Strukturierte Adressen

Neue Vorgaben für Adressen im Zahlungsverkehr

Bereit für den Zahlungsverkehr der Zukunft

Mit strukturierten Adressen sind Ihre Stammdaten bereit für kommende Standards und digitale Prozesse.


Hintergrund

Um den Vorgaben internationaler Regulierungsbehörden für eine bessere Überwachung und Bekämpfung von Geldwäsche zu entsprechen, hat der Schweizer Finanzmarkt beschlossen, dass eine klare und strukturierte Angabe von Adressdaten bei Zahlungsaufträgen erforderlich ist.


Vorgaben für QR-Rechnungen ab dem 21. November 2025

Ab dem 21. November 2025 sind im QR-Code von QR-Rechnungen ausschliesslich strukturierte und vollständige Adressen zulässig. Davon betroffen sind sowohl die Adresse des Zahlungsempfänger als auch die des Zahlungspflichtigen. Die Adressen müssen in separate Felder wie Name, Strasse, Hausnummer, Post-leitzahl, Ort und Land gegliedert sein.

QR-Rechnungen, die im E-Banking der LUKB erstellt werden, enthalten bereits heute strukturierte Adressen gemäss den neuen Vorgaben.

Bitte stellen Sie sicher, dass die Pflichtfelder Ihrer eigenen Adresse als auch die der Zahlungspflichtigen (sofern Sie diese auf der Rechnung anzeigen) bis spätestens 21. November 2025 vollständig und im strukturierten Format in Ihrer Rechnungssoftware hinterlegt sind.

Für die technische Umsetzung beachten Sie bitte die «Implementation Guidelines QR-Rechnung» der SIX. Bei Unklarheiten bezüglich der neuen Vorgaben wenden Sie sich bitte an Ihren Software-Partner.

Haben Sie allgemeine Fragen zur Optimierung Ihrer Rechnungsstellung? Unsere Cash Management Beraterinnen und Berater unterstützen Sie gerne. Gerne prüfen wir ob Ihre angepassten QR-Rechnungen den neuen Vorgaben entsprechen. Senden Sie uns eine Beispielrechnung an: qr-rechnung@lukb.ch

Hinweis zur Strukturierung von Strasse und Hausnummer:

Bei der Adresse des Zahlungsempfängers (Creditor) weist die SIX ausdrücklich darauf hin, dass die Adresse vollständig übermittelt werden muss – insbesondere für Bareinzahlungen am Schalter. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Hausnummer zwingend in einem separaten Feld geliefert werden muss.

Bis auf weiteres ist die Angabe der Hausnummer (Element «BldgNbOrAdrLine2») im Element «StrtNmOrAdrLine1» zugelassen und wird bei der Auftragserteilung nicht abgelehnt. Bei der Erstellung der QR-Rechnung ist jedoch trotz dieser Toleranz sicherzustellen, dass insbesondere die Adresse des Zahlungspflichtigen vollständig und korrekt erfasst ist. Diese Daten müssen bei der Bareinzahlung am Schalter vollständig vorhanden und für das System erkennbar sein. Ansonsten kann die Verarbeitung der QR-Rechnung abgelehnt werden.

Bis wann muss die Software angepasst sein?

Wir empfehlen Ihnen, bei nächster Gelegenheit ein Update durchzuführen, spätestens jedoch per 21. November 2025. Rechnungen mit unvollständigen oder unstrukturierten Adressdaten können ab dem Stichtag nicht mehr zuverlässig ohne Vorbehalt gescannt werden und im E-Banking der Zahlungspflichtigen zu Ablehnungen führen.


Neue Vorgaben für Massenzahlungen mittels pain-Dateien ab dem 21. November 2026

Für Massenzahlungen mittels pain-Dateien gilt eine verlängerte Frist bis November 2026. Ab diesem Zeitpunkt kann nur noch das Zahlungsformat pain.001.001.09 (SPS 2019) mit strukturierten/hybriden Adressen verarbeitet werden. Das Zahlungformat pain.001.001.03 (SPS 2009) wird eingestellt.

Option 1: Minimum

Um das Minimum bezüglich strukturierter Adressen zu erfüllen und um weiterhin eine problemlose Verarbeitung Ihrer Zahlungsaufträge zu garantieren, müssen mindestens «Name», «Stadt» und «Land» in separaten Feldern strukturiert übermittelt werden. Diese Option kann per sofort umgesetzt werden.

XML Struktur der Mindestanforderung

<Nm>Hans Muster</Nm>
<PstlAdr>
    <TwnNm>Luzern</TwnNm>
    <Ctry>CH</Ctry>
</PstlAdr>

Option 2: vollständig strukturierte Adressen – Empfehlung

Bei grenzüberschreitenden Zahlungen kann es, unabhängig von regulatorischen und länderspezifischen Anforderungen, zu Zahlungsrückweisungen kommen, wenn die übermittelten Adressdaten der Empfängerbank nicht ausreichen. Um dies zu vermeiden, empfehlen wir die Verwendung vollständig strukturierter Adressen. Hierfür müssen weitere strukturierte Adressdatenfelder übermittelt werden wie beispielsweise Strassenname, Hausnummer und Postleitzahl. Diese Option kann per sofort umgesetzt werden.

XML Struktur der Empfehlung

<Nm>Hans Muster</Nm>
<PstlAdr>
    <StrtNm>Pilatusstrasse</StrtNm>
    <BldgNb>12</BldgNb>
    <PstCd>6003</PstCd>
    <TwnNm>Luzern</TwnNm>
    <Ctry>CH</Ctry>
</PstlAdr>

Option 3: hybrides Modell

Das hybride Modell entspricht der Option Mindestanforderung, jedoch können in Kombination zusätzliche Adressdaten mittels zweier unstrukturierter Adressdatenfelder <AdrLine> übermittelt werden. Dieses Modell wird ab 22. November 2025 unterstützt.

XML Struktur des hybriden Modells

<Nm>Hans Muster</Nm>
<PstlAdr>
    <TwnNm>Luzern</TwnNm>
    <Ctry>CH</Ctry>
    <AdrLine>Pilatusstrasse 12</AdrLine>
    <AdrLine>6003</AdrLine>
</PstlAdr>

Bis wann muss die Software angepasst sein?

Wir empfehlen Ihnen, bei nächster Gelegenheit ein Update durchzuführen, spätestens jedoch per 21. November 2026. Ab dann können Zahlungsfiles nur noch mit einer der folgend beschriebenen strukturierten Varianten übermittelt werden. Bei der Umsetzung zur Strukturierung Ihrer Adressdaten erhalten Sie Unterstützung von Ihrer IT-Abteilung oder Ihrem Softwarepartner.

Ihre Ansprechpartner
Claude Reck
Claude
Reck
Claude Reck
Teamleiter Cash Management
Christa Haak
Christa
Haak
Christa Haak
Expertin Cash Management