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Unternehmensnachfolge: Bewertung, Preis, Transaktion

Immer mehr Unternehmensnachfolgen werden ausserfamiliär geregelt. Der Erlös, mit dem die abtretende Generation rechnen kann, hängt von der Rentabilität des Kaufobjekts und den finanziellen Möglichkeiten des Käufers ab.

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Nichtbörsenkotierte Unternehmen sind ein spezielles Gut: Sie sind oft im Besitz von Menschen, für die das Unternehmersein über Jahre ein zentraler Lebensinhalt war. Daraus ergeben sich Wünsche für die Zukunft. Der eine Patron will, dass sein Lebenswerk in der bestehenden Form weitergeführt wird, der andere kann damit leben, dass sein Betrieb in einem anderen aufgeht. Wie auch immer der Entscheid ausfällt, er hat finanzielle Konsequenzen.

«Es ist die Verquickung von emotionalen und finanziellen Faktoren, die eine  Nachfolgeregelung so herausfordernd macht», weiss Stefan Heini , Gründer und CEO der Heimatt-Treuhandgruppe*. Umso wichtiger sei es, die finanziellen Rahmenbedingungen rechtzeitig zu klären.

Um zu verhindern, dass man dem Käufer aufgeschobene Steuerschulden überwälzen muss (Stichwort «indirekte Teilliquidation»), empfiehlt sich der möglichst weitgehende Abbau von nicht betriebsnotwendigen Mitteln wie nicht benötigter Liquidität, stillen Reserven oder Renditeimmobilien. «Die betriebsfremden Mittel sollten maximal 20% des Verkaufspreises betragen; mehr wird von den Käufern nicht toleriert», kommentiert Patrick Koller , Nachfolgespezialist bei der LUKB.

DCF-Methode oder Multiple-Ansatz

Ist das Unternehmen prinzipiell nachfolgefähig, erfolgt die Bewertung. Zum Beispiel mit der Discounted Cashflow Methode (DCF). Sie fusst auf den künftig zu erwartenden Gewinnen; wobei der resultierende Wert nach oben korrigiert werden kann, wenn eine beträchtliche Substanz vorliegt.

Alternativ werden Unternehmen mit dem Multiple-Ansatz bewertet. Um eine Preiseinschätzung zu erhalten, wird der aktuelle Betriebsgewinn (EBITDA / EBIT) mit einem Branchenfaktor multipliziert. In stark wachsenden Branchen kann das Multiple 10 betragen, in Branchen, die etwa infolge der digitalen Transformation unter hohem Anpassungsdruck stehen, kann es bis auf 4 sinken.

Spezialfälle in den Dienstleistungs- und Kreativbranchen

Einen Sonderfall in Sachen Bewertung stellen Kleinbetriebe in den Dienstleistungs- und Kreativbranchen dar. Viele Eigentümer weisen bei gutem Geschäftsgang keine Gewinne aus, sondern schütten sich Boni auf den Grundlohn aus. «In solchen Fällen», so Stefan Heini, «empfiehlt es sich, eine saubere Erfolgsrechnung zu erstellen». Als Grundlage der Kaufpreisberechnung dient die Differenz zwischen dem branchenüblichen und dem tatsächlich ausbezahlten Lohn.

«Der methodisch ermittelte Unternehmenswert dient in den Nachfolgeverhandlungen als Richtschnur», erklärt LUKB-Experte Patrick Koller. Inwieweit er realisiert werden kann, ist vom Verhandlungsgeschick des Verkäufers abhängig. Aber eben nicht nur: Die Erfahrung zeigt, dass verschiedene Übernahmemodelle auch unterschiedliche finanzielle Folgen haben. 

Ohne Synergieeffekte ist ein Abzug fällig 

Den vollen Marktpreis bezahlen nur Käufer, die sich von der Übernahme eines Betriebes Synergieeffekte versprechen. In Frage kommen Mitbewerber, Lieferanten oder Kunden.

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Stefan Heini, Gründer und CEO der Heimatt-Treuhandgruppe

Für sie kann eins plus eins auch mal drei ergeben

Stefan Heini, Gründer und CEO der Heimatt-Treuhandgruppe
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Bei anderen Nachfolgemodellen muss mit einem Abzug auf dem errechneten Unternehmenswert kalkuliert werden. Ein Management Buy-Out (MBO) durch Kadermitarbeiter mit beschränkten finanziellen Möglichkeiten geht selten ohne einen Preisnachlass zwischen 35 und 40% über die Bühne. Geringere Abzüge werden bei einem Buy-In durch einen wohlhabenden externen Manager oder beim Einstieg eines Finanzinvestors fällig: LUKB-Experte Koller geht in diesem Fall von 20 bis 25% aus. 

Verkäuferdarlehen und Earn-Out-Modelle

Sind sich Verkäufer und Käufer einig, steht die finanzielle Transaktion an. Die einfachste Option ‒ Aktien gegen Geld ‒ ist laut Stefan Heini selten. «Und wenn, dann nur im Rahmen von M&A-Deals». Bei MBOs und MBIs kommt es gewöhnlich zu aufgeschobenen Zahlungen; entweder in Form von Verkäuferdarlehen oder im Rahmen sogenannter Earn-Out-Modelle. Sie legen fest, wie hoch der Anteil des Kaufpreises ist, der zu einem späteren Zeitpunkt abhängig vom Betriebserfolg zu bezahlen ist.  

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Patrick Koller, Teamleiter Unternehmerbank

Ab einer Kaufsumme von etwa einer Million Franken ist meistens eine Bankfinanzierung im Spiel 

Patrick Koller, Teamleiter Unternehmerbank
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Die Rückzahlungsdauer betrage in der Regel fünf Jahre. Die Anfang 2021 lancierte «LUKB Nachfolgefinanzierung», ein massgeschneidertes Instrument für ausserfamiliäre Nachfolgeregelungen, kennt aber auch Amortisationsfristen von bis zu acht Jahren. 

Kommt bei einer Nachfolgelösung kein Verkauf des ganzen Unternehmens zustande, bleibt immer noch der Verkauf der Aktiven im Rahmen einer Liquidation. Eine geordnete Geschäftsaufgabe sei keine Niederlage, betont Treuhänder Stefan Heini: «Sie kann sogar die elegantere Lösung sein als ein misslungener Verkauf».  

*Die Heimatt-Treuhandgruppe mit ihren sechs Tochterunternehmen Aricon Treuhand AG, Küng Treuhand AG, Immo123 AG, Gemperli Treuhand AG, GFA Ges. für Abschlussrevisionen und Theilacker Treuhand AG ist ein Netzwerkpartner der LUKB. Sie beschäftigt an den Standorten Wädenswil (ZH), Sarnen und Luzern 44 Mitarbeiter.
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