Lohn oder Dividenden?

Die Entscheidung zwischen Lohn und Dividenden kann erhebliche Einflüsse auf die steuerliche Belastung und die Vorsorgesituation haben.

Was ist zu beachten

«Soll ich die Unternehmensgewinne in Form von Lohn- und Dividendenbezügen nehmen?» Das ist eine Frage die sich jeder geschäftsführende KMU-Inhaber stellt. Für die optimale Bezugsstrategie ist eine Gesamtbetrachtung unabdingbar.

Lohnbezug

Der Inhaber eines Unternehmens, der gleichzeitig auch als Mitarbeiter angestellt ist, bezieht für seine Tätigkeit einen Lohn vom eigenen Unternehmen. Für diese Entschädigung fallen beim Unternehmensinhaber auf der privaten Seite Einkommenssteuern an. Zusätzlich sind Sozialabgaben wie AHV, IV, EO, Arbeitslosenversicherung usw. geschuldet. Der Lohnbezug zuzüglich der dadurch entstehenden Sozialversicherungsabgaben wird bei der juristischen Person erfolgswirksam als Aufwand verbucht. Dadurch verringert sich der steuerbare Gewinn, was tiefere Unternehmenssteuern zur Folge hat. 

Dividendenausschüttung

Der Unternehmensgewinn kann in Form von Dividenden an die Eigentümer ausgeschüttet werden. Auf der privaten Seite werden die Dividenden ebenfalls als Einkommen besteuert. Mit der Steuerreform II wurde die wirtschaftliche Doppelbelastung, die durch eine Gewinnausschüttung an KMU-Inhaber entsteht, abgeschwächt. Dieser Steuervorteil wurde per 01.01.2020 etwas aufgeweicht. Für Geschäftsinhaber im Kanton Luzern mit einer qualifizierten Beteiligung bedeutet dies, dass Dividenden heute beim Kanton zu 60% und beim Bund zu 70% unter die Einkommenssteuer fallen. So scheint es auf den ersten Blick interessant, die Lohnkosten möglichst tief zu halten. Dadurch können Dividendenausschüttungen  höher angesetzt werden, mit dem Vorteil, dass der KMU-Inhaber vom reduzierten Steuersatz profitiert.

Gesetzliche Vorgaben

Allerdings kann die Gestaltung der Lohn- und Dividendenbezüge nicht ganz frei erfolgen. So muss der Bezug des Unternehmereinkommens im Grundsatz angemessen sein. Die Lohnbezüge sollen orts- und branchenüblich ausfallen. Zudem müssen sie einem Drittvergleich standhalten. Die Richtlinien zum Bezug von Substanzdividenden werden in diesem Bericht nicht erläutert.

Unternehmen

Bei der Festlegung der Einkommensstrategie gilt es neben den steuer- und vorsorgerechtlichen Aspekten auch die Unternehmensstrategie zu berücksichtigen. Darunter fallen zum Beispiel die Liquiditätsplanung oder eine allfällige Nachfolgelösung.

Pensionskasse

Bei der optimalen Gewinnabschöpfung ist die Pensionskassenlösung unbedingt miteinzubeziehen. Auf der privaten Seite kann der Unternehmensinhaber die Steuersituation durch freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse verbessern. Mit einer optimalen Plangestaltung kann zusätzliches Einkaufspotenzial geschaffen werden. Zudem gilt die Tatsache, dass höhere Lohnbezüge sich positiv auf das Einkaufspotenzial auswirken. Andererseits bedeutet dies, dass die Liquidität in der Pensionskasse über einen gewissen Zeitpunkt gebunden ist. 
Bei der Gesamtbeurteilung soll auch die Frage nach dem optimalen Vorsorgemodell für das Unternehmen gestellt werden. Dabei werden Chancen und Risiken unterschiedlicher Modelle wie Vollversicherung, Sammelstiftungen, Kader- und 1e-Lösungen in die Lösungsstrategie miteinbezogen. 


Fazit

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass bei der massgeschneiderten Gestaltung von Lohn- und Dividendenbezügen mannigfaltige Faktoren berücksichtigt werden müssen. Im Fokus steht nicht ausschliesslich die Steueroptimierung.

Vielmehr spielen bei der Gesamtbetrachtung unternehmerische wie auch private finanzielle Ziele eine wichtige Rolle. Der Aufbau einer adäquaten Liquidität - sowohl als Privatperson als auch aus Unternehmenssicht - ist ein wichtiger Bestandteil. Je nach privater Vermögenssituation werden freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse die individuelle finanzielle Flexibilität einschränken. Somit ist bei der Planung die Gesamtsituation des Unternehmers unbedingt zu berücksichtigen.

Unterstützung

Mit der Finanzplanung für Unternehmer unterstützt ein erfahrenes Expertenteam der LUKB geschäftsführende KMU-Inhaber kompetent bei der massgeschneiderten Planung von Lohnbezügen und Dividendenausschüttungen mit einer Gesamtberatung, die sämtliche Themen beleuchtet und somit zur optimalen unternehmensspezifischen Lösung führt.
  

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