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QR-Rechnung für Rechnungssteller

Ein Schritt in die digitale Zukunft

Zahlungen mit orangen und roten Einzahlungsscheinen sind seit 1. Oktober 2022 nicht mehr möglich – unabhängig ob im E-Banking, Post- oder Bankschalter. Für Sie als Rechnungssteller bzw. Rechnungsstellerin besteht daher Handlungsbedarf. Wir zeigen, worauf Sie achten müssen.

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Wie funktioniert die Umstellung mit einer Software?

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Was müssen alle Rechnungssteller tun?

Zahlungen mit orangen und roten Einzahlungsscheinen werden ab dem 1. Oktober 2022 strikt abgewiesen – unabhängig ob im E-Banking, Post- oder Bankschalter. Dies betrifft auch Daueraufträge und Zahlungsvorlagen. Wir bitten Sie, Ihre Rechnungsempfänger entsprechend zu informieren.

Das müssen Sie tun
Die Rechnungsempfänger benötigen von den Rechnungsstellern eine neue QR-Rechnung, damit Ihre Daueraufträge neu als QR-Rechnung mit QR-IBAN und QR-Referenz (Ersatz für orangen Einzahlungsschein) ausgeführt werden.

Für die Information an Ihre Rechnungsempfänger können Sie folgende Formulierung verwenden:

Beigelegt erhalten Sie die neuen QR-Rechnungen, die Sie ab sofort für Ihre Zahlungen nutzen können. Bitte verwenden Sie keine orangen und roten Einzahlungsscheine mehr. Erfassen Sie allfällige Daueraufträge neu, da diese ab dem 1. Oktober 2022 ebenfalls nicht mehr gültig sein werden. Gehen Sie dabei gemäss der angefügten Anleitung vor. 

Das gleiche Vorgehen gilt für Zahlungsvorlagen. In der Navigation finden Sie unter «Zahlungen» den Punkt «Zahlungsvorlagen». Bitte prüfen Sie auch dort die Angaben zum Konto und passen Sie diese gegebenenfalls an.

Die drei Ausprägungen der QR-Rechnung

1. QR-Rechnung mit QR-Referenz – für den schweizer Zahlungsverkehr (analog ESR)
Die QR-Referenz entspricht der heutigen ESR-Referenz und dient dem einfachen Abgleich Ihrer Rechnungen mit den Zahlungseingängen. Bestehende ESR-Referenznummern können somit weiterhin verwendet werden. Die QR-Referenz darf jedoch nur mit der so genannten QR-IBAN genutzt werden. Diese Ausprägung kommt in der Schweiz und Liechtenstein zum Einsatz. Die QR-Referenz besteht aus 27 Zahlen​.

2. QR-Rechnung ohne Referenz - für Inlandzahlungen ohne Referenz (analog ES)
Kommt dem heutigen roten Einzahlungsschein sehr nahe. Enthält aber​ zusätzliche Felder. Jedoch sind handschriftliche Notizen nicht mehr möglich. Bei Zahlungen ohne Referenz muss immer die IBAN verwendet werden.​

3. QR-Rechnung mit SCOR-Referenz – für den internationalen Zahlungsverkehr
 Als dritte Ausprägung gibt es für den internationalen Zahlungsverkehr neu die QR-Rechnung mit Structured Creditor Reference (SCOR). Die SCOR hat die gleiche Funktion wie eine QR-Referenz. Der Unterschied besteht lediglich darin, dass ihre Berechnung einer anderen Logik folgt. Die SCOR ist die einzige Referenz, die in Kombination einer IBAN verwendet werden darf. Die SCOR Referenz beginnt immer mit​ RF gefolgt von 16 Zahlen.​

Unterschied IBAN und QR-IBAN

Die IBAN und die QR-IBAN sind mit ein und demselben Konto verknüpft. Im LUKB E-Banking finden Sie die QR-IBAN in den Kontodetails. Die QR-IBAN entspricht den Regeln des ISO-Standards für IBAN und ersetzt die ESR-Teilnehmernummer als Verfahrensmerkmal.

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Checkliste für Rechnungssteller

Rechnungssteller, die ihre Zahlungen mithilfe von Soft- und Hardwareunterstützung auslösen, sind gebeten, diese anzupassen. Rechnungssteller ohne Software können die QR-Rechnungsformulare bequem und selbstständig in unserem E-Banking erstellen.

Benötigte Bankinformationen für die Umstellung                

QR-IBAN

Für die Erstellung einer QR-Rechnung mit QR-Referenz benötigen Sie eine QR-IBAN. Die QR-IBAN finden Sie im E-Banking unter «Kontodetails».

BESR-ID

Die BESR-ID als Schlüssel zum Konto des Zahlungsempfängers entfällt. Mit der IBAN/QR-IBAN ist das Konto eindeutig identifiziert. Für Transaktionskonten, die neu eröffnet werden und für Konten, die in der Vergangenheit keine BESR-Zahlungen empfangen haben, ist keine BESR-ID mehr notwendig.

Wir empfehlen, die bisherige BESR-ID in den ersten sechs Stellen der QR-Referenz zu verwenden, falls auf dem Konto in der Vergangenheit Zahlungen aus BESR eingegangen sind.

Teilnehmernummer wird nicht mehr benötigt

Die Teilnehmernummer («Konto») der LUKB verschwindet. Die Teilnehmernummer (01-1067-4 / 010010674) wird durch die QR-IBAN des Kunden ersetzt. Wenn Sie also bereits heute orange Einzahlungsscheine (BESR) für die Rechnungsstellung einsetzen, können Sie in Ihren Stammdaten die bestehende Teilnehmernummer der LUKB durch Ihre QR-IBAN ersetzen. Diese wurde Ihnen mit einem Schreiben Ende Mai 2020 schriftlich mitgeteilt. Die QR-IBAN ist zudem im E-Banking unter «Kontodetails» zu finden.

Softwarepartner beauftragen                

Sie besitzen eine Rechnungsstellungssoftware von einem externen Softwarepartner? Kontaktieren Sie diesen und fragen Sie ihn, ob die Software bereits auf QR-Rechnung umgestellt hat. Allenfalls ist dazu noch ein Update der Softwareversion notwendig. Damit die Verarbeitung der QR-Rechnung sichergestellt werden kann, müssen bei der Gestaltung des Zahlteils mit Swiss QR Code und Empfangsschein die im Style Guide QR-Rechnung beschriebenen Voraussetzungen erfüllt werden. Die Softwarelieferanten sind in der Regel mit diesen Vorgaben vertraut. 

Nachdem ihr Softwarelieferant die Vorgaben umgesetzt hat, stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

QR-Code selber prüfen

Verifizieren Sie Ihren QR-Code auf dem zentralen Validierungsportal. Prüfen Sie, ob der «Zahlteil» der QR-Rechnung mit Empfangsschein optisch korrekt dargestellt ist.

Prüfservice der LUKB

Senden Sie uns zwei Test-QR-Rechnungen. Wir generieren für Sie Musterzahlungseingänge auf Ihrem Konto. Sie haben auch die Möglichkeit, uns pain.001-Testzahlungen zu übermitteln. Wir generieren damit Musterzahlungsausgänge zulasten Ihres Kontos. In beiden Fällen erhalten Sie Zahlungsinformationen (camt.053/054) zur Test-Verbuchung in Ihrer ERP-Software. Ihre Testaufträge senden Sie ganz einfach an: de-erpuahat@yhxo.pu

Massnahmen fürs Kreditorenmanagement                

Prüfen Sie, ob Ihre Buchhaltungssoftware QR-Rechnungen verarbeiten kann. Kontaktieren Sie hierfür Ihren Softwarepartner direkt.

  • Prüfen Sie, ob Ihr Belegscanner (Lesegerät) QR-Codes interpretieren kann. Neu wird das Einlesen sämtlicher Daten über den Swiss QR-Code erfolgen.
  • Verifizieren Sie die korrekte Erfassung der QR-Rechnungen bzw. der Zahlungsdaten in pain.001 (Zahlungsauftrag) auf dem Validierungsportal des Finanzplatzes (validation.iso-payments.ch/gp/sps/account/logon).
  • Klären Sie ab, ob Ihre Software Ihre Zahlungsaufträge korrekt an unsere Zahlungskanäle übergibt (z.B. Direct EBICS, E-Banking, M-Banking).
  • Überprüfen Sie schon heute Ihre Kreditoren-Stammdaten. Achten Sie darauf, dass die IBAN anstelle der Kontonummer sowie die Adresse, falls möglich, strukturiert hinterlegt ist (separate Felder z.B. für Strasse, Postleitzahl, Ortschaft und Land).

Massnahmen fürs Debitorenmanagement                

  • Klären Sie ab, ob Ihre Buchhaltungssoftware (ERP-Software) die Erstellung von Zahlteilen der QR-Rechnung inkl. Swiss QR-Code unterstützt. Mithilfe der Readiness-Liste auf PaymentStandards.CH oder direkt bei Ihrem Softwarepartner erfahren Sie, ob Ihre Software bereit ist, QR-Rechnungen zu verarbeiten.
  • Verifizieren Sie den Datenhaushalt des Swiss QR-Codes mithilfe des zentralen Validierungsportals des Schweizer Finanzplatzes.
  • Prüfen Sie mittels Rasterblatt, ob der Zahlteil der QR-Rechnung mit Empfangsschein optisch korrekt dargestellt ist (siehe «Style Guide QR-Rechnung», verfügbar auf PaymentStandards.CH).
  • Achten Sie darauf, dass der Zahlteil mit Empfangsschein zum Abreissen perforiert ist, sollte die QR-Rechnung dem Rechnungsempfänger auf Papier zugestellt werden.
  • Falls Sie für die elektronische Avisierung von Zahlungseingängen noch den ESR V.11 nutzen, wenden Sie sich bitte für den Bezug von camt.054 (oder auf Wunsch der Meldungen camt.052/camt.053) an Ihre Kundenberaterin, Ihren Kundenberater.
  • Prüfen Sie, ob Ihre Software die Rechnungsstellung und die Zahlungseingänge korrekt mit Ihren Debitorenpositionen abgleicht. Beachten Sie hierbei die drei Ausprägungen: 
    • QR-Rechnung mit QRIBAN und QR-Referenz
    • QR-Rechnung mit IBAN und Creditor Reference
    • QR-Rechnung mit IBAN ohne Referenz.

     

  • Testen Sie diejenige(n) Ausprägung(en), die Sie künftig verwenden wollen.
  • Überprüfen Sie schon heute Ihre Debitoren-Stammdaten. Achten Sie darauf, dass die Adressen, falls möglich, strukturiert hinterlegt sind (separate Felder z.B. für Strasse, Postleitzahl, Ortschaft und Land).

Was müssen Sie als Rechnungssteller ohne Software unternehmen?

Wenn Sie keine eigene Rechnungsstellungssoftware haben, können Sie die QR-Rechnungsformulare bequem in unserem E-Banking selbst erstellen. Unter dem Menüpunkt «Meine LUKB» finden Sie die Lasche «QR-Rechnung erstellen». Sie haben die Möglichkeit, lediglich den QR-Code als Bilddatei herunterzuladen oder eine gesamte QR-Rechnung inkl. Zahlteil und Empfangsschein zu erstellen. Diese können Sie dann entweder als PDF herunterladen oder durch die LUKB drucken lassen.

Es können auch QR-Rechnungen generiert oder bestellt werden, bei welchen der Betrag und der Zahlungspflichtige leer bleibt. 

Die QR-Rechnung ohne Referenz ist der Ersatz für den heutigen roten Einzahlungsschein.

Für das Lastschriftverfahren besteht im Rahmen der Umstellung auf QR-Rechnung kein Handlungsbedarf. 

Falls Sie den Debitorenabgleich heute noch mit der ESR-Datei vornehmen, empfehlen wir Ihnen auf den neuen Standard camt.053/camt.054 zu wechseln.
 

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QR-Rechnung-für-Rechnungssteller-Konditionen-Akkordeon

Details zur QR-Rechnung

Konditionen und Bareinzahlungsgebühren                

Verarbeitung     Kostenlos bei Privat- und Vereinskonten, bei Geschäftskonten gemäss separater Broschüre

Fremdspesen
(Posttaxen oder Gebühren anderer Banken) 

Weiterverrechnung
 

 

Gebühren für Einzahlungen mit QR-Rechnung am Postschalter

Einzahlung bis CHF 50 CHF 1.20
Einzahlung bis CHF 100 CHF 1.60
Einzahlung bis CHF 1'000 CHF 2.35
Einzahlung bis CHF 10'000 CHF 3.95
Je weitere CHF 10‘000 oder Bruchteile davon CHF 1.25

Voraussetzungen                

Privat-, Vereins- oder Geschäftskonto bei der LUKB.

QR-Rechnung-für-Rechnungssteller-Störer

Die QR-Rechnung aus Sicht von Rechnungsempfängern

QR-Rechnung-FAQ-Tab

Häufige Fragen

Was ist eine QR-Rechnung?                

Zentrales Element der QR-Rechnung ist der Swiss QR-Code, eine quadratische Grafik, in der sämtliche für die Zahlung relevanten Informationen abgespeichert sind. Durch das Scannen des Swiss QR-Codes werden alle Zahlungsinformationen automatisch eingelesen. Alle Informationen sind auch in geschriebener, von Auge lesbarer Form auf der QR-Rechnung abgebildet, was auch papiergebundenes Zahlen ermöglicht.

Sind alle QR-Rechnungen identisch?                

Nein, es gibt zwei Arten von QR-Rechnungen: 

  • Die QR-Rechnung mit QR-IBAN und QR-Referenz gilt als Ersatz des orangen Einzahlungsscheins. 


 

  • Die QR-Rechnung mit IBAN ohne eine Referenz ersetzt den roten Einzahlungsschein.

Was ist eine QR-IBAN?                

  • Die IBAN und die QR-IBAN sind mit dem selben Konto verknüpft. 
  • Die QR-IBAN entspricht den Regeln des ISO-Standards für IBAN und ersetzt die ESR-Teilnehmernummer als Verfahrensmerkmal.
  • Bei Zahlungen mit einer strukturierten QR-Referenz muss die QR-IBAN als Angabe des Gutschriftskontos verwendet werden.
  • Eine QR-IBAN kann nur für Zahlungseingänge verwendet werden. Zahlungen zulasten einer QR-IBAN sind nicht vorgesehen/möglich.

Sind Einzahlungen am Postschalter sowie Autogiro-Aufträge möglich?                

Ja, eine QR-Rechnung kann mittels Autogiro-Auftrag bei der Luzerner Kantonalbank eingereicht oder am Postschalter bezahlt werden.

Gibt es Einzahlungsscheine ohne vorausgefüllte Beträge oder Adressen?                

Ja, es können Belege ohne Betragsvorgabe und ohne Adresse des Zahlungspflichtigen verwendet werden. Für solche Belege ist die QR-Rechnung mit IBAN und ohne Referenz zu verwenden.

In welchen Währungen können QR-Rechnungen ausgestellt werden?                

Schweizer Franken und Euro. Die Währungsabkürzung CHF oder EUR muss auf dem Zahlteil unterhalb des Swiss QR Codes und links neben dem Betragsfeld sowie auf dem Empfangsschein angedruckt werden.

Wieso wurde die QR-Rechnung eingeführt?                

Aufgrund steigender nationaler und internationaler regulatorischer Anforderungen sowie der fortschreitenden Digitalisierung ist eine Anpassung des Schweizer Zahlungsverkehrs notwendig und sinnvoll. Mit der Umstellung auf den internationalen Standard (ISO 20022) im Rahmen der Harmonisierung des Zahlungsverkehrs wird eine zukunftsfähige Grundlage für einfachere, effizientere und digitalisiertere Geschäftsprozesse geschaffen. 

Müssen Daueraufträge und Zahlungsvorlagen angepasst werden?                

Ja, Daueraufträge und Zahlungsvorlagen, die auf orangen Einzahlungsscheinen basieren, können ab dem 30. September 2022 nicht mehr ausgeführt werden. Damit Ihre Daueraufträge neu als QR-Rechnung mit QR-IBAN und QR-Referenz (Ersatz für orangen Einzahlungsschein) ausgeführt werden, gehen Sie bitte folgendermassen vor:

  1. Loggen Sie sich in Ihr LUKB E-Banking ein 
  2. In der Navigation finden Sie unter «Zahlungen» den Punkt «Daueraufträge»
  3. Wählen Sie einen Dauerauftrag aus und prüfen Sie die Angaben zum Konto des Begünstigten:
    • Ist bereits eine QR-IBAN (Bsp.: CH05 3077 8010 0123 4560 7) erfasst, so müssen Sie nichts unternehmen.
    • Ist ein Postkonto beginnend mit «01-…» erfasst (z.B. 01-1067-4), so müssen Sie diesen Dauerauftrag löschen und einen neuen Dauerauftrag als QR-Rechnung erfassen.

Die notwendigen Angaben für die QR-Rechnung erhalten Sie von Ihrem Rechnungsteller. Die LUKB kann Ihnen diese Informationen nicht mitteilen.

Das gleiche Vorgehen gilt für Zahlungsvorlagen. In der Navigation finden Sie unter «Zahlungen» den Punkt «Zahlungsvorlagen». Bitte prüfen Sie auch dort die Angaben zum Konto und passen Sie diese gegebenenfalls an.

Rote Einzahlungsscheine werden automatisch umgewandelt

Daueraufträge, die auf einem roten Einzahlungsschein basieren, werden durch die LUKB automatisch in Inlandzahlungen umgewandelt. Sie müssen also nichts weiter unternehmen.

Welche handschriftlichen Ergänzungen sind möglich?                

  • Name und Adresse des Zahlungspflichtigen können bei neutralen Belegen nachträglich handschriftlich im Zahlteil ergänzt werden. Sonst sind keine handschriftlichen Ergänzungen möglich, da es sonst zu Verarbeitungsproblemen kommt.
  • Bei den heutigen roten Einzahlungsscheinen konnte man handschriftliche Ergänzungen anbringen. Beliebt waren Ergänzungen im Mitteilungstext wie beispielsweise «betrifft Bestellung xy». Diese Ergänzungen müssen bei der Rechnungsgenerierung im QR-Code codiert werden.

Was ändert sich für mich als Rechnungsempfänger mit einer Software?                

  • Ihre Software muss bei der Zahlungserfassung die Informationen aus der QR-Rechnung einlesen können.
  • Für Zahlungsaufträge mittels pain.001 muss Ihre Software alle drei Ausprägungen der QR-Rechnung erzeugen können.
  • Die Stammdaten Ihrer Software muss in der Regel um die IBAN und die QR-IBAN ergänzt werden.
  • Belegleser müssen allenfalls ersetzt werden. Die LUKB bietet aktuell verschiedene Belegleser zum Aktionspreis an. 

Nächste Schritte: 

  • Stellen Sie sicher, dass Ihre Zahlungssoftware bereit für das Bezahlen (mittels pain.001) der QR-Rechnung ist.
  • Aktualisieren Sie allfällige Lesegeräte, damit diese den Swiss QR Code lesen können.
  • Ergänzen Sie bei Bedarf Ihre Kreditoren-Stammdaten mit der QR-IBAN des Begünstigten.

Welche Ausprägungen der QR-Rechnungen gibt es?                

Die Einführung von QR-Rechnungen sieht folgende drei Ausprägungen vor:

QR-Rechnung mit IBAN ohne Referenz
Die QR-Rechnung mit IBAN ohne eine Referenz ersetzt den roten Einzahlungsschein und kann mit oder ohne dem Element «Zusätzliche Information» verwendet werden. 

QR-Rechnung mit QR-IBAN und QR-Referenz
Die QR-Rechnung mit QR-IBAN und QR-Referenz gilt als Ersatz des orangen Einzahlungsscheins. Die Debitoren können beim Zahlungseingang anhand der zurückgemeldeten Referenz automatisiert abgeglichen werden. Die QR-IBAN erzwingt, dass die Referenz vom Zahler erfasst bzw. vom Finanzinstitut des Zahlers weiter gegeben werden muss.

Eine neue dritte Ausprägung unterstützt in erster Linie den zunehmend wichtigen Zahlungsverkehr in Euro unter Verwendung der Structured Creditor Reference (SCOR), eines internationalen Standards nach ISO 11649, der sowohl in der Schweiz als auch im SEPA-Raum genutzt werden kann.

QR-Rechnung mit Creditor Reference
Die Structured Creditor Reference (Ref Type SCOR) funktioniert gleich wie die QR-Referenz. Sie kann aber zusätzlich auch im internationalen Zahlungsverkehr eingesetzt werden. Die Creditor Reference darf nur in Kombination mit der IBAN verwendet werden.  Diese Ausprägung ist interessant für international tätige Firmen, welche schon länger die SCOR-Referenz für Fakturierungen im EU-Raum verwenden und nun die Fakturierung im In- und Ausland vereinheitlichen können.

WICHTIG: Für die Fakturierung innerhalb der Schweiz empfehlen wir die Verwendung der QR-IBAN mit QR-Referenz. 

Wo finde ich die QR-IBAN zu meinem Konto?                

  • Im LUKB E-Banking finden Sie die QR-IBAN in den Kontodetails. 
  • Eine QR-IBAN kann nur für Zahlungseingänge verwendet werden. Zahlungen zulasten einer QR-IBAN sind nicht vorgesehen/möglich.

Kann ich ohne Software eine QR-Rechnung erstellen?                

Ja, die LUKB stellt im E-Banking unter «Meine LUKB» // «QR-Rechnung erstellen» eine Lösung zur Erstellung von QR-Rechnungen zur Verfügung.

Welche Werte können im Feld «Referenz» verwendet werden?                

Im Feld «Referenz» sind die 27-stellige QR-Referenz (heute ESR-Referenznummer) oder die bis zu 25-stellige Creditor Reference gemäss ISO 11649-Standard zulässig. Die Wahl der QR-Referenz verlangt die Verwendung der QR-IBAN, die Creditor Reference die IBAN.

Wie und wo können Angaben über den Zahlungszweck angebracht werden?                

  • Die heute auf den Einzahlungsscheinen verwendeten Feldbezeichnungen «Zahlungszweck» und «Keine Mitteilung anbringen» werden durch das Feld «Zusätzliche Informationen» im Swiss QR Code ersetzt, das bis zu 140 Zeichen umfasst.
  • Zusätzliche Informationen können beim Verfahren mit Mitteilung und beim Verfahren mit strukturierter Referenz verwendet werden. Unstrukturierte Mitteilung und Rechnungsinformationen dürfen zusammen maximal 140 Zeichen enthalten.
  • Unstrukturierte Informationen können zur Angabe eines Zahlungszwecks oder für ergänzende textuelle Informationen zu Zahlungen mit strukturierter Referenz verwendet werden.
  • Rechnungsinformationen enthalten codierte Informationen für die automatisierte Verbuchung der Zahlung. Die Daten werden nicht mit der Zahlung weitergeleitet.
  • Die dort verwendeten Angaben müssen auf dem Zahlteil rechts vom Swiss QR Code in Druckschrift angedruckt werden. Handschriftliche Ergänzungen durch den Rechnungssteller sind nicht mehr zugelassen.

Kann der Zahlteil und der Empfangsschein frei gestaltet werden?                

Nein, die «Schweizer Implementation Guidelines QR-Rechnung» müssen eingehalten werden.

Ist bei einer QR-Rechnung die in Papierform ausgestellt wird eine Perforation vorgeschrieben?                

Ja, eine Perforation des Zahlteils ist obligatorisch, wenn die QR-Rechnung ausgedruckt und versendet werden soll. Wird die QR-Rechnung mit Zahlteil und Empfangsschein bzw. der Zahlteil mit Empfangsschein separat als PDF-Dokument erstellt und elektronisch versendet, muss das Format A6 des Zahlteils und des links angebrachten Empfangsscheins durch Linien gekennzeichnet werden. Zusätzlich muss auf jeder dieser Linien ein Scherensymbol angebracht werden oder alternativ der Hinweis «Vor der Einzahlung abzutrennen» oberhalb der Linie (ausserhalb des Zahlteils).

Können auf dem Zahlteil zusätzliche Elemente, wie z.B. Werbung angebracht werden?                

Nein, auf dem Zahlteil dürfen weder auf der Vorder- noch Rückseite zusätzliche Elemente angebracht werden. Werbung darf jedoch im Rechnungsschreiben platziert werden.

Darf der Rechnungssteller das Betragsfeld mit XXX ausfüllen?                

Nein, Leistungserbringer (z.B. Versicherung, Krankenkasse) die einer versicherten Personen eine Kopie der Abrechnung zukommen lässt, dürfen das Betragsfeld nicht mit XXX ausfüllen. Die Betragsangabe ist stets numerisch mit Dezimaltrennzeichen und zwei Nachkommastellen. In diesem Fall: «0.00». 

Kann die QR-Rechnung vor dem ersten Massenversand durch die LUKB geprüft werden?                

Den Softwareherstellern, sowie den Rechnungsstellern, stehen zwecks Selbstkontrolle folgende Hilfsmittel zur Verfügung:

QR-Code selber prüfen

Prüfservice der LUKB 

  • Gerne überprüfen wir eine Muster-Rechnung auf die Anforderungen zu Darstellung und Inhalt. Senden Sie uns pro Konto/IBAN jeweils ein Beispiel der QR-Rechnung als separates PDF an : de-erpuahat@yhxo.pu

Für den Rechnungssteller besteht keine Pflicht, die Rechnungen prüfen zu lassen. Ein mangelhaft aufgedruckter Swiss QR Code kann in der Verarbeitung Störungen verursachen und es kann zu Rückweisungen kommen.

Weshalb empfiehlt die LUKB die BESR-ID in der QR-Referenz weiterhin zu verwenden?                

  • Wenn Ihre Rechnungsempfänger fälschlicherweise alte Zahlungsvorlagen oder ungültige orange Einzahlungsscheine verwenden und dabei nur die ESR-Referenz mit der QR-Referenz ersetzen, führt dies zu Fehlgutschriften (Zahlung wird möglicherweise einem falschen Empfänger gutgeschrieben) oder Rückweisungen.
  • Wenn Sie die BESR-ID in der QR-Referenz weiterverwenden, können die gleichen Referenzen als fortlaufende Nummer verwendet werden wie bisher beim orangen Einzahlungsschein.

Können QR-Rechnungen ohne Betrag und Zahlungspflichtigen ausgestellt werden?                

Ja. Angaben zum Betrag und Zahlungspflichtigen bei der Rechnungsstellung sind nicht zwingend. Sie können durch den Rechnungsempfänger in den Feldern mit Eckmarken handschriftlich erfasst werden.

Was für Handlungsbedarf besteht bei Debitorensystemen?                

  • Achten Sie darauf, dass die Adressen in den Debitoren-Stammdaten, falls möglich, strukturiert hinterlegt (Strasse und Hausnummer sowie PLZ und Ort getrennt) sind.
  • Klären Sie, ob Ihre im Einsatz stehende Fakturierungslösung die Erstellung von QR-Rechnung unterstützt.
  • Stellen Sie vor der Umstellung auf die QR-Rechnung sicher, dass Ihre Finanzlösung die Avisierung mit camt-Meldungen verarbeiten kann.

Wie werden Zahlungseingänge aus QR-Rechnungen avisiert?                

  • Falls Sie für die elektronische Avisierung von Zahlungseingängen den ESR-Gutschriftsrecord Typ 3 nutzen, erhalten Sie bei Umstellung auf die Fakturierung von QR-Rechnungen automatisch den camt.054. 
  • Die Zahlungseingänge aus ESR- sowie aus QR-Rechnungen werden beide im camt.054 übermittelt. Sie können die camt.054 Datei wie bisher die ESR.v11 Datei im E-Banking herunterladen. Auf dem Konto werden die ESR- und QR-Rechnungen separat in zwei Sammelgutschriften verbucht.
  • Achtung: Das zusätzliche Einlesen der ESR.v11 Datei  kann zu Doppelbuchungen führen, da sämtliche Gutschriften die in der ESR.v11 Datei geliefert werden, bereits in der camt.054 Datei enthalten sind. 
  • In der nachfolgenden Anleitung ist das Vorgehen für die Umstellung von ESR auf camt.054 detailliert beschrieben:

Handbuch: Anleitung zur Umstellung

Wie stelle ich auf die neuen Kontoreportingformate (camt) um?                

  • Kontaktieren Sie vorgängig Ihren Software-Partner und erkundigen Sie sich, welches camt-Format für Sie das Richtige ist. Es gibt hier mehrere mögliche Varianten, wie die Verbuchung nach ISO 20022 vorgenommen werden kann. Über das E-Banking können drei unterschiedliche camt-Ausprägungen nach ISO 20022 bezogen werden:
    • camt.054 mit Auflösung der Gutschriftssammelbuchungen ESR/LSV/QR
    • camt.053 detailliert, jedoch ohne Lohndetails und ohne ESR/LSV/QR-Details
    • camt.053 detailliert, jedoch ohne Lohndetails aber mit ESR/LSV/QR-Details 
       
  • Beim Wechsel des Meldetyps ist unbedingt darauf zu achten, dass beim Herunterladen von mehreren Meldetypen mit redundanten Daten keine Doppelverbuchungen entstehen (z.B. ESR und camt.054; MT940 und camt.053). Um zu vermeiden, dass bereits verbuchte Zahlungen ein weiteres Mal verbucht werden, ist wie folgt vorzugehen:
    • Lassen Sie die neuen Formate im E-Banking aktivieren.
    • Holen Sie die Daten im «alten» Format (Bspw. ESR.v11) letztmals ab und verbuchen diese wie gewohnt.
    • Am gleichen Tag sind die neuen Daten (Bspw. camt.054) erstmals zu laden (alle nicht abgeholten Daten) – diese Datei ist anschliessend zu löschen.
    • Bei der nächsten Bestellung der neuen Formate (alle nicht abgeholten Daten) können Sie diese ordnungsgemäss verbuchen.
       
  • In der nachfolgenden Anleitung ist das Vorgehen detailliert beschrieben: Anleitung zur Umstellung
    • Im Zweifelsfall wenden Sie sich an Ihren Softwarepartner oder an unseren E-Banking-Helpdesk (Tel. 0844 844 866).

Werden Zahlungseingänge von QR-Rechnungen auch mit ESR v.11 avisiert?                

  • Nein – die Avisierung mittels ESR.v11 wird bei Eingängen von QR-Rechnungen nicht mehr möglich sein. Hierfür bitten wir Sie, auf die neuen elektronischen Kontoauszugsformate (camt) umzustellen. Sie haben die Möglichkeit, die Details der Sammelbuchung entweder im camt.053 oder im camt.054 zu beziehen. 
  • Weitere Informationen finden Sie im Handbuch «Handbuch ISO 20022: Cash Management Reporting (camt) bei der LUKB». Die camt-Meldungen können Sie entweder über das E-Banking oder über die Direktschnittstelle Direct EBCIS beziehen. Mehr Infos dafür im Kapitel 9 dieses Handbuchs. 
  • Das ESR v.11-File mit den Zahlungseingängen BESR-Rechnungen kann nur noch bis zum 30. September 2022 bezogen werden.

Bietet die LUKB eine Beratung an für die Umstellung auf QR-Rechnungen?                

  • Ja – mit unserem umfassenden Wissen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir kennen die verschiedenen Software-Lösungen und die «Kniffs und Tricks» für die Umstellung auf das neue Rechnungsformat. 
  • Nutzen Sie die Erfahrung und das breite Branchen-Know-how der LUKB Cash -Management-Experten für die Entwicklung und die Implementierung digitaler Prozesse und Systeme. Mit unserem Cash Managment Consulting profitieren Sie von
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  •  Unsere Lösungen und Konditionen: Cash Management Consulting.

Sind nebst Anpassungen an der Software auch Änderungen an der Hardware notwendig?                

Ja, es werden Drucker und Scanner benötigt die QR-Codes verarbeiten können.
 

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