu beachten
- Karte und PIN sorgsam und getrennt aufbewahren
- PIN immer verdeckt eingeben
- Verwenden Sie zur Freigabe von Online-Zahlungen die debiX-App
- Lesen Sie die «Bedingungen für die Benützung der Visa Debit der Luzerner Kantonalbank AG»
Bei unsachgemässer Verwendung der Visa Debit kann der Kontoinhaber für einen allfälligen Schaden haftbar gemacht werden.
Versicherungen vergleichen
Garantieverlängerung
Versicherungsleistung
Die Versicherung bietet nach Ablauf der ursprünglichen Herstellergarantie für ein oder zwei weitere Jahre Schutz. Sie erstattet die Kosten für Reparatur oder Ersatz bei einem Schaden, welcher unter die ursprüngliche Herstellergarantie fallen würde. Die Entschädigung beträgt im 1. Jahr 90% und im 2. Jahr 80% des ursprünglichen Kaufpreises.
Versicherte Gegenstände
Neu gekaufte elektrische Geräte (Weisse Ware), elektronische Unterhaltungsgeräte (Braune Ware) und elektronische Kommunikationsgeräte (Graue Ware) mit einer gültigen Herstellergarantie und einem Mindestwert von 50 Franken.
Geografischer Geltungsbereich
Weltweit
Versicherungsdeckung
Die Versicherungsdeckung besteht dann, wenn das Gerät zu mindestens 80% mit einer der nachstehenden Visa-Debitkarten bezahlt wurde.
- 12 Monate Garantieverlängerung, max. CHF 1'000.00 pro Kalenderjahr
Bestpreis-Garantie
Versicherungsleistung
Die Versicherung erstattet die Differenz zwischen dem ursprünglich bezahlten Preis inkl. MwSt. und dem innerhalb von 14 Tagen tiefer angebotenen Preis desselben, identischen Gegenstands. Der tiefer angebotene identische Gegenstand muss von der gleichen Marke, als gleiches Modell, mit demselben Namen und/oder der gleichen Nummer und von einem in der Schweiz registrierten kommerziellen Anbieter (Shop, Versandhaus, Internetanbieter oder Internetseiten, Kaufhaus) offeriert worden sein. Die Mindestdifferenz muss 30 Franken betragen.
Versicherte Gegenstände
Neu gekaufte, bewegliche Gegenstände mit einem Mindestwert von 50 Franken.
Geografischer Geltungsbereich
Schweiz
Versicherungsdeckung
Die Versicherungsdeckung besteht dann, wenn der Gegenstand zu mindestens 80% mit einer der nachstehenden Visa-Debitkarten bezahlt wurde.
- max. CHF 1'000.00 pro Kalenderjahr
Einkaufsversicherung
Versicherungsleistung
Die Versicherung bietet für neuwertige Gegenstände während 30 Tagen ab Kaufdatum Schutz gegen Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Beraubung, Zerstörung und Beschädigung. Die Versicherung erstattet die Kosten für Reparatur oder Ersatz des versicherten Gegenstands. Die Versicherung entscheidet darüber, ob der Gegenstand repariert, durch einen gleichwertigen ersetzt oder eine Entschädigung bis zur Höhe des ursprünglich bezahlten Betrags gemäss Kaufquittung bezahlt wird.
Versicherte Gegenstände
Neu gekaufte, bewegliche Gegenstände mit einem Mindestwert von 50 Franken.
Geografischer Geltungsbereich
Weltweit
Versicherungsdeckung
Die Versicherungsdeckung besteht dann, wenn der Gegenstand zu mindestens 80% mit einer der nachstehenden Visa-Debitkarten bezahlt wurde.
- max. CHF 1'000.00 pro Kalenderjahr
Ticketversicherung
Versicherungsleistung
Die Versicherung erstattet gekaufte Tickets, wenn die gebuchte Veranstaltung in Folge schwerer Krankheit, Verletzung, Schäden zuhause, Ausfall öffentlicher Transportmittel, Unfall oder Panne des Privatfahrzeuges nicht besucht werden kann.
Versicherte Tickets
Veranstaltungstickets wie Konzerttickets, Startgelder für Stadtläufe etc.
Geografischer Geltungsbereich
Europa
Versicherungsdeckung
Die Versicherungsdeckung besteht dann, wenn das Ticket zu mindestens 80% mit einer der nachstehenden Visa-Debitkarten bezahlt wurde.
- max. CHF 1'000.00 pro Kalenderjahr
Online-Kaufschutz
Versicherungsleistung
Die Versicherung bietet für online gekaufte Gegenstände während 30 Tagen Schutz, wenn die Ware nicht dem Bestellten entspricht, defekt bzw. unvollständig ist oder trotz Abmahnung und ohne Angabe von Gründen nach 30 Tagen ab Bezahldatum nicht geliefert wird. Die Versicherung erstattet die Kosten der Rücksendung oder den Kaufpreis, wenn der Verkäufer einer Rücksendung nicht zustimmt oder die Ware nicht geliefert wird.
Versicherte Gegenstände
Neu gekaufte, bewegliche Gegenstände mit einem Mindestwert von 50 Franken.
Geografischer Geltungsbereich
Weltweit
Versicherungsdeckung
Die Versicherungsdeckung besteht dann, wenn der Gegenstand zu mindestens 80% mit einer der nachstehenden Visa-Debitkarten bezahlt wurde.
- max. CHF 1'000.00 pro Kalenderjahr
Vorgehen im Versicherungsfall
Voraussetzungen, Ausschlüsse und Bestimmungen
Die Details zu den einzelnen Versicherungen finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Vorgehen im Schadenfall
Die Schadenabwicklung erfolgt über unseren Partner ERV. Die notwendigen Formulare und weitere Informationen finden Sie auf www.erv.ch/schadenfall.
Bei einem Schadenfall mit einem Mietfahrzeug müssen Sie den Fahrzeugvermieter umgehend benachrichtigen. Bei einer Beteiligung anderer Verkehrsteilnehmer oder bei Diebstahl ist umgehend die Polizei zu verständigen. Der Vermieter muss ausserdem einen Schadenbericht erstellen.
Kontakt bei weiteren Fragen zu den Versicherungen: E-Mail: fpunqra@rei.pu. Telefon: +41 58 275 27 27.
Vorteile
Details zur Fest-Hypothek (Produkt-Details)
Downloads
Störer
Häufige Fragen (FAQ)
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