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Neue Vorgaben für Adressen im Zahlungsverkehr.
Mit strukturierten Adressen sind Ihre Stammdaten bereit für kommende Standards und digitale Prozesse.
Stabile Prozesse bei hohem Transaktionsvolumen
Massenzahlungen laufen zuverlässig und ohne Unterbrüche.
Beschleunigte Zahlungsabwicklung
Spart Zeit und reduziert manuellen Aufwand.
Bessere Zusammenarbeit
Globale Vorgaben werden erfüllt, Rückweisungen reduziert.
Um den Vorgaben internationaler Regulierungsbehörden für eine bessere Überwachung und Bekämpfung von Geldwäsche zu entsprechen, hat der Schweizer Finanzmarkt beschlossen, dass eine klare und strukturierte Angabe von Adressdaten bei Zahlungsaufträgen erforderlich ist.
Ab dem 21. November 2025 sind im QR-Code von QR-Rechnungen ausschliesslich strukturierte und vollständige Adressen zulässig. Davon betroffen ist in jedem Fall die Adresse des Zahlungsempfängers. Wird auch die Adresse des Zahlungspflichtigen verwendet, muss sie ebenfalls strukturiert und vollständig erfasst sein.
Bitte stellen Sie sicher, dass die Pflichtfelder Ihrer eigenen Adresse als auch die der Zahlungspflichtigen (sofern Sie diese auf der Rechnung anzeigen) bis spätestens 21. November 2025 vollständig und im strukturierten Format in Ihrer Rechnungssoftware hinterlegt sind.
Für die technische Umsetzung beachten Sie bitte die «Implementation Guidelines QR-Rechnung» der SIX. Bei Unklarheiten bezüglich der neuen Vorgaben wenden Sie sich bitte an Ihren Software-Partner.
Das SIX QR-Validation Tool ist ein einfaches und zuverlässiges Prüfwerkzeug für Rechnungssteller, Softwarehersteller oder Entwickler, um sicherzustellen, dass der QR-Code korrekt aufgebaut ist und keine Rückweisungen bei Zahlungen verursacht.
Das Tool prüft zudem, ob alle Pflichtfelder vollständig und strukturiert erfasst sind.
Der Begriff «vollständig» bezieht sich nicht auf eine postalische, sondern auf die technisch geforderten Pflichtfelder im QR-Code. Eine Adresse gilt als vollständig, wenn die folgenden Felder korrekt erfasst sind:
Die Felder Strasse und Hausnummer sind optional.
Im QR-Code stehen für die Adressangaben des Zahlungspflichtigen und des Zahlungsempfängers folgende Felder zur Verfügung:
Strukturiert bedeutet, dass die Adressbestandteile des Zahlungsempfängers oder des Zahlungspflichtigen (sofern verwendet) einzeln in diesen Datenfeldern erfasst werden. Ausnahmsweise ist es jedoch zulässig, die Hausnummer gemeinsam mit der Strasse im Feld für die Strasse zu erfassen.
Für Bareinzahlungen am Schalter verlangt PostFinance eine vollständige Adresse des Zahlungspflichtigen, einschliesslich Strasse und Hausnummer. Im Sinne einer Ausnahme ist es bis auf weiteres zulässig, die Hausnummer gemeinsam mit der Strasse im Datenfeld für die Strasse zu erfassen.
Sind die Adressangaben des Zahlungspflichtigen nicht vollständig enthalten, werden die Angaben manuell am Schalter erfasst. Manuelle Erfassungen der Adressangaben sind mit Kosten verbunden.
Ja. Die Angabe des Zahlungspflichtigen ist optional.
Wird der Zahlungspflichtige jedoch im QR-Code angegeben, muss seine Adresse vollständig (mit allen Pflichtfeldern) und strukturiert erfasst sein.
Nein. Die Adresse des Zahlungsempfängers ist zwingend erforderlich und muss vollständig (mit allen Pflichtfeldern) und strukturiert im QR-Code hinterlegt sein.
Nein. Die im QR-Code enthaltenen Informationen müssen vollständig mit den im Zahlteil sichtbaren Angaben übereinstimmen. Zusätzliche, auf dem Beleg nicht sichtbare Angaben sind im QR-Code nicht zulässig.
Ja. QR-Rechnungen, die im E-Banking der LUKB erstellt werden, enthalten bereits heute strukturierte Adressen gemäss den neuen Vorgaben.
Das gilt auch für physische Belege, die seit der Einführung der QR-Rechnung bei der LUKB bestellt wurden.
QR-Rechnungen mit unstrukturierten Adressen können nach dem 21. November 2025 zwar nicht mehr zuverlässig gescannt, aber weiterhin manuell erfasst werden.
Das heisst, der Zahlungspflichtige muss die auf der QR-Rechnung enthaltenen Zahlungsangaben im E-Banking seiner Bank von Hand eingeben.
Ab dem 21. November 2025 dürfen im Swiss QR-Code ausschliesslich strukturierte und vollständige Adressen verwendet werden. QR-Rechnungen mit unstrukturierten Adressen können ab diesem Zeitpunkt im E-Banking der Zahlungspflichtigen nicht mehr zuverlässig gescannt werden.
Es gilt jedoch eine Übergangsfrist bis zum 30. September 2026 für Zahlungsaufträge aus QR-Rechnungen, die via pain-Dateien übermittelt werden. Bis dahin können solche Zahlungen weiterhin verarbeitet werden, auch wenn sie unstrukturierte Adressangaben enthalten. Danach ist die strukturierte Adresserfassung zwingend erforderlich.
Für Massenzahlungen mittels pain-Dateien gilt eine verlängerte Frist bis November 2026. Ab diesem Zeitpunkt kann nur noch das Zahlungsformat pain.001.001.09 (SPS 2019) mit strukturierten/hybriden Adressen verarbeitet werden. Das Zahlungformat pain.001.001.03 (SPS 2009) wird eingestellt.
Um das Minimum bezüglich strukturierter Adressen zu erfüllen und um weiterhin eine problemlose Verarbeitung Ihrer Zahlungsaufträge zu garantieren, müssen mindestens «Name», «Stadt» und «Land» in separaten Feldern strukturiert übermittelt werden. Diese Option kann per sofort umgesetzt werden.
XML Struktur der Mindestanforderung
<Nm>Hans Muster</Nm>
<PstlAdr>
<TwnNm>Luzern</TwnNm>
<Ctry>CH</Ctry>
</PstlAdr>
Bei grenzüberschreitenden Zahlungen kann es, unabhängig von regulatorischen und länderspezifischen Anforderungen, zu Zahlungsrückweisungen kommen, wenn die übermittelten Adressdaten der Empfängerbank nicht ausreichen. Um dies zu vermeiden, empfehlen wir die Verwendung vollständig strukturierter Adressen. Hierfür müssen weitere strukturierte Adressdatenfelder übermittelt werden wie beispielsweise Strassenname, Hausnummer und Postleitzahl. Diese Option kann per sofort umgesetzt werden.
XML Struktur der Empfehlung
<Nm>Hans Muster</Nm>
<PstlAdr>
<StrtNm>Pilatusstrasse</StrtNm>
<BldgNb>12</BldgNb>
<PstCd>6003</PstCd>
<TwnNm>Luzern</TwnNm>
<Ctry>CH</Ctry>
</PstlAdr>
Das hybride Modell entspricht der Option Mindestanforderung, jedoch können in Kombination zusätzliche Adressdaten mittels zweier unstrukturierter Adressdatenfelder <AdrLine> übermittelt werden. Dieses Modell wird ab 22. November 2025 unterstützt.
XML Struktur des hybriden Modells
<Nm>Hans Muster</Nm>
<PstlAdr>
<TwnNm>Luzern</TwnNm>
<Ctry>CH</Ctry>
<AdrLine>Pilatusstrasse 12</AdrLine>
<AdrLine>6003</AdrLine>
</PstlAdr>
Wir empfehlen Ihnen, bei nächster Gelegenheit ein Update durchzuführen, spätestens jedoch per 21. November 2026. Ab dann können Zahlungsfiles nur noch mit einer der folgend beschriebenen strukturierten Varianten übermittelt werden. Bei der Umsetzung zur Strukturierung Ihrer Adressdaten erhalten Sie Unterstützung von Ihrer IT-Abteilung oder Ihrem Softwarepartner.