Mit der QR-Rechnung wird das Bezahlen von Rechnungen einfach und komfortabel: QR-Code per Smartphone scannen, Zahlungsinformationen überprüfen und die Zahlung freigeben – das mühsame Eintippen entfällt.
Die QR-Rechnung macht das Bezahlen von Rechnungen einfach und bequem: QR-Code im LUKB E-Banking-App einscannen, Zahlungsinformationen kontrollieren und Zahlung freigeben. Das mühsame Eintippen von Bankdaten entfällt und es passieren weniger Fehler.
Wissenswert
Zentrales Element der QR-Rechnung ist der Swiss QR-Code, eine quadratische Grafik, in der sämtliche für die Zahlung relevanten Informationen abgespeichert sind. Durch das Scannen des Swiss QR-Codes werden alle Zahlungsinformationen automatisch im E-Banking oder in der Mobile Banking App eingelesen.
Am Smartphone mit der LUKB E-Banking-App
Scannen Sie den QR-Code auf der Rechnung mit Ihrer LUKB-App ein und lösen die Zahlung mit einem Klick aus. LUKB E-Banking App jetzt kostenlos herunterladen:
Am Computer über das LUKB E-Banking
Im LUKB E-Banking stehen Ihnen unter den Menüpunkten «Zahlungen» zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
1. Mit Smartphone
Auf Ihrem Smartphone wählen Sie auf der Startseite der E-Banking-App die Funktion «Computer koppeln». QR-Rechnungen, die Sie nach dem Koppeln mit dem Smartphone scannen, werden von Ihrem Smartphone an das LUKB E-Banking übermittelt und zur Ausführung aufgelistet.
2. Mit Lesegerät
Wenn Sie kein Smartphone für das Scannen zur Verfügung haben, können Sie im LUKB E-Banking den QR-Code mit einem handelsüblichen Lesegerät (z. B. Scanner, Belegleser) einlesen. Auf lukb.ch/belegleser finden Sie eine Auswahl an Lesegeräten.
Manuelle Erfassung
Wenn Sie weder eine E-Banking-App noch ein Lesegerät besitzen, können Sie die Zahlungsinformationen auch manuell eingeben. Der Zahlteil der QR-Rechnung kann auch am Schalter zur Zahlung verwendet werden.
Alle für die Zahlung notwendigen Informationen sind im QR-Code wie auch im Klartext integriert und somit ohne technische Hilfsmittel (z.B. Scanner, Belegleser) lesbar. Beachten Sie, dass handschriftliche Mitteilungen nicht mehr erlaubt sind.
Die QR-Rechnung kommt im Inlandzahlungsverkehr in zwei Ausprägungen vor:
Verarbeitung | Kostenlos bei Privat- und Vereinskonten, bei Geschäftskonten gemäss separater Broschüre |
Fremdspesen (Posttaxen oder Gebühren anderer Banken) |
Weiterverrechnung |
Voraussetzungen | Privat-, Vereins- oder Geschäftskonto bei der LUKB. |
Zentrales Element der QR-Rechnung ist der Swiss QR-Code, eine quadratische Grafik, in der sämtliche für die Zahlung relevanten Informationen abgespeichert sind. Durch das Scannen des Swiss QR-Codes werden alle Zahlungsinformationen automatisch eingelesen. Alle Informationen sind auch in geschriebener, von Auge lesbarer Form auf der QR-Rechnung abgebildet, was auch papiergebundenes Zahlen ermöglicht.
Ja, eine QR-Rechnung kann mittels Autogiro-Auftrag bei der Luzerner Kantonalbank eingereicht oder am Postschalter bezahlt werden.
Ja, es können Belege ohne Betragsvorgabe und ohne Adresse des Zahlungspflichtigen verwendet werden. Für solche Belege ist die QR-Rechnung mit IBAN und ohne Referenz zu verwenden.
Schweizer Franken und Euro. Die Währungsabkürzung CHF oder EUR muss auf dem Zahlteil unterhalb des Swiss QR Codes und links neben dem Betragsfeld sowie auf dem Empfangsschein angedruckt werden.