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Die Umstellung auf strukturierte Adressen bei QR-Rechnungen ist bis spätestens November 2025 erforderlich. Für Zahlungsaufträge im pain.001-Format gilt eine verlängerte Frist bis November 2026.
Um den Vorgaben internationaler Regulierungsbehörden für eine bessere Überwachung und Bekämpfung von Geldwäsche zu entsprechen, hat der Schweizer Finanzmarkt beschlossen, dass eine klare und strukturierte Angabe von Adressdaten bei Zahlungstransaktionen erforderlich ist. Das gilt für alle Beteiligten – also Zahler, Empfänger und beteiligte Finanzinstitute – sowohl bei nationalen als auch bei internationalen Zahlungen.
Kundinnen und Kunden, die Zahlungsaufträge oder QR-Rechnungen mit eigener Buchhaltungssoftware erstellen und versenden, müssen sicherstellen, dass die Software entsprechend den neuen Vorgaben aktualisiert wird. Zukünftig müssen Zahlungsaufträge (pain.001) im ISO 20022-Format (SPS 2019) strukturierte Adressdaten enthalten.
QR-Rechnungen dürfen nur noch mit strukturierten Adressendaten verwendet werden.
Ab dem 21. November 2025 dürfen im Swiss QR-Code nur noch strukturierte Adressen (Adresstyp «S») verwendet werden. Dies betrifft sowohl die Adresse des Rechnungsstellers (Creditor) als auch jene des Zahlungspflichtigen (Ultimate Debitor). Die Adressen müssen in einzelne, strukturierte Elemente gegliedert sein.
Die Verarbeitung von QR-Rechnungen mit unstrukturierten Adressen (Adresstyp «K») ist ab diesem Stichtag nicht mehr gewährleistet und kann zu technischen Ablehnungen führen.
Falls Ihre Software noch QR-Rechnungen mit unstrukturierten Adressdaten erstellt, empfehlen wir Ihnen, möglichst bald auf strukturierte Adressen umzustellen.
Sind Sie unsicher, ob Ihre QR-Rechnungen den neuen Vorgaben entsprechen? Gerne prüfen wir dies für Sie. Senden Sie uns eine Beispielrechnung an: qr-rechnungen@lukb.ch
Für die technische Umsetzung beachten Sie bitte die «Implementation Guidelines QR-Rechnung» der SIX. Unterstützung bei der Strukturierung Ihrer Adressdaten erhalten Sie von Ihrem Softwarepartner.
QR-Rechnungen, die im E-Banking der LUKB erstellt werden, enthalten bereits heute strukturierte Adressen gemäss den neuen Vorgaben.
Hinweis zur Strukturierung von Strasse und Hausnummer:
Bei der Adresse des Zahlungsempfängers (Creditor) weist die SIX ausdrücklich darauf hin, dass die Adresse vollständig übermittelt werden muss – insbesondere für Bareinzahlungen am Schalter. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Hausnummer zwingend in einem separaten Feld geliefert werden muss.
Bis auf weiteres ist die Angabe der Hausnummer (Element «BldgNbOrAdrLine2») im Element «StrtNmOrAdrLine1» zugelassen und wird bei der Auftragserteilung nicht abgelehnt. Bei der Erstellung der QR-Rechnung ist jedoch trotz dieser Toleranz sicherzustellen, dass insbesondere die Adresse des Zahlungspflichtigen vollständig und korrekt erfasst ist. Diese Daten müssen bei der Bareinzahlung am Schalter vollständig vorhanden und für das System erkennbar sein. Ansonsten kann die Verarbeitung der QR-Rechnung abgelehnt werden.
Wir empfehlen Ihnen, bei nächster Gelegenheit ein Update durchzuführen, spätestens jedoch per 21. November 2025. Ab dann kann die Verarbeitung von QR-Rechnungen mit unstrukturierten Adressen nicht mehr gewährleistet werden.
Um das Minimum bezüglich strukturierter Adressen zu erfüllen und um weiterhin eine problemlose Verarbeitung Ihrer Zahlungsaufträge zu garantieren, müssen mindestens «Name», «Stadt» und «Land» in separaten Feldern strukturiert übermittelt werden. Diese Option kann per sofort umgesetzt werden.
XML Struktur der Mindestanforderung
<Nm>Hans Muster</Nm>
<PstlAdr>
<TwnNm>Luzern</TwnNm>
<Ctry>CH</Ctry>
</PstlAdr>
Bei grenzüberschreitenden Zahlungen kann es, unabhängig von regulatorischen und länderspezifischen Anforderungen, zu Zahlungsrückweisungen kommen, wenn die übermittelten Adressdaten der Empfängerbank nicht ausreichen. Um dies zu vermeiden, empfehlen wir die Verwendung vollständig strukturierter Adressen. Hierfür müssen weitere strukturierte Adressdatenfelder übermittelt werden wie beispielsweise Strassenname, Hausnummer und Postleitzahl. Diese Option kann per sofort umgesetzt werden.
XML Struktur der Empfehlung
<Nm>Hans Muster</Nm>
<PstlAdr>
<StrtNm>Pilatusstrasse</StrtNm>
<BldgNb>12</BldgNb>
<PstCd>6003</PstCd>
<TwnNm>Luzern</TwnNm>
<Ctry>CH</Ctry>
</PstlAdr>
Das hybride Modell entspricht der Option Mindestanforderung, jedoch können in Kombination zusätzliche Adressdaten mittels zweier unstrukturierter Adressdatenfelder <AdrLine> übermittelt werden. Dieses Modell wird ab 22. November 2025 mit der ISO 20022 Version (2019) unterstützt.
XML Struktur des hybriden Modells
<Nm>Hans Muster</Nm>
<PstlAdr>
<TwnNm>Luzern</TwnNm>
<Ctry>CH</Ctry>
<AdrLine>Pilatusstrasse 12</AdrLine>
<AdrLine>6003</AdrLine>
</PstlAdr>
Wir empfehlen Ihnen, bei nächster Gelegenheit ein Update durchzuführen, spätestens jedoch per 21. November 2026. Ab dann können Zahlungsfiles nur noch mit einer der folgend beschriebenen strukturierten Varianten übermittelt werden. Bei der Umsetzung zur Strukturierung Ihrer Adressdaten erhalten Sie Unterstützung von Ihrer IT-Abteilung oder Ihrem Softwarepartner.