Merkmale und Risiken von Optionsgeschäften

Eine Option beinhaltet das Recht, eine Leistung zu einer bestimmten Zeit zu einem bestimmten Preis zu kaufen oder zu verkaufen. Dies birgt Chancen, aber auch Risiken.


Merkmale von Optionsgeschäften

Mit einer Option erwirbt der Käufer der Option gegen sofortige Bezahlung des Optionspreises das Recht (aber keine Verpflichtung), entweder jederzeit während der Laufzeit (amerikanische Option) oder am Verfalltag (europäische Option) eine bestimmte Menge des zugrunde liegenden Basiswertes zu einem im voraus bestimmten Preis zu kaufen (Call- bzw. Kaufsoption) oder zu verkaufen (Put- bzw. Verkaufsoption). Der Verkäufer einer Option verpflichtet sich dagegen, im Falle einer Ausübung der Option die entsprechenden Basiswerte zum vereinbarten Preis (Ausübungspreis) zu liefern (Call-Option) oder zu übernehmen (Put-Option). Anstelle der physischen Lieferung kann je nach Kontraktspezifikation auch ein blosser Barausgleich erfolgen.

Als Basiswerte kommen insbesondere in Betracht:

  • Vermögenswerte (bspw. Aktien, Obligationen, Rohstoffe, Edelmetalle)
  • Referenzsätze (bspw. Währungen, Zinsen, Indizes)

Eine Call-Option ist «in the money», besitzt also einen inneren Wert, wenn der aktuelle Marktwert des Basiswertes höher ist als der Ausübungspreis. Eine Put-Option ist «in the money», wenn der aktuelle Marktwert des Basiswertes tiefer ist als der Ausübungspreis. Eine Call-Option ist «out of the money», wenn der aktuelle Marktwert des Basiswertes tiefer ist als der Ausübungspreis. Eine Put-Option ist «out of the money», wenn der aktuelle Marktwert des Basiswertes höher ist als der Ausübungspreis. Call- und Put-Optionen sind «at the money», wenn der aktuelle Marktwert des Basiswertes und der Ausübungspreis gleich hoch sind.
 

Exchange Traded Options sind börsengehandelte und hinsichtlich Kontraktgrösse, Ausübungspreis und Verfalltag standardisierte Finanzinstrumente. Over-The-Counter (OTC)-Optionsgeschäfte sind nicht börsengehandelte Kontrakte mit standardisierten oder individuell zwischen Käufer und Verkäufer vereinbarten Vertragsbedingungen (Kontraktspezifikationen). Optionsscheine (Warrants) sind nicht standardisierte Finanzinstrumente. Sie werden teilweise börslich, vielfach aber auch ausserbörslich gehandelt.
 

Bei Verkäufen von Puts und von Calls wird als Sicherstellung eine Marge berechnet. Diese wird während der gesamten Laufzeit periodisch angepasst. Bei Traded Options unterliegen diese Margen und deren Berechnung den Richtlinien der entsprechenden Börse und werden täglich belastet oder gutgeschrieben. Es steht den Banken zu, höhere Margen zu verlangen als die geforderten Minimalansätze. Bei allen übrigen Optionsgeschäften sind die Banken bei der Festsetzung der Margen frei. Der Anleger hat bei der Bank die erforderliche Margendeckung während der gesamten Laufzeit des Kontraktes zu unterhalten. Eine Margenunterdeckung hat in der Regel die Liquidation der entsprechenden Position durch die Bank zur Folge (Exekution).   
  

Kontrakte können vor dem Verfalltag jederzeit glattgestellt werden. Je nach Kontrakttyp bzw. Börsenusanz erfolgt die Glattstellung entweder durch ein deckungsgleiches Gegengeschäft oder durch den Abschluss eines bezüglich Verpflichtung gegenläufigen Kontraktes mit ansonsten identischen Spezifikationen. In letzterem Fall neutralisieren sich die aus den beiden offenen Kontrakten resultierenden Liefer- bzw. Abnahmeverpflichtungen. Die Verpflichtungen aus nicht glattgestellten Optionsverkäufen sind am Verfalltag immer zu erfüllen. Bei auf Vermögenswerten basierenden Kontrakten erfolgt die Erfüllung normalerweise durch die effektive Lieferung des Basiswertes, bei auf Referenzsätzen basierenden Kontrakten tritt anstelle der effektiven Lieferung ein entsprechender Barausgleich.


Risiken von Optionsgeschäften

Jeder Anleger hat eine bestimmte Erwartung hinsichtlich der Wertveränderung des Kontraktes bzw. des entsprechenden Basiswertes in der relevanten Zeitspanne. Entspricht die tatsächliche Wertveränderung nicht dieser Erwartung, so stellt sich sein Risiko wie folgt dar: Der Käufer eines Calls oder Puts verliert den seinerzeit bezahlten Optionspreis ganz oder teilweise.   

Steigt der Wert des Kontraktes / Basiswertes, muss der Verkäufer eines Calls den Basiswert zum ursprünglich vereinbarten Preis liefern. Dieser kann erheblich unter dem aktuellen Marktwert liegen. Steigt der Wert des Kontraktes bzw. fällt der Wert des zugrunde liegenden Basiswertes, muss der Verkäufer eines Puts den Basiswert zum ursprünglich vereinbarten Preis abnehmen. Dieser kann erheblich über dem aktuellen Marktwert liegen. In beiden Fällen liegt das Risiko in der Differenz zwischen dem beim Vertragsabschluss vereinbarten Preis und dem am Verfalltag aktuellen Marktwert.

Wer Call-Optionen verkauft, ohne beim Abschluss des Kontraktes den zugrunde liegenden Basiswert bereits zu besitzen (Leerverkauf), trägt das Risiko, diesen zu einem ungünstigen, das heisst hohen Marktwert beschaffen zu müssen, um bei Verfall seine Lieferverpflichtung erfüllen zu können. In diesem Fall ist das Risiko besonders hoch, theoretisch sogar unbegrenzt.
 

Um übermässige Preisfluktuationen zu beschränken, kann eine Börse für bestimmte Kontrakte Preislimiten festlegen. Der Anleger muss sich bewusst sein, dass bei Erreichen der Preislimiten das Glattstellen wesentlich erschwert oder sogar vorübergehend unmöglich ist. Daher sollte sich jeder Anleger über allenfalls bestehende Preislimiten informieren, bevor er ein Optionsgeschäft tätigt.
 

Mit Kontrakten, die durch effektive Lieferung zu erfüllen sind, geht der Anleger grössere Risiken ein als mit solchen, die durch Barausgleich erfüllt werden. Im Falle der effektiven Lieferung ist der volle Kontraktwert zu leisten, während im Falle des Barausgleichs nur die Differenz zwischen dem bei Abschluss des Kontraktes vereinbarten Preis und dem zum Zeitpunkt der Erfüllung aktuellen Marktwert bezahlt werden muss. Der Anleger muss daher für Kontrakte mit effektiver Lieferung über mehr liquide Mittel verfügen als für Kontrakte mit Barausgleich.
 

Für standardisierte OTC-Optionsgeschäfte und für Geschäfte in börsenkotierten Warrants ist der Markt in der Regel transparent und liquid. Die Glattstellung ist daher meist ohne grössere Probleme möglich. Für OTC-Optionsgeschäfte mit individuellen Kontraktspezifikationen und für Geschäfte in nicht börslich gehandelten Warrants besteht dagegen kein eigentlicher Markt. Die Glattstellung ist daher nur möglich, wenn eine Gegenpartei gefunden wird, die bereit ist, einen gegenläufigen Kontrakt abzuschliessen.
 

Unter einem Kombinationsgeschäft versteht man den Abschluss zweier oder mehrerer Optionsgeschäfte auf den gleichen Basiswert. Die Optionen unterscheiden sich dabei unter anderem bezüglich Optionsart (Call- oder Put-Option), eingegangener Position, Menge, Ausübungspreis und Verfalltag. Wegen der Vielzahl möglicher Kombinationen können die sich im Einzelfall ergebenden Risiken im Rahmen dieser Ausführungen nicht detailliert beschrieben werden. Daher sollte sich der Anleger bereits vor Abschluss eines Kombinationsgeschäftes eingehend über dessen spezifische Risiken orientieren.
 
 


«Exotische» Optionen

Solche Optionen enthalten gegenüber den «gewöhnlichen» Call- und Put-Optionen zusätzliche Bedingungen oder Vereinbarungen. «Exotische» Optionen kommen sowohl als OTC-Optionen als auch in der Form von Warrants vor.   

Wegen den praktisch unbegrenzten Gestaltungsmöglichkeiten können die sich im Einzelfall bei «exotischen» Optionen ergebenden Risiken im Rahmen dieser Ausführungen nicht beschrieben werden. Der Anleger muss sich daher vor dem Kauf oder Verkauf solcher Instrumente eingehend über die entsprechenden Risiken informieren.


  • Im Übrigen verweisen wir auf die Broschüre «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten» der Schweizerischen Bankiervereinigung, die Sie mitunter in unseren Bedingungen für den Zugriff auf Websites und andere digitale Kanäle finden.