
QR-Rechnung für Rechnungssteller
Ein Schritt in die digitale Zukunft
Zahlungen mit orangen und roten Einzahlungsscheinen sind seit 1. Oktober 2022 nicht mehr möglich – unabhängig ob im E-Banking, Post- oder Bankschalter. Für Sie als Rechnungssteller bzw. Rechnungsstellerin besteht daher Handlungsbedarf. Wir zeigen, worauf Sie achten müssen.
Wie funktioniert die Umstellung mit einer Software?
Was müssen alle Rechnungssteller tun?
Zahlungen mit orangen und roten Einzahlungsscheinen werden ab dem 1. Oktober 2022 strikt abgewiesen – unabhängig ob im E-Banking, Post- oder Bankschalter. Dies betrifft auch Daueraufträge und Zahlungsvorlagen. Wir bitten Sie, Ihre Rechnungsempfänger entsprechend zu informieren.
Das müssen Sie tun
Die Rechnungsempfänger benötigen von den Rechnungsstellern eine neue QR-Rechnung, damit Ihre Daueraufträge neu als QR-Rechnung mit QR-IBAN und QR-Referenz (Ersatz für orangen Einzahlungsschein) ausgeführt werden.
Für die Information an Ihre Rechnungsempfänger können Sie folgende Formulierung verwenden:
Beigelegt erhalten Sie die neuen QR-Rechnungen, die Sie ab sofort für Ihre Zahlungen nutzen können. Bitte verwenden Sie keine orangen und roten Einzahlungsscheine mehr. Erfassen Sie allfällige Daueraufträge neu, da diese ab dem 1. Oktober 2022 ebenfalls nicht mehr gültig sein werden. Gehen Sie dabei gemäss der angefügten Anleitung vor.
Das gleiche Vorgehen gilt für Zahlungsvorlagen. In der Navigation finden Sie unter «Zahlungen» den Punkt «Zahlungsvorlagen». Bitte prüfen Sie auch dort die Angaben zum Konto und passen Sie diese gegebenenfalls an.
Die drei Ausprägungen der QR-Rechnung
1. QR-Rechnung mit QR-Referenz – für den schweizer Zahlungsverkehr (analog ESR)
Die QR-Referenz entspricht der heutigen ESR-Referenz und dient dem einfachen Abgleich Ihrer Rechnungen mit den Zahlungseingängen. Bestehende ESR-Referenznummern können somit weiterhin verwendet werden. Die QR-Referenz darf jedoch nur mit der so genannten QR-IBAN genutzt werden. Diese Ausprägung kommt in der Schweiz und Liechtenstein zum Einsatz. Die QR-Referenz besteht aus 27 Zahlen.
2. QR-Rechnung ohne Referenz - für Inlandzahlungen ohne Referenz (analog ES)
Kommt dem heutigen roten Einzahlungsschein sehr nahe. Enthält aber zusätzliche Felder. Jedoch sind handschriftliche Notizen nicht mehr möglich. Bei Zahlungen ohne Referenz muss immer die IBAN verwendet werden.
3. QR-Rechnung mit SCOR-Referenz – für den internationalen Zahlungsverkehr
Als dritte Ausprägung gibt es für den internationalen Zahlungsverkehr neu die QR-Rechnung mit Structured Creditor Reference (SCOR). Die SCOR hat die gleiche Funktion wie eine QR-Referenz. Der Unterschied besteht lediglich darin, dass ihre Berechnung einer anderen Logik folgt. Die SCOR ist die einzige Referenz, die in Kombination einer IBAN verwendet werden darf. Die SCOR Referenz beginnt immer mit RF gefolgt von 16 Zahlen.
Unterschied IBAN und QR-IBAN
Die IBAN und die QR-IBAN sind mit ein und demselben Konto verknüpft. Im LUKB E-Banking finden Sie die QR-IBAN in den Kontodetails. Die QR-IBAN entspricht den Regeln des ISO-Standards für IBAN und ersetzt die ESR-Teilnehmernummer als Verfahrensmerkmal.
Details zur QR-Rechnung
Konditionen und Bareinzahlungsgebühren
Verarbeitung | Kostenlos bei Privat- und Vereinskonten, bei Geschäftskonten gemäss separater Broschüre |
Fremdspesen |
Weiterverrechnung |
Gebühren für Einzahlungen mit QR-Rechnung am Postschalter
Einzahlung bis CHF 50 | CHF 1.20 |
Einzahlung bis CHF 100 | CHF 1.60 |
Einzahlung bis CHF 1'000 | CHF 2.35 |
Einzahlung bis CHF 10'000 | CHF 3.95 |
Je weitere CHF 10‘000 oder Bruchteile davon | CHF 1.25 |
Voraussetzungen
Privat-, Vereins- oder Geschäftskonto bei der LUKB.